Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot (2026)

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Stand: Februar 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Autobahn: kein generelles Tempolimit, Richtgeschwindigkeit 130 km/h (§ 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V)
  • Außerorts-Bußgelder gelten: 20 € ab 1 km/h, Punkte ab 21 km/h, Fahrverbot ab 41 km/h zu schnell
  • Toleranzabzug über 100 km/h: 3 % des Messwerts (nicht pauschal 3 km/h)
  • Vorsatz ab 40+ km/h Überschreitung möglich: doppeltes Bußgeld
  • Messverfahren: Section Control, Brückenabstandsmessung (ViBrAM), Provida-Nachfahrsysteme

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Auf deutschen Autobahnen gibt es kein generelles Tempolimit. Trotzdem werden hier Geschwindigkeitsverstöße geahndet: auf beschilderten Streckenabschnitten, in Baustellen und bei temporären Beschränkungen durch Verkehrsleitsysteme. Die Bußgelder richten sich nach den Außerorts-Sätzen und liegen niedriger als innerorts. Dafür sind die gefahrenen Geschwindigkeiten deutlich höher, was den Toleranzabzug (3 % statt 3 km/h) und die Frage nach Vorsatz relevant macht. Dieser Ratgeber zeigt die aktuelle Bußgeldtabelle, erklärt Richtgeschwindigkeit und Toleranzabzug und beschreibt, wann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Aussicht auf Erfolg hat.

Bußgeldtabelle 2026: Zu schnell auf der Autobahn (Pkw)

Auf der Autobahn gelten die Außerorts-Sätze des Bußgeldkatalogs. Diese sind seit November 2021 unverändert. Die Tabelle zeigt die Sanktionen nach der vorgeworfenen Geschwindigkeit – also nach Toleranzabzug.

km/h zu schnell Bußgeld Punkte Fahrverbot Gesamtkosten*
1–1020 €0Nein48,50 €
11–1540 €0Nein68,50 €
16–2060 €0Nein88,50 €
21–25100 €1Nein128,50 €
26–30150 €1Nein**178,50 €
31–40200 €1Nein**228,50 €
41–50320 €21 Monat348,50 €
51–60480 €22 Monate508,50 €
61–70600 €23 Monate628,50 €
über 70700 €23 Monate728,50 €

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*Gesamtkosten inkl. Verfahrenskosten: 5 % des Bußgeldes (mind. 25 €) + 3,50 € Zustellung
**Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV): 1 Monat Fahrverbot bei 2 × 26+ km/h in 12 Monaten

Quelle: Anhang Nr. 11 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV, Stand Februar 2026

Vergleich: Autobahn vs. innerorts

Die Außerorts-Sätze sind niedriger als die Innerorts-Sätze. Ein Beispiel: 21 km/h zu schnell kostet auf der Autobahn 100 €, innerorts dagegen 115 €. Das Fahrverbot greift auf der Autobahn erst ab 41 km/h Überschreitung, innerorts bereits ab 31 km/h. Der Grund: Der Gesetzgeber bewertet die Gefährdungslage innerhalb geschlossener Ortschaften als höher.

Richtgeschwindigkeit vs. Tempolimit auf der Autobahn

Deutschland hat auf Autobahnen kein generelles Tempolimit. Stattdessen gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 Abs. 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung). Der Unterschied ist juristisch erheblich:

MerkmalRichtgeschwindigkeit (130 km/h)Tempolimit (z. B. 120 km/h)
RechtscharakterEmpfehlungVerbindliche Anordnung
Bußgeld bei ÜberschreitungKeinesJa, nach Bußgeldkatalog
Punkte / FahrverbotNeinJa, ab 21 bzw. 41 km/h
Haftung bei UnfallMithaftung möglich (Betriebsgefahr)Verschuldenshaftung

Mithaftung bei Unfall über 130 km/h

Wer schneller als 130 km/h fährt und in einen Unfall verwickelt wird, muss mit einer Mithaftung rechnen. Das gilt selbst dann, wenn der Schnellfahrer den Unfall nicht verursacht hat. Gerichte begründen die Mithaftung mit der erhöhten Betriebsgefahr (§ 7 StVG): Höhere Geschwindigkeit bedeutet längeren Bremsweg und stärkere Aufprallenergie. Die Mithaftungsquote liegt bei 20 bis 30 %. Anders als bei einer Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldbescheid und Anhörungsbogen geht es hier um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche.

Wann gelten Tempolimits auf der Autobahn?

Ein verbindliches Tempolimit gilt auf der Autobahn in folgenden Situationen:

  • Feste Beschilderung: Verkehrszeichen 274 ordnet ein Tempolimit an (z. B. 120, 100 oder 80 km/h)
  • Baustellen: Temporäre Limits von 60 bis 80 km/h, häufig mit engmaschiger Überwachung
  • Verkehrsleitsysteme: Wechselverkehrszeichen über der Fahrbahn, die situationsabhängig Limits anzeigen
  • Nässebedingte Limits: Zeichen 274 mit Zusatzzeichen „bei Nässe" – gilt ab geschlossenem Wasserfilm auf der Fahrbahn

Nur auf Abschnitten ohne jede Beschilderung durch Verkehrszeichen darf unbeschränkt gefahren werden. Der ADAC schätzt, dass auf etwa 30 % des deutschen Autobahnnetzes kein Tempolimit gilt. Pkw mit Anhänger sind davon ausgenommen: Für sie gilt eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der Autobahn (§ 3 Abs. 3 Nr. 2a StVO), unabhängig von der Beschilderung.

Toleranzabzug auf der Autobahn

Auf der Autobahn liegen die Geschwindigkeiten fast immer über 100 km/h. Deshalb greift der prozentuale Toleranzabzug statt des pauschalen Abzugs.

3 % statt 3 km/h

Bei Messungen über 100 km/h werden 3 % des Messwerts abgezogen (abgerundet auf ganze km/h). Bei Messungen unter 100 km/h – etwa in einer Baustelle – gelten die pauschalen 3 km/h.

MessverfahrenToleranz (über 100 km/h)
Stationärer Blitzer (Radar, Laser)3 % des Messwerts
Section Control3 % des Messwerts
Nachfahrmessung (geeichter Tacho)5 % des Messwerts
Nachfahrmessung (ungeeichter Tacho)bis 20 %
Provida-Videonachfahrsystem5 % + Systemtoleranz

Rechenbeispiele: Vom Messwert zum Bußgeld

GemessenErlaubtToleranz (3 %)Vorwurfkm/h zu schnellBußgeld
152 km/h120 km/h4 km/h148 km/h28150 € + 1 Punkt
165 km/h120 km/h4 km/h161 km/h41320 € + 2 Punkte + 1 Monat
180 km/h120 km/h5 km/h175 km/h55480 € + 2 Punkte + 2 Monate
95 km/h60 km/h3 km/h*92 km/h32200 € + 1 Punkt + 1 Monat

*In der Baustelle bei 60 km/h Limit: Messwert unter 100 km/h, deshalb pauschal 3 km/h Toleranzabzug

Der prozentuale Toleranzabzug wirkt sich bei hohen Geschwindigkeiten stärker aus als der Pauschalabzug. Bei 180 km/h sind 3 % bereits 5 km/h. Ein Fachanwalt prüft, ob der korrekte Toleranzabzug angewendet wurde und ob das Messgerät innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen arbeitet.

Wann droht ein Fahrverbot auf der Autobahn?

Das Fahrverbot beginnt auf der Autobahn erst bei höheren Überschreitungen als innerorts. Die Schwellenwerte im Überblick:

ÜberschreitungFahrverbot
bis 40 km/hKein Fahrverbot (nur Bußgeld + ggf. 1 Punkt)
41–50 km/h1 Monat
51–60 km/h2 Monate
ab 61 km/h3 Monate

Wer zum ersten Mal ein Fahrverbot erhält, kann den Antritt um bis zu 4 Monate aufschieben (§ 25 Abs. 2a StVG). Berufskraftfahrer und Pendler sollten den Monat des Fahrverbots so wählen, dass die Auswirkungen auf den Arbeitsalltag möglichst gering bleiben.

Wiederholungstäter auf der Autobahn

Die Wiederholungstäter-Regelung (§ 4 Abs. 2 BKatV) gilt auch auf der Autobahn: Wer innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids erneut 26+ km/h zu schnell fährt, erhält 1 Monat Fahrverbot. Das gilt unabhängig davon, ob der erste Verstoß innerorts, außerorts oder auf der Autobahn begangen wurde.

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Messverfahren auf Autobahnen

Auf Autobahnen kommen andere Messtechniken zum Einsatz als innerorts. Die Geschwindigkeiten sind höher, die Messabstände größer, und einige Verfahren sind speziell für Autobahnmessungen entwickelt worden.

Section Control (Abschnittskontrolle)

Section Control misst nicht die Momentangeschwindigkeit, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen Streckenabschnitt. Am Anfang und Ende des Abschnitts erfassen Kameras jedes Fahrzeug mit Zeitstempel und Kennzeichen. Aus der Strecke und der Zeitdifferenz ergibt sich die mittlere Geschwindigkeit.

Das Pilotprojekt läuft seit 2018 auf der B6 bei Hannover (Laatzen). Das Bundesverfassungsgericht hat Section Control in seiner Entscheidung 1 BvR 142/15 grundsätzlich für verfassungskonform erklärt. Datenschutzrechtlich ist das Verfahren zulässig, weil die Bilder von Fahrzeugen innerhalb des Tempolimits sofort gelöscht werden.

Ansatzpunkte für den Einspruch: fehlerhafte Kalibrierung der Kameras, ungenaue Streckenvermessung oder Synchronisierungsprobleme zwischen den Erfassungspunkten.

Brückenabstandsmessung (ViBrAM)

Bei der Videobrückenabstandsmessung (ViBrAM) filmen auf Autobahnbrücken montierte Kameras den Verkehr. Das System misst primär den Abstand zwischen Fahrzeugen, erfasst aber zugleich die Geschwindigkeit. ViBrAM-Anlagen stehen auf vielen deutschen Autobahnen. Ein häufiger Einspruchspunkt: Die Kalibrierung der Kamera auf die Fahrbahngeometrie muss exakt dokumentiert sein.

Mobile Nachfahrmessung und Provida

Bei der Nachfahrmessung folgt ein ziviles Polizeifahrzeug dem verdächtigen Pkw und dokumentiert die Geschwindigkeit per geeichtem Tacho oder Provida-System. Provida zeichnet die Fahrt per Video auf und berechnet die Geschwindigkeit aus der zurückgelegten Strecke und der Zeit.

Der Toleranzabzug bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tacho beträgt 5 % des Messwerts (über 100 km/h). Bei ungeeichtem Tacho bis zu 20 %. Typische Fehlerquellen: zu kurze Nachfahrstrecke (Mindestanforderung je nach OLG: 500 m bis 1.000 m), schwankender Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, fehlende Videodokumentation.

Stationäre Blitzer (Radarfallen, Starenkästen)

Auf der Autobahn stehen stationäre Blitzer vor allem an Unfallschwerpunkten, in Baustellen und vor Tunneleinfahrten. Die Geräte arbeiten mit Radar, Laser oder Induktionsschleifen. Für sie gelten dieselben Eich- und Aufstellvorschriften wie bei Messungen auf Landstraßen. Die Akteneinsicht zeigt, ob Eichfrist, Aufstellwinkel und Messprotokoll korrekt sind.

Vorsatz bei extremer Überschreitung auf der Autobahn

Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird normalerweise als Fahrlässigkeit gewertet. Ab einer bestimmten Höhe gehen Gerichte von Vorsatz aus, was das Bußgeld verdoppeln kann.

Ab wann wird Vorsatz unterstellt?

Eine feste Grenze gibt es nicht. In der Praxis gehen die meisten Bußgeldbehörden und Gerichte ab 40 km/h Überschreitung von Vorsatz aus. Die Begründung: Wer 40 oder mehr km/h über dem Limit fährt, kann die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht mehr als versehentlich darstellen.

Rechtsfolge: Doppeltes Bußgeld

Bei Vorsatz kann das Bußgeld gemäß § 17 Abs. 2 OWiG verdoppelt werden. Beispiele:

ÜberschreitungRegelbuße (Fahrlässigkeit)Bußgeld bei Vorsatz (bis zu)
41–50 km/h320 €640 €
51–60 km/h480 €960 €
61–70 km/h600 €1.200 €
über 70 km/h700 €1.400 €

Die Punkte und das Fahrverbot bleiben bei Vorsatz gleich. Betroffen ist ausschließlich die Höhe des Bußgeldes.

Straftat nach § 315c StGB

Wer bei extremer Geschwindigkeit andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet, begeht eine Straftat nach § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs). Die Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre, Entzug der Fahrerlaubnis (nicht nur Fahrverbot), 3 Punkte im Fahreignungsregister. Davon abzugrenzen ist § 315d StGB (illegales Autorennen), der bereits die abstrakte Gefährdung unter Strafe stellt.

Auf der Autobahn sind diese Tatbestände praxisrelevant, weil die absoluten Geschwindigkeiten hoch ausfallen. Wer bei Tempo 200 auf einer auf 120 km/h begrenzten Strecke an einer Kolonne vorbeifährt und dabei andere zum Ausweichen zwingt, bewegt sich im Bereich der Strafbarkeit.

Einspruch bei Autobahnblitzern

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung erfolgen (§ 67 OWiG). Bei Autobahnmessungen gibt es besondere Ansatzpunkte, die bei innerstädtischen Messungen seltener vorkommen.

Typische Fehlerquellen bei Autobahnmessungen

  1. Toleranzabzug falsch berechnet: Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h müssen 3 % abgezogen werden. Wird stattdessen der Pauschalabzug von 3 km/h angesetzt, ist der Bußgeldbescheid fehlerhaft.
  2. Section Control: Streckenvermessung: Die Genauigkeit der Messung hängt von der exakten Vermessung des Kontrollabschnitts ab. Abweichungen von wenigen Metern können das Ergebnis verfälschen.
  3. Nachfahrmessung: Zu kurze Messstrecke: Je nach OLG-Bezirk muss die Nachfahrstrecke mindestens 500 bis 1.000 m betragen. Wird die Mindestlänge unterschritten, ist die Messung anfechtbar.
  4. Brückenmessung: Kalibrierungsfehler: ViBrAM-Anlagen müssen auf die Fahrbahngeometrie kalibriert werden. Fahrbahnarbeiten oder Spurverschwenkungen können die Kalibrierung ungültig machen.
  5. Messgerät nicht geeicht: Die Eichfrist muss zum Messzeitpunkt gültig sein. Bei häufig eingesetzten Geräten wie PoliScan Speed oder TraffiStar S350 sind Eichprobleme dokumentiert.
  6. Rohmessdaten fehlen: Das BVerfG (2 BvR 1616/18) hat das Recht auf erweiterte Akteneinsicht bestätigt. Fehlende Rohmessdaten können die Verwertbarkeit der Messung infrage stellen.
  7. Verjährung: Die reguläre Verjährungsfrist beträgt 3 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Bei Autobahnmessungen dauert die Ermittlung des Halters manchmal länger, was die Frist relevant macht.

Baustellen auf der Autobahn: Häufige Blitzer-Standorte

Autobahnbaustellen gehören zu den häufigsten Messstellen. Die Tempolimits liegen bei 60 bis 80 km/h, die Fahrspuren sind verengt, und stationäre oder semi-stationäre Blitzer (z. B. Enforcement Trailer) stehen regelmäßig am Baustellenanfang oder -ende. Zwei Punkte sind bei Baustellen-Blitzern besonders relevant:

  • Beschilderung: Das Tempolimit muss korrekt und vollständig beschildert sein. Fehlende oder verdeckte Verkehrszeichen machen die Messung angreifbar.
  • Ende der Baustelle: Am Baustellenende wird das Tempolimit durch Zeichen 282 (Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung) aufgehoben. Steht der Blitzer nach diesem Zeichen, ist die Messung auf Basis des Baustellenlimits unwirksam.

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Häufige Fragen zu Geschwindigkeitsverstößen auf der Autobahn

20 km/h zu schnell auf der Autobahn kostet 60 € Bußgeld. Punkte oder ein Fahrverbot fallen nicht an. Dazu kommen Verfahrenskosten von 28,50 € (25 € + 3,50 € Zustellung). Die Außerorts-Sätze gelten auch auf Autobahnen.

Ein generelles Tempolimit gibt es auf deutschen Autobahnen nicht. Es gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 Abs. 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung). Auf vielen Streckenabschnitten bestehen Geschwindigkeitsbeschränkungen durch Beschilderung, Baustellen oder Verkehrsleitsysteme. Dort gelten die angeordneten Tempolimits.

Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h werden 3 % des Messwerts abgezogen (statt der pauschalen 3 km/h unter 100 km/h). Beispiel: Bei einer gemessenen Geschwindigkeit von 180 km/h beträgt der Toleranzabzug 5 km/h (3 % von 180, abgerundet). Bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tacho sind es 5 % des Messwerts.

Punkte in Flensburg gibt es ab 21 km/h Überschreitung: 1 Punkt bei 21–25 km/h (100 €), 1 Punkt bei 26–30 km/h (150 €). Ab 31 km/h sind es 2 Punkte plus Fahrverbot. Die Schwellenwerte sind auf der Autobahn identisch mit Außerorts-Verstößen.

Ein Regelfahrverbot von 1 Monat droht ab 41 km/h zu schnell auf der Autobahn (320 € + 2 Punkte). Ab 51 km/h sind es 2 Monate, ab 61 km/h 3 Monate Fahrverbot. Wiederholungstäter (2 × 26+ km/h in 12 Monaten) erhalten bereits bei 26 km/h Überschreitung 1 Monat Fahrverbot.

Section Control misst die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen Streckenabschnitt. Am Anfang und Ende des Abschnitts erfassen Kameras jedes Fahrzeug. Aus der Zeitdifferenz ergibt sich die Durchschnittsgeschwindigkeit. Das System ist seit 2018 auf der B6 bei Hannover im Einsatz und wurde vom Bundesverfassungsgericht (1 BvR 142/15) grundsätzlich für zulässig erklärt.

Ja. Ab einer Überschreitung von 40 km/h gehen Gerichte regelmäßig von Vorsatz aus, weil eine solche Differenz nicht versehentlich erreicht wird. Die Folge: Das Bußgeld kann gemäß § 17 Abs. 2 OWiG verdoppelt werden. Bei 41–50 km/h zu schnell steigt das Bußgeld dann von 320 € auf bis zu 640 €.

In Autobahnbaustellen gelten die dort ausgeschilderten Tempolimits – oft 60 bis 80 km/h. Die Bußgelder richten sich nach der Überschreitung des Baustellenlimits. Bei 80 km/h erlaubt und 120 km/h gemessen ergibt sich nach Toleranzabzug (3 km/h unter 100 km/h) eine Überschreitung von 37 km/h: 200 € + 1 Punkt + 1 Monat Fahrverbot.

Ein Einspruch lohnt sich besonders bei Autobahnmessungen, weil hier die Geschwindigkeiten hoch sind und bereits kleine Messfehler über Punkte oder Fahrverbot entscheiden. Typische Ansatzpunkte: fehlerhafte Kalibrierung bei Section Control, ungenaue Nachfahrmessungen, abgelaufene Eichfristen und fehlende Rohmessdaten. Die Einspruchsfrist beträgt 2 Wochen nach Zustellung.

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist kein Tempolimit. Wer schneller fährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit und zahlt kein Bußgeld. Bei einem Unfall über 130 km/h kann die Versicherung die Leistung aber kürzen – selbst wenn der Schnellfahrer keine Schuld am Unfall trägt (sog. Betriebsgefahr). Gerichte nehmen eine Mithaftung von 20 bis 30 % an.

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