20 km/h zu schnell: Bußgeld innerorts & außerorts (2026)
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Stand: April 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Innerorts: 70 € Bußgeld, 0 Punkte, kein Fahrverbot
- Außerorts: 60 € Bußgeld, 0 Punkte, kein Fahrverbot
- Verfahrenskosten: 28,50 € (25 € Gebühr + 3,50 € Zustellung)
- Probezeit: kein A-Verstoß (erst ab 21 km/h)
- Fahreignungsregister: kein Eintrag
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20 km/h zu schnell ist die häufigste Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland. Die gute Nachricht: Bei genau 20 km/h drohen weder Punkte noch Fahrverbot. Es bleibt beim Bußgeld. Allerdings liegt die Grenze zum Punkt bei 21 km/h, also nur 1 km/h darüber. Ob tatsächlich 20 oder 21 km/h vorliegen, hängt vom Toleranzabzug ab.
20 km/h zu schnell bleibt im Bußgeldbereich ohne Punkteintrag: innerorts 70 €, außerorts 60 €, jeweils ohne Flensburg-Punkt und ohne Fahrverbot. Der Schritt zum Punkt erfolgt ab 21 km/h Überschreitung – die Messung hängt am Toleranzabzug von 3 km/h (unter 100 km/h) bzw. 3 % (darüber). Bußgeldkatalog 2026, Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV – Lfd. Nr. 11.3.4 (innerorts) / 11.3.3 (außerorts)
Bußgeld innerorts: 20 km/h zu schnell
Innerorts fällt eine Überschreitung von 20 km/h in die Stufe 16–20 km/h des Bußgeldkatalogs. Das Bußgeld beträgt 70 €.
Beispielrechnung: Wo 20 zu 21 km/h werden
| Erlaubt | Gemessen | Toleranz | Vorwurf | Bußgeld |
|---|---|---|---|---|
| 50 km/h | 73 km/h | 3 km/h | 70 km/h (20 km/h zu schnell) | 70 € |
| 30 km/h | 53 km/h | 3 km/h | 50 km/h (20 km/h zu schnell) | 70 € |
| 50 km/h | 74 km/h | 3 km/h | 71 km/h (21 km/h zu schnell) | 115 € + 1 Punkt |
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Toleranz: 3 km/h (bis 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h). Steht auf dem Bescheid als „vorwerfbare Geschwindigkeit".
Regelsatz nach Bußgeldkatalog 2026. Abweichungen durch Vorsatz, Wiederholung oder erfolgreichen Einspruch möglich.
Bescheid jetzt kostenlos prüfen lassen →Die dritte Zeile zeigt den entscheidenden Unterschied: 1 km/h mehr auf dem Tacho bedeutet 45 € zusätzlich und einen Punkt in Flensburg. Die gesamte Bußgeldtabelle für Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts finden Sie auf der Übersichtsseite.
Bußgeld außerorts und Autobahn: 20 km/h zu schnell
Außerorts ist das Bußgeld für 20 km/h zu schnell niedriger: 60 € statt 70 €.
| Erlaubt | Gemessen | Toleranz | Vorwurf | Bußgeld |
|---|---|---|---|---|
| 100 km/h | 123 km/h | 3 km/h | 120 km/h (20 km/h zu schnell) | 60 € |
| 80 km/h | 103 km/h | 3 km/h | 100 km/h (20 km/h zu schnell) | 60 € |
| 100 km/h | 124 km/h | 3 km/h | 121 km/h (21 km/h zu schnell) | 100 € + 1 Punkt |
Auf der Autobahn gelten dieselben Außerorts-Sätze, sofern ein Tempolimit angeordnet ist. Ohne Tempolimit gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, deren Überschreitung bußgeldfrei bleibt. Die vollständige Außerorts-Tabelle steht auf der Seite Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts.
Punkte und Fahrverbot bei 20 km/h zu schnell
Bei 20 km/h zu schnell gibt es weder Punkte noch ein Fahrverbot. Die Schwellenwerte im Überblick:
| Folge | Innerorts ab | Außerorts ab |
|---|---|---|
| 1 Punkt | 21 km/h | 21 km/h |
| 2 Punkte | 31 km/h | 41 km/h |
| Fahrverbot | 31 km/h | 41 km/h |
20 km/h zu schnell liegt unter allen Schwellenwerten. Es fällt kein Eintrag im Fahreignungsregister an, und die Ordnungswidrigkeit wird nach Zahlung des Verwarnungsgeldes bzw. Bußgeldes nicht weiter gespeichert. Ein Anhörungsbogen geht dem Bußgeldbescheid voraus – Betroffene sollten sich vor einer Aussage anwaltlich beraten lassen.
20 km/h zu schnell in der Probezeit
Für Fahranfänger in der Probezeit ist 20 km/h zu schnell vergleichsweise glimpflich. Ein A-Verstoß wird erst ab 21 km/h Überschreitung ausgelöst. Bei exakt 20 km/h bleiben das Aufbauseminar und die Probezeitverlängerung auf 4 Jahre außen vor.
Die 1-km/h-Falle für Fahranfänger
Gerade deshalb ist der korrekte Toleranzabzug so wichtig: Liegt die tatsächliche Überschreitung bei 21 statt 20 km/h, ändert sich die Lage für Fahranfänger erheblich. Dann drohen A-Verstoß, Aufbauseminar (250–550 €) und Verlängerung der Probezeit. Wer in der Probezeit einen Bescheid mit 20 km/h erhält, sollte die Rohmessdaten und den verwendeten Toleranzwert gezielt prüfen lassen – bei Grenzfällen entscheidet 1 km/h über mehrere hundert Euro Folgekosten.
Wiederholungstäter und 20 km/h
Die Wiederholungstäter-Regelung (§ 4 Abs. 2 BKatV) greift erst ab 26 km/h zu schnell. Wer zweimal 20 km/h zu schnell fährt, gilt nicht als Wiederholungstäter. Trotzdem fallen bei jedem Verstoß die Verfahrenskosten an. Zwei Verstöße mit je 20 km/h kosten insgesamt 2 × 98,50 € = 197 € innerorts.
Lohnt sich ein Einspruch bei 20 km/h?
Bei 20 km/h zu schnell ohne Punkte ist die finanzielle Motivation für einen Einspruch gering. 70 € bzw. 60 € Bußgeld stehen dem Aufwand gegenüber.
Wann sich die Prüfung trotzdem lohnt
Ein Einspruch lohnt sich in diesen Situationen:
- Grenzfall 20/21 km/h: Wenn die tatsächliche Geschwindigkeit knapp an der 21-km/h-Schwelle lag, kann ein fehlerhafter Toleranzabzug den Unterschied machen. Bei 21 km/h drohen 115 € + 1 Punkt statt 70 €.
- Probezeit: Für Fahranfänger bedeutet 21 statt 20 km/h einen A-Verstoß mit Aufbauseminar und Probezeitverlängerung.
- Messfehler: Abgelaufene Eichfrist, fehlerhafter Aufstellwinkel oder fehlende Rohmessdaten können die gesamte Messung infrage stellen.
Wenn keiner dieser Punkte zutrifft, ist die Zahlung des Regelsatzes in der Regel der pragmatische Weg. Ein Einspruch führt sonst zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht, was zusätzliche Kosten verursacht.
Häufige Fragen: 20 km/h zu schnell
20 km/h zu schnell innerorts kostet 70 € Bußgeld. Dazu kommen 28,50 € Verfahrenskosten (25 € Gebühr + 3,50 € Zustellung). Insgesamt also 98,50 €. Punkte oder ein Fahrverbot fallen nicht an.
Außerorts beträgt das Bußgeld 60 €. Mit Verfahrenskosten von 28,50 € ergibt sich eine Gesamtsumme von 88,50 €. Auch hier: keine Punkte, kein Fahrverbot.
Nein. Punkte im Fahreignungsregister gibt es erst ab 21 km/h zu schnell. Bei exakt 20 km/h Überschreitung bleibt es beim Bußgeld ohne Eintrag in Flensburg.
Nein. Ein A-Verstoß liegt erst ab 21 km/h zu schnell vor. Bei 20 km/h Überschreitung bleiben Probezeit und Aufbauseminar außen vor. Die Probezeit wird nicht verlängert.
Bei Messungen unter 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen. Beispiel: Gemessen mit 73 km/h in der 50er-Zone, nach Abzug 70 km/h, Vorwurf 20 km/h zu schnell. Bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tacho sind es 5 km/h.
Bei einem reinen Bußgeld ohne Punkte lohnt sich der Einspruch finanziell selten. Ausnahme: Wenn Sie tatsächlich nur 19 km/h zu schnell waren und der Toleranzabzug fehlerhaft berechnet wurde. Oder wenn Sie als Wiederholungstäter gelten und jeder Verstoß zählt.
Nein. Da bei 20 km/h zu schnell keine Punkte anfallen, erfolgt kein Eintrag ins Fahreignungsregister in Flensburg. Erst ab 21 km/h wird der Verstoß mit 1 Punkt registriert.
Nur wenn die Behörde den Toleranzabzug zu großzügig angesetzt hat und die tatsächliche Überschreitung bei 21 km/h oder mehr lag. Das ist selten, kommt aber bei Nachfahrmessungen gelegentlich vor.
20 km/h zu schnell – oder doch 21?
Fachanwalt Roland Sedlmeier prüft Ihren Bußgeldbescheid kostenlos. Besonders bei Grenzfällen nahe der Punkteschwelle lohnt sich die Prüfung von Messdaten und Toleranzabzug.
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