MPU (Idiotentest): Wann sie droht und was ein Anwalt für Sie tun kann

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Stand: April 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) = amtliche Fahreignungsbegutachtung
  • Pflicht bei 1,6 Promille BAK, Drogenfahrt, 8 Punkten in Flensburg oder Straftaten im Verkehr
  • Kosten: 550 bis 1.000 € (Begutachtung), insgesamt bis 3.000 €
  • Rechtsgrundlage: § 13, § 14 FeV und § 2, § 3 StVG
  • Ein Anwalt prüft, ob die Anordnung anfechtbar ist

MPU angeordnet? Jetzt kostenlos prüfen lassen, ob die Anordnung angreifbar ist.

Was ist die MPU?

Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist ein standardisiertes Verfahren zur Beurteilung der Fahreignung. Im Volksmund heißt sie „Idiotentest", offiziell spricht die Fahrerlaubnisbehörde von einer Fahreignungsbegutachtung. Durchgeführt wird die MPU von amtlich anerkannten Begutachtungsstellen wie TÜV, DEKRA oder AVUS.

Ziel der Untersuchung: Die Begutachtungsstelle soll feststellen, ob der Betroffene künftig sicher am Straßenverkehr teilnehmen kann. Das Ergebnis ist ein Gutachten mit der Bewertung „positiv" (Fahreignung gegeben) oder „negativ" (Fahreignung nicht gegeben). Ohne positives Gutachten erteilt die Fahrerlaubnisbehörde keine neue Fahrerlaubnis – wer den Führerschein zurückbekommen will, kommt an der MPU nicht vorbei.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet die MPU nicht nach eigenem Ermessen an. Die Gründe sind in der Fahrerlaubnis-Verordnung abschließend geregelt. Die vier häufigsten Anlässe:

1. Alkohol: ab 1,6 Promille oder bei Wiederholung

Wer mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss zur MPU (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV). Das gilt unabhängig davon, ob ein Unfall passiert ist. Bei wiederholter Auffälligkeit unter Alkohol (also auch unter 1,6 Promille) greift § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b FeV.

Warum gerade 1,6 Promille?

Die Grenze basiert auf der Annahme, dass jemand, der mit 1,6 Promille noch ein Fahrzeug bedienen kann, eine überdurchschnittliche Alkoholtoleranz aufweist. Das deutet auf regelmäßigen, hohen Alkoholkonsum hin. Die Behörde bezweifelt deshalb die Fahreignung.

2. Drogen und Medikamente

Wer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln (Cannabis, Amphetamine, Kokain, Opiate) gefahren ist, dem droht eine MPU nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV. Auch der Besitz oder Konsum ohne Verkehrsbezug kann eine Anordnung begründen, wenn die Behörde Zweifel an der Fahreignung hat (§ 14 Abs. 1 Satz 2 FeV).

3. 8 Punkte im Fahreignungsregister

Bei 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg wird der Führerschein entzogen (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 StVG). Betroffene müssen den Führerschein abgeben und erhalten ihn erst nach positiver MPU zurück, sofern die Punkte auf ein systematisches Fehlverhalten hindeuten. Die Sperrfrist für die Neuerteilung beträgt mindestens 6 Monate.

4. Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

Nach Straftaten wie Unfallflucht (§ 142 StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) oder Nötigung im Verkehr kann die Behörde eine MPU anordnen. Gleiches gilt bei aggressivem Verhalten im Straßenverkehr, wenn die Fahrerlaubnisbehörde an der charakterlichen Eignung zweifelt.

MPU wegen Alkohol oder Drogen angeordnet?

Ein Fachanwalt prüft, ob die Anordnung rechtlich korrekt ist und ob sich ein Widerspruch lohnt.

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Sonderfall Cannabis seit 2024

Die Cannabis-Teillegalisierung hat die MPU-Praxis verändert. Seit dem 22. August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum (§ 24a StVG). Dieser Wert orientiert sich an der Empfehlung der Grenzwertkommission und entspricht funktional der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol.

Was hat sich geändert?

Vor der Reform galt faktisch eine Nulltoleranz: Bereits geringe THC-Nachweise (ab 1,0 ng/ml) konnten eine MPU-Anordnung auslösen. Seit 2024 unterscheiden die Fahrerlaubnisbehörden differenzierter:

SachverhaltMPU-Anordnung
Einmaliger Konsum, kein VerkehrsbezugIn der Regel keine MPU
Fahrt mit > 3,5 ng/ml THC (einmalig)Möglich, abhängig von Begleitumständen
Wiederholte Fahrt unter THC-EinflussMPU nach § 14 Abs. 1 Satz 3 FeV
Mischkonsum (Cannabis + Alkohol)MPU nach § 14 Abs. 2 Nr. 3 FeV
Anhaltspunkte für regelmäßigen KonsumMPU nach § 14 Abs. 1 Satz 2 FeV
Mischkonsum bleibt besonders kritisch

Wer Cannabis und Alkohol kombiniert und dann fährt, fällt weiterhin unter die verschärfte Anordnungspraxis. Die Behörden ordnen in diesen Fällen regelmäßig eine MPU mit erweiterter Fragestellung an (Doppelgutachten Alkohol + Drogen).

Anwaltlicher Prüfpunkt

Viele Behörden haben ihre Anordnungspraxis noch nicht vollständig an die neue Rechtslage angepasst. Bei Cannabis-Fällen nach dem 01.04.2024 lohnt sich die Prüfung durch einen Anwalt besonders: Wurde die alte Nulltoleranz-Praxis angewendet, obwohl der neue 3,5-ng-Grenzwert gilt? Dann ist die Anordnung angreifbar.

Ausführlich zu Anlässen, Kosten und Vorbereitung speziell bei Cannabis: MPU wegen Cannabis.

Ablauf der MPU

Die MPU besteht aus drei Teilen. Die gesamte Untersuchung dauert 2 bis 4 Stunden, je nach Fragestellung. Zum MPU-Termin bringen Sie Ihren Personalausweis (oder Reisepass), die Anordnung der Behörde und gegebenenfalls ärztliche Befunde oder Abstinenznachweise mit.

Teil 1: Ärztliche Untersuchung

Ein Arzt prüft den allgemeinen Gesundheitszustand. Bei Alkoholfragestellungen werden Leberwerte (GOT, GPT, GGT, CDT, MCV) und gegebenenfalls Urinproben ausgewertet. Bei Drogenfragestellungen werden Abstinenznachweise (Urinscreening oder Haaranalyse) kontrolliert. Die körperliche Untersuchung dauert 15 bis 30 Minuten.

Teil 2: Leistungstest (Reaktions- und Konzentrationstest)

Am Computer werden Reaktionsgeschwindigkeit, Konzentrationsfähigkeit und Belastbarkeit getestet – unter anderem mit einem standardisierten Reaktionstest, bei dem Sie auf optische und akustische Signale reagieren. Die Tests dauern 20 bis 40 Minuten. Wer hier unterdurchschnittlich abschneidet, erhält eine praktische Fahrverhaltensbeobachtung als Nachtest. Die Kosten dafür (200 bis 400 €) fallen zusätzlich an.

Teil 3: Psychologisches Gespräch

Das psychologische Gespräch ist der entscheidende Teil. Ein Verkehrspsychologe (Diplom-Psychologe oder Psychologischer Psychotherapeut) führt ein strukturiertes Interview von 45 bis 90 Minuten. Vor dem Gespräch füllen Sie einen biografischen Fragebogen aus, der dem Verkehrspsychologen als Gesprächsgrundlage dient. Im Interview selbst fragt der Gutachter nach den Umständen des Vorfalls, dem bisherigen und aktuellen Verhalten, der persönlichen Aufarbeitung und den konkreten Strategien zur Rückfallvermeidung. Entscheidend ist dabei die selbstkritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Fehlverhalten – ein Fachbegriff, den die Gutachter in ihren Beurteilungskriterien verwenden.

Vorbereitung auf das psychologische Gespräch

Der Gutachter erwartet keine Standardantworten, sondern eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Verhalten. Floskeln wie „Ich trinke nie wieder" überzeugen nicht. Konkret und nachvollziehbar schildern, was sich verändert hat: Das ist der Schlüssel.

MPU-Anordnung anfechten: Was ein Anwalt tun kann

Die MPU-Anordnung ist kein Verwaltungsakt im engeren Sinne, sondern eine vorbereitende Maßnahme. Trotzdem gibt es rechtliche Möglichkeiten, gegen eine fehlerhafte Anordnung vorzugehen.

Verhältnismäßigkeitsprüfung

Jede MPU-Anordnung muss verhältnismäßig sein. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verlangt, dass die Behörde mildere Mittel prüft, bevor sie eine MPU anordnet. Beispiel: Bei einer einzelnen Geschwindigkeitsüberschreitung ohne weitere Auffälligkeiten fehlt in der Regel die Grundlage für eine MPU. Die Anordnung wäre rechtswidrig.

Verfahrensrechtliche Fehler der Behörde

Ein Anwalt prüft die Anordnung auf formale Fehler:

  • Fehlende oder falsche Rechtsgrundlage (§ 13 oder § 14 FeV nicht einschlägig)
  • Fristsetzung zu kurz bemessen
  • Unbestimmte Fragestellung an die Begutachtungsstelle
  • Veraltete Tatsachengrundlage (Eintragung im Register bereits getilgt)
  • Fehlende Anhörung des Betroffenen

Widerspruch und Verwaltungsgerichtsklage

Gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis (die auf der MPU-Anordnung basiert) ist der Widerspruch das erste Rechtsmittel. Bleibt dieser erfolglos, folgt die Klage beim Verwaltungsgericht. In Eilfällen kann der Anwalt einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen (§ 80 Abs. 5 VwGO), um die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen. Bis zur Entscheidung dürfen Sie dann weiterfahren.

Praxis-Hinweis

Die Erfolgsquote bei Anfechtungen hängt stark vom Einzelfall ab. Besonders aussichtsreich sind Fälle, in denen die Behörde bei Cannabis noch die alte Nulltoleranz-Praxis anwendet, oder Fälle mit verfahrensrechtlichen Fehlern (falsche Rechtsgrundlage, getilgte Einträge). Ein Erstgespräch mit dem Anwalt klärt, ob sich der Rechtsbehelf lohnt.

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Was tun bei negativem Gutachten?

Ein negatives MPU-Gutachten ist kein Endpunkt – und es bedeutet nicht, dass Sie den Führerschein dauerhaft verlieren. Es gibt drei Optionen:

Option 1: Gutachten zurückhalten

Das Gutachten wird nur an Sie persönlich zugestellt, nicht an die Fahrerlaubnisbehörde. Sie sind nicht verpflichtet, es vorzulegen. Allerdings darf die Behörde bei Nichtvorlage auf mangelnde Fahreignung schließen (§ 11 Abs. 8 FeV). In der Praxis verschafft das Zurückhalten Zeit, um die nächsten Schritte zu planen.

Option 2: Zweitbegutachtung

Sie können eine zweite MPU bei einer anderen Begutachtungsstelle durchführen lassen. Die Fragestellung muss nicht identisch sein. Sinnvoll ist das, wenn das erste Gutachten an einer unklaren Bewertung gescheitert ist (z. B. „Aufarbeitung noch nicht abgeschlossen"). Die Kosten für die zweite Begutachtung tragen Sie selbst.

Option 3: Klage gegen die Fahrerlaubnisentziehung

Wenn die Behörde auf Basis des negativen Gutachtens die Fahrerlaubnis entzieht, kann der Anwalt gegen den Entziehungsbescheid klagen. Ansatzpunkte: Das Gutachten enthält methodische Fehler, die Begutachtungsstelle hat die Beurteilungskriterien falsch angewendet, oder die zugrunde liegenden Tatsachen tragen die Schlussfolgerung nicht.

Achtung

Legen Sie ein negatives Gutachten nicht ungeprüft der Behörde vor. Besprechen Sie das Ergebnis zuerst mit einem Anwalt. Sobald die Behörde das negative Gutachten kennt, leitet sie die Entziehung der Fahrerlaubnis ein.

MPU-Kosten im Überblick

Die Kosten einer MPU sind nicht gesetzlich gedeckelt. Die folgende Tabelle zeigt die üblichen Preisspannen (Stand: April 2026):

KostenpositionPreisspanneAnmerkung
Begutachtung (Alkohol)550 bis 750 €Amtlich festgelegte Gebühr nach GebOSt
Begutachtung (Drogen)550 bis 750 €Wie bei Alkohol
Begutachtung (Punkte/Straftaten)350 bis 550 €Ohne Laboruntersuchung günstiger
Begutachtung (kombiniert, z. B. Alkohol + Drogen)750 bis 1.000 €Doppelte Fragestellung
Abstinenzprogramm (6 Monate, 4 Screenings)200 bis 400 €Urinscreening; Haaranalyse teurer
Abstinenzprogramm (12 Monate, 6 Screenings)400 bis 600 €Bei Drogenfragestellung oft verlangt
MPU-Vorbereitung (Einzelberatung)300 bis 800 €5 bis 10 Sitzungen
Ärztliche Befunde (Leberwerte, Blutbild)50 bis 200 €Hausarzt oder Labor
Fahrverhaltensbeobachtung (Nachtest)200 bis 400 €Nur bei auffälligem Leistungstest
Gesamtkosten (typisch)1.000 bis 3.000 €Krankenkassen zahlen nichts

Die Begutachtungskosten sind in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. Die Kosten für Vorbereitung und Abstinenznachweise variieren je nach Anbieter und Region. Eine gute Vorbereitung lohnt sich: Rund 36 % der MPU-Teilnehmer fallen beim ersten Versuch durch (BASt-Statistik) – jede Wiederholung kostet erneut die volle Begutachtungsgebühr.

Weiterführend: MPU-Kosten im Detail

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Häufige Fragen zur MPU

Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine MPU an bei Alkoholauffälligkeit ab 1,6 Promille BAK (oder wiederholtem Fahren unter Alkohol), bei Drogenkonsum im Straßenverkehr, bei 8 Punkten im Fahreignungsregister oder bei bestimmten Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Rechtsgrundlage ist § 13 und § 14 FeV.

Die MPU selbst lässt sich nicht umgehen, wenn die Behörde sie rechtmäßig anordnet. Was geprüft werden kann: ob die Anordnung formal korrekt ist. Fehlt eine Rechtsgrundlage oder hat die Behörde den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verletzt, kann ein Anwalt Widerspruch einlegen oder Klage beim Verwaltungsgericht erheben.

Die reine Begutachtung kostet je nach Fragestellung 550 bis 1.000 €. Dazu kommen Abstinenzprogramme (200 bis 600 €), Vorbereitungskurse (300 bis 800 €) und ärztliche Befunde (50 bis 200 €). Insgesamt liegen die Kosten bei 1.000 bis 3.000 €. Krankenkassen übernehmen keinen Teil davon.

Die Untersuchung selbst dauert 2 bis 4 Stunden. Der Zeitraum von der Anordnung bis zum Gutachten hängt vom Einzelfall ab: Wer einen Abstinenznachweis erbringen muss, benötigt 6 oder 12 Monate. Ohne Abstinenzpflicht vergehen in der Regel 4 bis 8 Wochen.

Ein negatives Gutachten bedeutet, dass die Begutachtungsstelle Zweifel an der Fahreignung festgestellt hat. Die Fahrerlaubnisbehörde erhält das Ergebnis nur, wenn Sie es vorlegen. Sie können das Gutachten zurückhalten, eine Zweitbegutachtung bei einer anderen Stelle beantragen oder nach einer Wartezeit erneut antreten.

Nein. Das Gutachten geht direkt an Sie, nicht an die Behörde. Legen Sie es nicht vor, darf die Behörde allerdings auf Nichteignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen (§ 11 Abs. 8 FeV). In dieser Situation prüft ein Anwalt, ob eine Klage gegen die Entziehung Aussicht auf Erfolg hat.

Seit der Teillegalisierung 2024 nicht mehr in jedem Fall. Der Grenzwert für die Ordnungswidrigkeit liegt bei 3,5 ng/ml THC im Blutserum. Eine MPU wird angeordnet, wenn Anhaltspunkte für regelmäßigen Konsum oder für fehlende Trennung von Konsum und Fahren bestehen. Einmaliger Konsum ohne Verkehrsbezug reicht nach aktueller Rechtslage nicht aus.

Ja. Sie dürfen jede amtlich anerkannte Begutachtungsstelle für Fahreignung wählen (§ 11 Abs. 6 FeV). Die Behörde darf keine bestimmte Stelle vorschreiben. Aktuell gibt es in Deutschland rund 200 Begutachtungsstellen, darunter TÜV, DEKRA, AVUS und weitere Träger.

Der Gutachter fragt nach den Umständen des Vorfalls, nach Ihrem früheren und aktuellen Konsumverhalten (bei Alkohol oder Drogen), nach Verhaltensänderungen und nach Strategien zur Rückfallvermeidung. Entscheidend ist, dass Sie den Vorfall aufgearbeitet haben und glaubhaft darlegen, warum sich das Verhalten nicht wiederholt.

Die MPU-Anordnung selbst hat keine eigene Verjährungsfrist. Relevant ist die Tilgungsfrist im Fahreignungsregister: Bei Alkohol- und Drogendelikten beträgt sie 10 Jahre (§ 29 StVG). Nach Ablauf dieser Frist kann die Behörde die Tat nicht mehr als Grundlage für eine MPU heranziehen. Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis ohne MPU ist dann möglich.

Weiterführende Informationen

Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.