Punkte abbauen: Fahreignungsseminar, Tilgungsfristen & Anwalts-Tipp

Stand: April 2026 | Geprüft von Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Auf einen Blick
  • Freiwilliger Abbau: 1 Punkt alle 5 Jahre (Fahreignungsseminar)
  • Nur bei maximal 5 Punkten möglich
  • Tilgungsfristen: 2,5 / 5 / 10 Jahre (je nach Verstoß)
  • Effektivster Weg: Bußgeldbescheid anfechten, bevor der Punkt eingetragen wird

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Ein volles Punktekonto im Fahreignungsregister (umgangssprachlich: Flensburg-Register) will niemand. Aber aktiv abbauen lässt sich nur 1 Punkt alle 5 Jahre, und das auch nur bis zu einem Stand von 5 Punkten. Wer darüber liegt, muss warten, bis die Tilgungsfristen greifen. Es gibt allerdings einen Weg, der deutlich schneller und günstiger ist: den zugrunde liegenden Bußgeldbescheid anfechten, bevor der Punkt überhaupt eingetragen wird.

Wie kann man Punkte abbauen?

Das deutsche Punktesystem kennt seit der Punktereform 2014 nur noch einen einzigen Weg zum aktiven Punkteabbau: das Fahreignungsseminar (FES) nach § 42 FeV. Früher konnte man durch freiwillige Seminare bis zu 4 Punkte abbauen. Seit der Reform gilt:

  • Maximal 1 Punkt Abbau pro Seminar
  • Nur 1 Seminar alle 5 Jahre
  • Nur bei einem Kontostand von maximal 5 Punkten

Das Fahreignungsseminar (FES)

Das Fahreignungsseminar besteht aus 2 Teilen:

1. Verkehrspädagogischer Teil (Fahrschule)

2 Module à 90 Minuten bei einer anerkannten Fahrschule. Inhalte: Analyse der eigenen Verstöße, Gefahrenlehre, Verkehrsregeln, individuelle Handlungsstrategien.

2. Verkehrspsychologischer Teil (Psychologe)

2 Einzelsitzungen à 75 Minuten bei einem Verkehrspsychologen. Inhalte: Selbstreflexion, Motivationsanalyse, Entwicklung neuer Verhaltensstrategien.

Kosten im Detail

PositionInhaltKostenrahmen
Verkehrspädagogischer Teil2 Module à 90 Minuten bei anerkannter Fahrschule250–400 €
Verkehrspsychologischer Teil2 Einzelsitzungen à 75 Minuten beim Verkehrspsychologen200–300 €
Gesamtkosten FESSumme aus beiden Teilen400–700 €

Ablauf: Beide Teile müssen absolviert werden. Der verkehrspsychologische Teil darf frühestens 3 Wochen nach dem verkehrspädagogischen beginnen. Die Bescheinigung reichen Sie beim KBA ein, der Punkt wird dann abgezogen.

Tipp

Vergleichen Sie Preise. Die Fahrschule und den Verkehrspsychologen können Sie frei wählen, solange beide eine Anerkennung nach § 42 FeV besitzen. Zwischen günstigsten und teuersten Anbietern liegen erfahrungsgemäß 200–300 €.

Fahreignungsseminar vs. Aufbauseminar: Der Unterschied

Beide Seminare werden im Verkehrsrecht häufig verwechselt. Sie haben unterschiedliche Zielgruppen und unterschiedliche Rechtsfolgen:

KriteriumFahreignungsseminar (FES)Aufbauseminar (Probezeit)
ZielgruppeAlle Führerscheininhaber mit max. 5 PunktenFahranfänger nach A-Verstoß
Rechtsgrundlage§ 42 FeV§ 2b StVG
Dauerca. 2–4 Wochenca. 4 Wochen, 4 Sitzungen à 135 Min.
Kosten400–700 €250–550 €
Effekt1 Punkt AbbauProbezeit endet nach 4 Jahren (statt 2)
Pflichtmaßnahme?FreiwilligPflicht bei A-Verstoß in der Probezeit

Wer als Fahranfänger in der Probezeit einen A-Verstoß begeht, muss das Aufbauseminar absolvieren – es ist Pflicht. Das Fahreignungsseminar ist dagegen immer freiwillig und dient ausschließlich dem Punkteabbau.

Tilgungsfristen: Wann Punkte automatisch verfallen

Jeder Punkt hat eine eigene Tilgungsfrist. Seit der Punktereform 2014 werden Tilgungsfristen nicht mehr durch neue Verstöße gehemmt. Jeder Eintrag läuft unabhängig ab:

PunktezahlVerstoßartTilgungsfrist
1 PunktOrdnungswidrigkeit2,5 Jahre
2 PunkteGrobe Ordnungswidrigkeit / Straftat ohne Führerscheinentzug5 Jahre
3 PunkteStraftat mit Führerscheinentzug10 Jahre

Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids oder Urteils. Nach Ablauf wird der Eintrag gelöscht. Das KBA informiert Sie nicht automatisch. Sie müssen Ihren Kontostand selbst abfragen.

Stufensystem des KBA

PunktestandMaßnahme der BehördePunkteabbau möglich?
1–3 PunkteKeine Maßnahme (Vormerkung)Ja (FES: 1 Punkt)
4–5 PunkteSchriftliche ErmahnungJa (FES: 1 Punkt)
6–7 PunkteSchriftliche VerwarnungNein
8 PunkteEntzug der FahrerlaubnisNein
Wichtig

Ab 6 Punkten ist kein freiwilliger Abbau mehr möglich. Wiederholungstäter, die bei 6 oder 7 Punkten stehen und einen weiteren Bußgeldbescheid erhalten, riskieren den Fahrerlaubnisentzug. Bei 8 Punkten entzieht die Behörde den Führerschein, weil sie die Fahreignung als nicht mehr gegeben ansieht.

Punkte vermeiden statt abbauen

Der effektivste Schutz vor Punkten ist nicht das Fahreignungsseminar. Es ist die rechtzeitige Anfechtung des Bußgeldbescheids. Denn: Ein Punkt wird erst eingetragen, wenn der Bescheid rechtskräftig wird. Solange ein Einspruch läuft, bleibt das Punktekonto unverändert.

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob der Bußgeldbescheid angreifbar ist. Häufige Ansatzpunkte:

  • Messfehler: Fehlerhaftes Messgerät, falsche Aufstellung, abgelaufene Eichung
  • Formfehler: Fehlende Pflichtangaben im Bußgeldbescheid
  • Verjährung: 3-Monats-Frist überschritten
  • Beweisfoto: Fahrer nicht eindeutig erkennbar

Wird der Bescheid aufgehoben, entfallen Bußgeld, Punkt und ein mögliches Fahrverbot. Das spart im Vergleich zum FES Geld und ist die einzige Möglichkeit, Punkte bei einem Kontostand von 6 oder mehr zu verhindern.

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Fachanwalt Roland Sedlmeier prüft, ob der Bescheid anfechtbar ist – bevor der Punkt eingetragen wird.

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Häufige Fragen zum Punkteabbau

Durch ein Fahreignungsseminar (FES) können Sie genau 1 Punkt abbauen. Das funktioniert nur einmal innerhalb von 5 Jahren und nur bei einem Kontostand von maximal 5 Punkten.

Zwischen 400 und 700 €. Die Kosten setzen sich zusammen aus dem verkehrspädagogischen Teil (Fahrschule, ca. 250–400 €) und dem verkehrspsychologischen Teil (Psychologe, ca. 200–300 €).

Der verkehrspädagogische Teil umfasst 2 Module à 90 Minuten. Der verkehrspsychologische Teil besteht aus 2 Einzelsitzungen à 75 Minuten. Insgesamt verteilt sich das Seminar über 2 bis 4 Wochen.

Ja, nach Ablauf der Tilgungsfristen. Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach 2,5 Jahren gelöscht, Verstöße mit 2 Punkten nach 5 Jahren und Straftaten mit 3 Punkten nach 10 Jahren. Die Fristen laufen für jeden Eintrag einzeln.

Ja. Beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg können Sie kostenlos eine Auskunft über Ihren Punktestand beantragen. Online unter kba.de, per Post oder persönlich vor Ort.

Bei 8 Punkten wird der Führerschein entzogen. Eine Neuerteilung ist frühestens nach 6 Monaten möglich. Voraussetzung: eine positive MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) kann verlangt werden.

Nein. Ab 6 Punkten ist der Punkteabbau durch ein FES nicht mehr möglich. Das Seminar steht nur bei maximal 5 Punkten zur Verfügung.

Die Reform hat das System grundlegend umgestellt: statt 18 Punkte nur noch 8, neue Tilgungsfristen, keine gegenseitige Hemmung mehr. Der freiwillige Punkteabbau wurde auf 1 Punkt alle 5 Jahre beschränkt.

Ja. Wird der zugrunde liegende Bußgeldbescheid erfolgreich angefochten, entfällt auch der Punkt. Das ist der effektivste Weg, den Punktestand niedrig zu halten.

Nein. Pro Fahreignungsseminar wird nur 1 Punkt abgebaut, und das nur einmal in 5 Jahren. Wer mehrere Punkte hat, muss auf die Tilgungsfristen warten oder die zugrunde liegenden Bescheide anfechten.

Ihr nächster Schritt

Sie haben einen Bußgeldbescheid mit Punkten erhalten? Lassen Sie den Bescheid prüfen. Wird er aufgehoben, wird der Punkt gar nicht erst eingetragen. Mehr zu Punkten in Flensburg und zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid.

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