Bußgeldrechner 2026: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot sofort berechnen

Stand: Februar 2026 | Geprüft von Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
  • Antwort innerhalb 24 h
  • Kostenlose Ersteinschätzung
Auf einen Blick
  1. Was: Kostenloser Bußgeldrechner auf Basis des aktuellen Bußgeldkatalogs 2026.
  2. Wie: Verstoßart wählen → Ort eingeben → Überschreitung eintragen → sofort Ergebnis sehen.
  3. Ergebnis: Bußgeld in Euro, Punkte in Flensburg und mögliches Fahrverbot.
  4. Nächster Schritt: Bescheid direkt vom Fachanwalt prüfen lassen – kostenlos und unverbindlich.

Bußgeldrechner

Sie haben einen Strafzettel oder Anhörungsbogen erhalten und möchten Ihr Bußgeld berechnen? Unser Bußgeldrechner zeigt sofort, welche Sanktion bei Ihrer Ordnungswidrigkeit droht – für jeden Verkehrsverstoß nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026. Die Ergebnisse umfassen Regelsätze, Punkte im Fahreignungsregister (FAER) und mögliche Nebenfolgen.

Bußgeld sofort berechnen

Verstoß wählen, Details angeben – Bußgeld, Punkte und Fahrverbot sofort sehen.

Schritt 1: Verstoßart wählen

Schritt 2: Details eingeben

  • Innerorts / Außerorts (bei Geschwindigkeit)
  • km/h zu schnell (nach Toleranzabzug)
  • Einfach / Qualifiziert (bei Rotlicht)

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeit innerorts (Pkw)

km/h zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
1–1030 €0
11–1550 €0
16–2070 €0
21–25115 €1
26–30180 €1–*
31–40260 €21 Monat
41–50400 €21 Monat
51–60560 €22 Monate
61–70700 €23 Monate
über 70800 €23 Monate

*Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV): 1 Monat Fahrverbot bei 2× 26+ km/h in 12 Monaten.

Bußgeldtabelle: Geschwindigkeit außerorts (Pkw)

km/h zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
1–1020 €0
11–1540 €0
16–2060 €0
21–25100 €1
26–30150 €1
31–40200 €1–*
41–50320 €21 Monat
51–60480 €21 Monat
61–70600 €22 Monate
über 70700 €23 Monate

*Wiederholungstäter: 1 Monat Fahrverbot bei 2× 26+ km/h in 12 Monaten.

Bußgeldrechner LKW: Andere Regelsätze ab 3,5 t

Für LKW (über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) gelten abweichende Bußgeldsätze. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie die Tabellen auf der Seite Geschwindigkeitsüberschreitung oder lassen Sie Ihren Bescheid direkt kostenlos prüfen.

Unterhalb der Bußgeldschwelle greift das Verwarnungsgeld: Bei Verstößen bis 55 € erhalten Sie kein förmliches Bußgeldverfahren nach dem OWiG, sondern eine Verwarnung. Punkte und Fahrverbote fallen erst ab den höheren Regelsätzen an. Bei schweren Wiederholungsfällen oder ab 8 Punkten kann zusätzlich eine MPU angeordnet werden.

Bußgeldtabelle: Rotlichtverstoß

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sek.)90 €1
… mit Gefährdung200 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung240 €21 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sek.)200 €21 Monat
… mit Gefährdung320 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung360 €21 Monat

Bußgeldtabelle: Handy am Steuer

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Erstverstoß100 €1
Mit Gefährdung150 €21 Monat
Mit Sachbeschädigung/Unfall200 €21 Monat

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Besonders bei diesen Ergebnissen sollten Sie Ihren Bescheid prüfen lassen:

  • Ab 1 Punkt: Ein Punkt bleibt 2,5 Jahre im Punktekonto gespeichert und kann bei 8 Punkten zur Fahrerlaubnisentziehung führen.
  • Ab 200 € Bußgeld: Fehlerhafte Messungen und Formfehler sind häufiger als gedacht.
  • Bei Fahrverbot: Berufliche Existenzen hängen am Führerschein.
  • Bei Vorsatz: Die Behörde kann das Bußgeld nach § 3 Abs. 4a BKatV verdoppeln.
  • In der Probezeit: Schon ab 21 km/h droht ein A-Verstoß.

Häufige Fragen zum Bußgeldrechner

Ja. Alle Werte entsprechen dem Bußgeldkatalog (BKatV) in der Fassung vom 02.10.2024. Im Jahr 2026 sind keine Änderungen in Kraft getreten.

Nein. Der Toleranzabzug muss vor der Eingabe abgezogen werden. Standardtoleranzen: 3 km/h (bis 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h). Den genauen Wert finden Sie auf Ihrem Bußgeldbescheid unter „vorwerfbare Geschwindigkeit".

Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu schnell fährt, erhält nach § 4 Abs. 2 BKatV ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat. Die Frist beginnt mit Rechtskraft des ersten Bescheids.

Ja. Die Regelsätze können sich bei Vorsatz verdoppeln. Umgekehrt kann ein Einspruch das Bußgeld reduzieren oder den Bescheid vollständig aufheben – etwa bei Messfehlern oder Verjährung.

Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Rotlichtverstöße, Handy am Steuer und Alkohol ab 0,5 ‰ gelten als A-Verstöße. Folge: Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar (250–550 €). Details: Geschwindigkeit in der Probezeit.

Bescheid prüfen lassen – kostenlos

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Quellen: BKatV (Anlage zu § 1 Abs. 1), StVO § 3, § 4 BKatV, PTB-Richtlinien