Aufbauseminar in der Probezeit: Ablauf, Kosten & Stufenmodell
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- Rechtsgrundlage: § 2a StVG
- Auslöser: 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße in der Probezeit
- Umfang: 4 Sitzungen à 135 Min + 1 Beobachtungsfahrt
- Kosten: 250 bis 500 €
- Folge: Probezeitverlängerung um 2 Jahre
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Wer in der Probezeit einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß begeht, muss ein Aufbauseminar absolvieren. Die Anordnung kommt per Post von der Fahrerlaubnisbehörde. Wer nicht teilnimmt, verliert die Fahrerlaubnis. Das bedeutet: Die Behörde entzieht den Führerschein. Diese Seite erklärt, wie das Aufbauseminar abläuft, was es kostet, welche Verstöße es auslösen und wann ein Anwalt den Bußgeldbescheid angreifen kann, um die Fahrerlaubnis zu retten.
Was ist ein Aufbauseminar?
Das Aufbauseminar für Fahranfänger (kurz ASF) nach § 2a StVG ist eine Nachschulung in der Probezeit. Es soll riskantes Fahrverhalten korrigieren und weitere Verstöße verhindern. Durchgeführt wird es von speziell geschulten Fahrlehrern an einer anerkannten Fahrschule. Durchfallen kann man beim ASF nicht – entscheidend ist die vollständige Teilnahme an allen Sitzungen innerhalb der gesetzten Frist.
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis auf Probe wegen einer Verkehrszuwiderhandlung eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen, wenn er eine schwerwiegende oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen begangen hat. § 2a Abs. 2 StVG
Wann wird ein Aufbauseminar angeordnet? (A- und B-Verstöße)
Das deutsche Verkehrsrecht unterscheidet bei Probezeitverstößen zwischen A-Verstößen (schwerwiegend) und B-Verstößen (weniger schwerwiegend).
A-Verstöße (schwerwiegend)
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
- Rotlichtverstoß
- Abstandsverstoß (unter 3/10 des halben Tachowerts)
- Überholen im Überholverbot
- Alkohol am Steuer (0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger)
- Handyverstoß am Steuer
- Fahrerflucht, Nötigung, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
B-Verstöße (weniger schwerwiegend)
- Abgefahrene Reifen (Profiltiefe unter 1,6 mm)
- Fahren ohne Begleitperson (BF17)
- Erlöschen der Betriebserlaubnis
- Kennzeichenmissbrauch
Bereits 1 einzelner A-Verstoß löst das Aufbauseminar aus. Bei B-Verstößen braucht es 2 Verstöße. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet das Seminar automatisch an, sobald der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.
Ablauf und Dauer des Aufbauseminars
| Bestandteil | Umfang | Inhalt |
|---|---|---|
| Sitzung 1 | 135 Minuten | Unfallrisiken, eigenes Fahrverhalten, Gruppengespräch |
| Sitzung 2 | 135 Minuten | Verkehrsregeln, Gefahrenlehre, Selbstreflexion |
| Beobachtungsfahrt | 30 Minuten | Fahrt im Straßenverkehr mit Fahrlehrer |
| Sitzung 3 | 135 Minuten | Auswertung der Beobachtungsfahrt, Gruppendiskussion |
| Sitzung 4 | 135 Minuten | Handlungsstrategien, Abschlussgespräch |
Die 4 Sitzungen der Nachschulung finden in einer Gruppe von 6 bis 12 Teilnehmern statt. Zwischen der 2. und 3. Sitzung liegt die Beobachtungsfahrt. Der gesamte Zeitraum beträgt 2 bis 4 Wochen, die Frist zur Teilnahme liegt in der Regel bei 8 Wochen ab Zustellung der Anordnung. Jede Sitzung dauert 135 Minuten ohne Pause. Wer alle Sitzungen absolviert hat, erhält eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerlaubnisbehörde.
Besonderes Aufbauseminar (Alkohol/Drogen)
Bei Alkohol- oder Drogenverstößen in der Probezeit wird statt des regulären Seminars ein besonderes Aufbauseminar angeordnet (§ 2b Abs. 2 Satz 2 StVG). Dieses wird von Verkehrspsychologen geleitet und umfasst 3 Sitzungen zu je 180 Minuten. Die Kosten liegen bei 400 bis 600 €.
Kosten des Aufbauseminars
Die Kosten sind nicht gesetzlich festgelegt. Sie variieren je nach Fahrschule und Region:
- Reguläres Aufbauseminar: 250 bis 500 €
- Besonderes Aufbauseminar (Alkohol/Drogen): 400 bis 600 €
Dazu kommt die Verwaltungsgebühr der Fahrerlaubnisbehörde für die Anordnung (ca. 25 bis 50 €). Die Kosten trägt der Betroffene. Eine Übernahme durch die Rechtsschutzversicherung ist in der Regel ausgeschlossen, da es sich nicht um ein Gerichtsverfahren handelt.
Vergleichen Sie die Preise mehrerer Fahrschulen. Die Qualität des Seminars ist standardisiert, die Kosten schwanken je nach Standort erheblich.
Stufenmodell der Probezeit
Das Stufenmodell nach § 2a StVG sieht 3 Eskalationsstufen vor:
| Stufe | Auslöser | Maßnahme |
|---|---|---|
| 1. Verstoß | 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße | Aufbauseminar + Probezeitverlängerung um 2 Jahre |
| 2. Verstoß | Erneuter A-Verstoß oder 2 B-Verstöße nach Seminar | Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung |
| 3. Verstoß | Weiterer A-Verstoß oder 2 B-Verstöße | Entzug der Fahrerlaubnis |
Die Probezeitverlängerung um 2 Jahre tritt bereits mit der Anordnung des Aufbauseminars ein. Die Fahrerlaubnis auf Probe verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre. Das gilt auch dann, wenn Sie das ASF absolvieren und sich danach korrekt verhalten. Ein weiterer Verstoß in der verlängerten Probezeit kann zum endgültigen Entzug der Fahrerlaubnis führen. Das ASF ist dabei nicht mit dem Fahreignungsseminar (FES) zu verwechseln, das Fahrern außerhalb der Probezeit ermöglicht, 1 Punkt in Flensburg abzubauen.
Kann ein Anwalt helfen?
Das Aufbauseminar selbst lässt sich nicht „wegklagen". Aber: Die Anordnung basiert auf einem rechtskräftigen Bußgeldbescheid. Wird dieser Bescheid erfolgreich angefochten, entfällt auch die Grundlage für das Aufbauseminar.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann prüfen, ob der zugrunde liegende Bußgeldbescheid angreifbar ist. Typische Ansatzpunkte:
- Messfehler bei Geschwindigkeitsverstößen
- Fehlerhafte Zustellung des Bußgeldbescheids
- Verjährung
- Zweifel an der Fahrereigenschaft (Beweisfoto unklar)
Gelingt die Anfechtung, sparen Sie die Kosten für das Aufbauseminar, vermeiden die Probezeitverlängerung und behalten Ihre Fahrerlaubnis ohne Einschränkung. Der Führerschein bleibt unberührt.
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Fachanwalt Roland Sedlmeier prüft, ob der Bußgeldbescheid anfechtbar ist – bevor das Aufbauseminar angeordnet wird.
Jetzt kostenlos prüfen lassenHäufige Fragen zum Aufbauseminar
Die Fahrerlaubnisbehörde entzieht Ihnen den Führerschein. Die Anordnung zur Teilnahme ist mit einer Frist verbunden (in der Regel 2 Monate). Lassen Sie diese verstreichen, wird der Führerschein ohne weitere Verwarnung eingezogen.
Zwischen 250 und 500 €. Die Kosten legt die Fahrschule fest, es gibt keinen gesetzlich festgelegten Preis. Das besondere Aufbauseminar für Alkohol- oder Drogenverstöße kann bis zu 600 € kosten, da es von Verkehrspsychologen durchgeführt wird.
Das reguläre Aufbauseminar umfasst 4 Sitzungen zu je 135 Minuten (insgesamt 9 Stunden) plus 1 Beobachtungsfahrt von 30 Minuten. Die Sitzungen finden in der Regel über einen Zeitraum von 2 bis 4 Wochen statt.
Ein A-Verstoß ist ein schwerwiegender Verkehrsverstoß (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h, Rotlichtverstoß, Alkohol am Steuer). Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend (z. B. abgefahrene Reifen, Handyverstoß mit weniger als 100 € Bußgeld). 1 A-Verstoß oder 2 B-Verstöße in der Probezeit lösen das Aufbauseminar aus.
Nein. Das Aufbauseminar selbst bringt keine Punkte. Es wird angeordnet, weil Sie bereits Punkte gesammelt haben. Nach der Teilnahme werden keine Punkte gelöscht, aber Sie behalten Ihren Führerschein.
Nein. Das Aufbauseminar muss nach § 2b StVG in Präsenz bei einer anerkannten Fahrschule stattfinden. Online-Angebote erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht.
Bei einem weiteren A-Verstoß oder 2 B-Verstößen nach dem Aufbauseminar wird eine schriftliche Verwarnung ausgesprochen und die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung empfohlen. Bei einem dritten Verstoß innerhalb der Probezeit wird der Führerschein entzogen.
Ja. Wird ein Aufbauseminar angeordnet, verlängert sich die Probezeit automatisch um 2 Jahre (von 2 auf 4 Jahre). Das gilt unabhängig davon, ob Sie das Seminar tatsächlich absolvieren.
Ein besonderes Aufbauseminar wird bei Alkohol- oder Drogenverstößen in der Probezeit angeordnet. Es wird nicht von Fahrlehrern, sondern von Verkehrspsychologen durchgeführt und umfasst in der Regel 3 Sitzungen zu je 180 Minuten.
Ein Anwalt kann nicht das Seminar verhindern, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Er kann aber prüfen, ob der zugrunde liegende Verstoß anfechtbar ist. Wird der Bußgeldbescheid aufgehoben, entfällt auch die Anordnung des Aufbauseminars.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben und ein Aufbauseminar droht, lassen Sie den Bescheid prüfen. Solange der Einspruch läuft, wird der Bescheid nicht rechtskräftig. Die Fahrerlaubnisbehörde kann das Aufbauseminar erst anordnen, wenn der Bescheid Rechtskraft erlangt. Bis dahin behalten Sie Ihren Führerschein ohne Einschränkung.
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