Blitzer & Messgeräte: Technik, Fehler & Einspruch

Stand: Februar 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

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Auf einen Blick
  • Über 60 zugelassene Blitzer-Typen in Deutschland
  • 6 Messprinzipien: Radar, LIDAR, Piezo, Induktion, Video, Section Control
  • Jedes Gerät hat dokumentierte Fehlerquellen
  • Rohmessdaten: das zentrale Verteidigungsargument

Blitzer-Messung kostenlos prüfen lassen

In Deutschland sind über 60 verschiedene Geschwindigkeitsmessgeräte durch die PTB zugelassen – stationäre Blitzer an festen Standorten, mobile Blitzer im Einsatzfahrzeug und Blitzer-Anhänger am Straßenrand. Jedes dieser Verfahren hat Stärken, aber auch dokumentierte Schwächen. Nicht jede Messung hält einer fachlichen Prüfung stand.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  1. Sechs Messprinzipien: Radar, LIDAR, Piezosensoren, Induktionsschleifen, Video-Nachfahrt und Section Control.
  2. Jedes Gerät benötigt PTB-Bauartzulassung und gültige Eichung.
  3. Toleranzabzug: 3 km/h (unter 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h).
  4. Rohmessdaten müssen überprüfbar sein (BVerfG 2 BvR 1616/18). Mehrere Geräte speichern sie nicht.
  5. Messfehler sind kein Einzelfall.

Wie funktionieren Blitzer?

Radar

Radargeräte – umgangssprachlich oft Radarfalle genannt – senden Mikrowellen aus und messen die Doppler-Frequenzverschiebung. Sie dienen der Geschwindigkeitskontrolle sowohl innerorts als auch auf Autobahnen. Fehlerquellen: Doppelreflexionen, Fehlzuordnung bei mehrspurigem Verkehr, falscher Aufstellwinkel.

LIDAR (Laser)

LIDAR-Geräte senden Laserpulse und messen die Laufzeit. Die am häufigsten eingesetzten Blitzer. Typische Geräte: PoliScan Speed, TraffiStar S350, Leivtec XV3. Fehlerquellen: Messfeldüberschreitungen, keine Rohmessdatenspeicherung, Softwarefehler.

Piezosensoren, Induktionsschleifen & Lichtschranken

In die Fahrbahn eingelassene Drucksensoren, elektromagnetische Schleifen oder seitlich montierte Lichtschranken erfassen Fahrzeuge beim Überfahren. Diese Technik kommt bei stationären Anlagen zur Verkehrsüberwachung zum Einsatz. Fehlerquellen: Verschiebung durch Fahrbahnarbeiten, temperaturbedingte Abweichungen.

Video-Nachfahrt

Polizeifahrzeug folgt dem Zielfahrzeug mit kalibriertem System. Typische Geräte: VKS 3.0, ViDistA. Fehlerquellen: Mindestmessstrecke, schwankender Abstand, abgelaufene Tachoeichung.

Section Control

Durchschnittsgeschwindigkeit über eine Strecke. Bisher nur an wenigen Standorten (z. B. B6 bei Hannover). Datenschutzrechtlich umstritten.

Radarwarner & Blitzer-Apps
Radarwarner und Blitzer-Apps, die vor laufenden Geschwindigkeitskontrollen warnen, sind in Deutschland verboten (§ 23 Abs. 1c StVO). Wer ein betriebsbereites Gerät mitführt, riskiert 75 Euro Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister. Die Polizei darf das Gerät beschlagnahmen.

Blitzer-Vergleich: Alle Geräte im Überblick

GerätHerstellerTechnikToleranzBekannte ProblemeEinspruchsansatz
PoliScan SpeedVitronicLIDAR3 km/h / 3 %Messfeldüberschreitungen, WinkelfehlerMessbereichsprüfung, Rohmessdaten anfordern
TraffiStar S350JenoptikLaser (LIDAR)3 km/h / 3 %Keine Rohmessdaten → verfassungswidrig (Saarland)VerfGH Saarland Lv 7/17 zitieren
Leivtec XV3LeivtecLaser3 km/h / 3 %Softwarefehler, Rückruf 2021Softwareversion prüfen
VKS 3.0Video (Nachfahrt)5 % (geeicht)Mindestmessstrecke, KalibrierungMessstrecke und Tachoeichung prüfen
AmpelblitzerdiverseInduktionsschleife + KameraGelbzeit, Haltelinien-ZuordnungGelbzeitberechnung prüfen

Rohmessdaten: Das übergreifende Problem

Mehrere weit verbreitete Messgeräte speichern keine oder nur unvollständige Rohmessdaten. Der VerfGH Saarland hat 2019 Messungen mit dem TraffiStar S350 für verfassungswidrig erklärt (Lv 7/17).

Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen

MessverfahrenGeschwindigkeitToleranzabzug
Standardisiert (Radar, Laser, Piezo)Unter 100 km/hPauschal 3 km/h
Standardisiert (Radar, Laser, Piezo)Über 100 km/h3 % der gemessenen Geschwindigkeit
Nachfahrmessung (geeichter Tacho)alle5 %
Nachfahrmessung (nicht geeicht / kurze Strecke)allebis 20 %

Eichung und PTB-Zulassung

Jedes Messgerät braucht eine PTB-Bauartzulassung und eine gültige Eichung (in der Regel 1 Jahr). Fehlt ein einziger Nachweis, kann die Messung unverwertbar sein. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung drohen je nach Höhe Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister oder Fahrverbot – umso wichtiger, dass die zugrunde liegende Messung korrekt war.

Geräte-Kurzprofile

PoliScan Speed

Von Vitronic. Eines der am häufigsten eingesetzten stationären Geräte. Ausführliche Analyse →

TraffiStar S350

Von Jenoptik. Das Skandalgerät. Verfassungswidrig im Saarland (Lv 7/17). Ausführliche Analyse →

Leivtec XV3

Mobiles Lasergerät. Softwarefehler, temporärer Rückruf 2021. Ausführliche Analyse →

VKS 3.0

Video-Nachfahrsystem. Ausführliche Analyse →

Ampelblitzer

Induktionsschleifen + Kamera. Ausführliche Analyse →

Häufige Fragen zu Blitzern & Messgeräten

In Deutschland kommen 6 Messprinzipien zum Einsatz: Radar, LIDAR (Laser), Piezosensoren, Induktionsschleifen, Video-Nachfahrt und Section Control. Über 60 Gerätetypen sind durch die PTB zugelassen.

Die Messgenauigkeit hängt vom Gerätetyp, der korrekten Aufstellung und dem Gerätezustand ab. Der Toleranzabzug (3 km/h unter 100 bzw. 3 % über 100) gleicht die normale Messungenauigkeit aus.

Rohmessdaten sind die einzelnen Messpunkte, aus denen das Gerät den Geschwindigkeitswert errechnet. Ohne Rohmessdaten kann ein Sachverständiger die Messwertbildung nicht überprüfen.

Einen Einspruch können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen einlegen. Typische Prüfungspunkte: Messprotokoll, Eichnachweis, Aufstellprotokoll, Schulungsnachweis und Beweisfoto.

Statistisch auffällig sind der TraffiStar S350 (fehlende Rohmessdaten, verfassungswidrig im Saarland), der Leivtec XV3 (Softwarefehler, Rückruf 2021) und der PoliScan Speed.

Die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) prüft Messgeräte und erteilt die Bauartzulassung. Ohne PTB-Zulassung darf ein Gerät nicht zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden.

Bei standardisierten Messverfahren werden 3 km/h (unter 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h) abgezogen. Bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tachometer sind es 5 %.

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