Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI): TBNR, Aufbau & Unterschied zum Bußgeldkatalog (2026)

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Stand: Februar 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI), herausgegeben vom KBA
  • Jeder Verstoß hat eine 6-stellige Tatbestandsnummer (TBNR)
  • Regelsätze aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) mit Ermessensspielraum
  • Tateinheit: nur das höchste Bußgeld; Tatmehrheit: alle Bußgelder einzeln
  • Beharrlichkeit kann Fahrverbot auch unter der regulären Schwelle auslösen

Auf dem Bußgeldbescheid oder dem Anhörungsbogen steht eine 6-stellige Zahl, die den Verstoß identifiziert: die Tatbestandsnummer (TBNR). Diese Nummer stammt aus dem Tatbestandskatalog, einem umfassenden Verzeichnis aller Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Wer die TBNR kennt, kann das vorgesehene Regelbußgeld, die Punkte und mögliche Fahrverbote präzise nachschlagen. Dieser Ratgeber erklärt den Aufbau des Tatbestandskatalogs, die Bedeutung der TBNR und den Unterschied zum Bußgeldkatalog.

Was ist der Tatbestandskatalog?

Der Tatbestandskatalog (offizieller Name: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, Kurzform: BT-KAT-OWI) wird vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg herausgegeben. Er erfasst alle Verkehrsordnungswidrigkeiten, die in Deutschland geahndet werden können.

Der Katalog enthält pro Verstoß:

  • Die TBNR (6-stelliger Zahlencode)
  • Den Tatbestandstext (Beschreibung des Verstoßes)
  • Die Rechtsgrundlage (z. B. § 3 Abs. 3 StVO, § 24 StVG)
  • Das Regelbußgeld (aus der BKatV)
  • Die Nebenfolgen (Punkte im Fahreignungsregister, Fahrverbot)

Der Tatbestandskatalog wird regelmäßig aktualisiert, zuletzt im Zuge der StVO-Novelle 2021. Die Bußgeldsätze selbst stammen aus der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) und sind seit November 2021 unverändert. Die Sanktionierung reicht von einfachen Verwarnungen bis zu Fahrverboten. Verstöße in der Probezeit werden zusätzlich in A-Verstöße (schwerwiegend, z. B. ab 21 km/h zu schnell, Handy am Steuer) und B-Verstöße (weniger schwerwiegend) unterteilt.

TBNR: Die Tatbestandsnummer erklärt

Die TBNR ist ein 6-stelliger Zahlencode, der jeden Verkehrsverstoß eindeutig identifiziert. Sie steht auf dem Bußgeldbescheid, dem Anhörungsbogen und dem Verwarnungszettel.

Aufbau der TBNR

StelleBedeutungBeispiel (TBNR 103850)
1 bis 3Art des Verstoßes103 = Geschwindigkeitsverstoß
4 bis 5Konkreter Tatbestand85 = 21 bis 25 km/h innerorts
6Variante (Pkw/Lkw, innerorts/außerorts)0 = Pkw

So lesen Sie Ihre TBNR

Suchen Sie die TBNR auf Ihrem Bescheid. Sie finden sie meistens neben dem Tatbestandstext oder in der Betreffzeile. Mit der TBNR können Sie den genauen Verstoß und das Regelbußgeld nachschlagen. Stimmt die TBNR nicht mit dem Tatvorwurf überein, ist das ein Ansatzpunkt für den Einspruch.

Tatbestandskatalog vs. Bußgeldkatalog

Die Begriffe werden häufig verwechselt, bezeichnen aber unterschiedliche Dokumente:

KriteriumTatbestandskatalog (BT-KAT-OWI)Bußgeldkatalog (BKatV)
HerausgeberKraftfahrt-Bundesamt (KBA)Bundesministerium für Digitales und Verkehr
RechtscharakterVerwaltungsvorschrift (nicht rechtsverbindlich)Rechtsverordnung (rechtsverbindlich)
UmfangAlle VerkehrsordnungswidrigkeitenAusgewählte häufige Verstöße
TBNRJa (6-stellig für jeden Verstoß)Nein
BußgeldsätzeÜbernimmt Regelsätze aus der BKatVLegt Regelsätze fest
ErmessensspielraumJa (Behörde kann abweichen)Ja (Regelsätze, keine Festbeträge)

In der Praxis bedeutet das: Die BKatV legt fest, welches Bußgeld für einen bestimmten Verstoß vorgesehen ist. Der Tatbestandskatalog ordnet diesem Verstoß eine eindeutige TBNR zu und ergänzt Verstöße, die in der BKatV nicht einzeln aufgeführt sind. Die Behörde arbeitet im Alltag mit dem Tatbestandskatalog, weil er vollständiger ist.

Hinweis

Der Tatbestandskatalog ist eine Verwaltungsvorschrift, keine Rechtsverordnung. Das bedeutet: Die Behörde ist an die Regelsätze nicht strikt gebunden. Sie hat Ermessensspielraum und kann das Bußgeld bei Vorsatz, Gefährdung oder besonderen Umständen erhöhen. Bei Vorsatz (§ 3 Abs. 4a BKatV) kann das Bußgeld verdoppelt werden.

Häufige TBNRs: Beispiele aus der Praxis

Die folgende Tabelle zeigt häufige Tatbestandsnummern, die in Bußgeldbescheiden vorkommen:

TBNRVerstoßRegelbußgeldPunkteFahrverbot
10385021 bis 25 km/h zu schnell innerorts (Pkw)115 €1Nein
10385126 bis 30 km/h zu schnell innerorts (Pkw)180 €1Nein*
10385231 bis 40 km/h zu schnell innerorts (Pkw)260 €21 Monat
132300Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde rot)90 €1Nein
132312Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sekunde rot)200 €21 Monat
141172Handy am Steuer (Erstverstoß)100 €1Nein
112402Abstandsverstoß (unter 3/10 des halben Tachowerts, über 100 km/h)320 €21 Monat
189600Parken im absoluten Halteverbot25 €0Nein

*Wiederholungstäter (2 × 26+ km/h in 12 Monaten): 1 Monat Fahrverbot zusätzlich

Die TBNR auf Ihrem Bescheid weicht von den Beispielen ab? Das ist normal. Der Tatbestandskatalog enthält mehrere tausend TBNRs, weil er jeden Verstoß in allen Varianten (Fahrzeugtyp, Ort, Zusatzumstände) einzeln erfasst.

Tateinheit und Tatmehrheit

Wenn bei einer Verkehrskontrolle mehrere Verstöße gleichzeitig festgestellt werden, unterscheidet das Ordnungswidrigkeitenrecht zwischen Tateinheit und Tatmehrheit:

BegriffDefinitionRechtsfolgeBeispiel
Tateinheit (§ 19 OWiG)Eine Handlung verwirklicht mehrere Verstöße gleichzeitigNur das höchste Bußgeld wird festgesetztRotlichtverstoß + Geschwindigkeitsüberschreitung in derselben Kreuzung
Tatmehrheit (§ 20 OWiG)Mehrere unabhängige Handlungen, jede ein eigenständiger VerstoßAlle Bußgelder werden einzeln festgesetztGeschwindigkeitsverstoß am Morgen + Parkverstoß am Nachmittag

Die Abgrenzung zwischen Tateinheit und Tatmehrheit ist ein häufiger Ansatzpunkt im Einspruchsverfahren. Wenn die Behörde Tatmehrheit annimmt, obwohl Tateinheit vorliegt, zahlen Sie zu viel.

Beharrlichkeit: Fahrverbot unter der Schwelle

Der Tatbestandskatalog kennt den Begriff der Beharrlichkeit. Wer wiederholt gleichartige Verstöße begeht, kann ein Fahrverbot erhalten, auch wenn der einzelne Verstoß unterhalb der Fahrverbotsschwelle liegt (§ 25 Abs. 1 Satz 1 StVG). Die Behörde muss die Beharrlichkeit im Bescheid begründen. Fehlt die Begründung, ist der Bescheid angreifbar.

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Häufige Fragen zum Tatbestandskatalog

Der Tatbestandskatalog (offiziell: Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, BT-KAT-OWI) ist ein Verzeichnis aller verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten in Deutschland. Jeder Verstoß ist mit einer 6-stelligen Tatbestandsnummer (TBNR), dem Gesetzestext, dem Regelsatz für das Bußgeld und den Nebenfolgen (Punkte, Fahrverbot) erfasst. Herausgeber ist das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA).

TBNR steht für Tatbestandsnummer. Es handelt sich um einen 6-stelligen Zahlencode, der jeden Verkehrsverstoß eindeutig identifiziert. Die TBNR steht auf dem Bußgeldbescheid oder dem Anhörungsbogen. Mit ihr lässt sich der genaue Verstoß, das Regelbußgeld und die möglichen Nebenfolgen nachschlagen.

Die TBNR steht auf dem Bußgeldbescheid, dem Anhörungsbogen oder dem Verwarnungszettel. Sie ist in der Regel im Abschnitt „Tatbestand" oder „Ordnungswidrigkeit" aufgeführt. Häufig steht sie auch im Betreff oder in der tabellarischen Auflistung des Bescheids.

Der Bußgeldkatalog (BKatV) ist eine Rechtsverordnung, die Regelsätze für häufige Verkehrsverstöße festlegt. Der Tatbestandskatalog (BT-KAT-OWI) ist umfassender: Er enthält alle denkbaren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, auch solche, die in der BKatV nicht explizit aufgeführt sind. Der Tatbestandskatalog ordnet jedem Verstoß eine TBNR zu.

Die TBNR ist ein 6-stelliger Zahlencode. Die ersten 3 Ziffern kennzeichnen die Art des Verstoßes (z. B. 103 = Geschwindigkeitsverstoß). Die Ziffern 4 und 5 spezifizieren den konkreten Tatbestand. Die 6. Ziffer unterscheidet Varianten (z. B. Pkw vs. Lkw, innerorts vs. außerorts).

Ja. Die Bußgeldsätze im Tatbestandskatalog sind Regelsätze, keine Festbeträge. Die Behörde kann unter Berücksichtigung der Umstände (Vorsatz, Gefährdung, wirtschaftliche Verhältnisse) nach oben oder unten abweichen. Bei Vorsatz kann das Bußgeld verdoppelt werden.

Tateinheit (§ 19 OWiG) liegt vor, wenn eine Handlung mehrere Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig verwirklicht (z. B. Rotlichtverstoß + Geschwindigkeitsüberschreitung). Es wird nur das höchste Bußgeld festgesetzt. Tatmehrheit (§ 20 OWiG) liegt vor, wenn mehrere unabhängige Verstöße vorliegen. Dann werden alle Bußgelder einzeln festgesetzt.

Beharrlichkeit kennzeichnet wiederholte Verstöße gleicher Art. Die Behörde kann bei beharrlichen Verstößen ein Fahrverbot anordnen, auch wenn der Einzelverstoß kein Fahrverbot vorsieht (§ 25 Abs. 1 Satz 1 StVG). Typisches Beispiel: wiederholtes Überziehen der Parkuhr oder regelmäßige Geschwindigkeitsverstöße unter der Fahrverbotsschwelle.

Nächste Schritte

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