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Stand: April 2026 | Alle Angaben nach aktuellem Bußgeldkatalog
Häufige Verkehrsverstöße im Überblick
Ein Bußgeldbescheid ist ein behördlicher Bescheid, der eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit festsetzt. Er wird rechtskräftig, wenn innerhalb von 14 Tagen kein Einspruch eingelegt wird. Ein Einspruch bezeichnet den förmlichen Rechtsbehelf gegen diesen Bescheid – er hemmt die Rechtskraft und eröffnet eine erneute Prüfung.
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Innerorts 21–25 km/h zu schnell | 115 € | 1 | – |
| Rotlichtverstoß (unter 1 Sek.) | 90 € | 1 | – |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Handy am Steuer | 100 € | 1 | – |
Mehr als jeder 2. Bußgeldbescheid enthält Fehler, weil Messgeräte, Toleranzabzüge und Verfahrensabläufe fehleranfällig sind. Deshalb kann sich ein Einspruch lohnen – selbst bei vermeintlich eindeutigen Fällen. Denn schon ein falscher Toleranzabzug reicht aus, um den Vorwurf um eine Stufe zu senken.
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Danach wird der Bescheid rechtskräftig.
Prüfen Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Einspruchs übernimmt. In den meisten Tarifen ist Verkehrsrecht abgedeckt.
Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde Einspruch einlegen. § 67 OWiG – Einspruchsfrist
Häufig gestellte Fragen
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Erst wenn Sie uns mit dem Einspruch beauftragen, fallen Kosten an – die in der Regel Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt.
In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden eine fundierte Ersteinschätzung per E-Mail.
Auch bei geringen Bußgeldern kann ein Einspruch sinnvoll sein – etwa wenn Punkte in Flensburg drohen oder Sie sich in der Probezeit befinden.
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