Bußgeldkatalog 2026: Alle Bußgelder, Punkte & Fahrverbote

Stand: Februar 2026 | Geprüft von Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Fachanwalt für Verkehrsrecht
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Auf einen Blick
  • Bußgelder von 20 € bis 1.500 € je nach Verstoß
  • Punkte ab 60 € Bußgeld
  • Fahrverbot ab 31 km/h innerorts oder qualifiziertem Rotlichtverstoß
  • Aktuelle Fassung der BKatV (zuletzt geändert am 02.10.2024)

Bußgeldbescheid kostenlos prüfen lassen

Der Bußgeldkatalog – im Volksmund auch Blitzerkatalog oder Strafenkatalog genannt – regelt die Sanktionen für Verstöße im Straßenverkehr. Rechtsgrundlage ist die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Die BKatV wurde zuletzt durch die StVO-Novelle vom 09.11.2021 umfassend überarbeitet. Im Jahr 2026 sind keine weiteren Anpassungen in Kraft getreten. Der Katalog erfasst ausschließlich Ordnungswidrigkeiten. Sobald ein Verkehrsverstoß die Schwelle zur Straftat überschreitet – etwa eine Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB oder Trunkenheit ab 1,1 ‰ (§ 316 StGB) – greift nicht mehr die BKatV, sondern das Strafgesetzbuch.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  1. Bußgeldkatalog = BKatV: Die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung legt die Regelsätze fest.
  2. Punkte: Ab 60 € Bußgeld wird der Verstoß im FAER eingetragen.
  3. Fahrverbot: Bei schweren Verstößen (z. B. 31 km/h innerorts, qualifizierter Rotlichtverstoß).
  4. Verwarnungsgeld vs. Bußgeld: Bis 55 € = Verwarnungsgeld (ohne Punkte). Ab 60 € = Bußgeld.
  5. Einspruch: Messfehler, Formfehler und Verjährung sind häufige Ansatzpunkte.

Bußgeldkatalog 2026: Die große Übersichtstabelle

Geschwindigkeitsverstöße

Innerorts:

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €1(1 Monat)*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

Außerorts:

ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €1(1 Monat)*
31–40 km/h200 €1(1 Monat)*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

*Fahrverbot nur für Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV).

Bei jeder Geschwindigkeitsmessung wird ein Toleranzabzug berücksichtigt: 3 km/h bei Messungen bis 100 km/h, darüber 3 % des Messwertes. Der angezeigte Wert in der Tabelle gilt nach Abzug der Toleranz.

Besonders streng ist der Bußgeldkatalog in der Probezeit: Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h gelten als A-Verstoß. Die Folge ist ein Aufbauseminar und die Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre. Ein B-Verstoß (z. B. abgefahrene Reifen) zieht erst beim zweiten Mal ein Aufbauseminar nach sich. Mehr dazu: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit

Vollständige Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung 2026

Rotlichtverstöße

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Rote Ampel überfahren (unter 1 Sek.)90 €1
Rote Ampel überfahren (über 1 Sek.)200 €21 Monat
… mit Gefährdung320 €21 Monat
… mit Sachbeschädigung360 €21 Monat

Rote Ampel überfahren: Was droht?

Alkohol & Drogen

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
0,5–1,09 ‰ (Erstverstoß)500 €21 Monat
0,5–1,09 ‰ (2. Verstoß)1.000 €23 Monate
0,5–1,09 ‰ (3. Verstoß)1.500 €23 Monate
Drogenfahrt (Erstverstoß)500 €21 Monat

Ab 1,1 ‰ handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB). Alkohol & Drogen am Steuer

Weitere häufige Verstöße

Der Bußgeldkatalog erfasst zahlreiche weitere Tatbestände. Besonders oft geahndet werden Handy am Steuer (ab 100 €, 1 Punkt) und Abstandsverstöße (bis 400 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot). Jeder einzelne Verstoß ist im Tatbestandskatalog unter einer 6-stelligen Tatbestandsnummer (TBNR) hinterlegt – sie dient der eindeutigen Zuordnung auf dem Bußgeldbescheid.

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Verwarnungsgeld vs. Bußgeld – der Unterschied

VerwarnungsgeldBußgeld
Höhe5 € bis 55 €ab 60 €
PunkteKeineab 1 Punkt möglich
FahrverbotNeinBei schweren Verstößen
Eintrag im FAERNeinJa (ab 60 €)
Einspruchsfrist1 Woche (Zahlung = Akzeptanz)14 Tage nach Zustellung

Änderungen im Bußgeldkatalog (2021–2026)

DatumÄnderungAuswirkung
09.11.2021StVO-Novelle tritt in KraftMassive Erhöhung der Bußgelder. Fahrverbote ab 31 km/h innerorts.
02.10.2024Anpassung RettungsgasseDifferenzierung der Rettungsgassen-Bußgelder (200–320 €).
2026 (bisher)BKatV bleibt unverändertDie Regelsätze von 2024 gelten weiter.

Punkte in Flensburg

Das Fahreignungs-Bewertungssystem ordnet Verkehrsverstößen je nach Schwere 1 oder 2 Punkte zu. Bei 4–5 Punkten: Ermahnung. Bei 6–7 Punkten: Verwarnung. Bei 8 Punkten: Entzug der Fahrerlaubnis. Eingetragene Punkte werden nach festen Tilgungsfristen gelöscht: 2,5 Jahre bei 1 Punkt, 5 Jahre bei 2 Punkten und 10 Jahre bei 3 Punkten (Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis).

Punkte in Flensburg: Alles zum FAER

Fahrverbot

Ein Fahrverbot (§ 25 StVG) bedeutet: Sie dürfen Ihr Fahrzeug für 1 bis 3 Monate nicht führen. In bestimmten Fällen kann ein Gericht das Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umwandeln.

Fahrverbot: Wann droht es und was können Sie tun?

Bußgeldrechner

Wie hoch ist das Bußgeld für Ihren konkreten Verstoß? Bußgeldrechner starten

Einspruch gegen ein Bußgeld

Wichtig zu wissen: Ein Bußgeldbescheid kann verjähren. Die Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich 3 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Wird der Bescheid nicht rechtzeitig zugestellt, ist das Verfahren einzustellen.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

  • Ein Fahrverbot droht
  • Das Bußgeld hoch ist (ab 200 €)
  • Punkte drohen, die Sie an die 8-Punkte-Grenze heranrücken
  • Sie Zweifel an der Messung haben

Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Ablauf & Chancen

Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog ist die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Er legt die Regelsätze für Verkehrsordnungswidrigkeiten fest – also Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Rechtsgrundlage ist § 24 StVG in Verbindung mit der BKatV. Die Regelsätze sind Richtwerte, von denen die Behörde im Einzelfall nach oben oder unten abweichen kann.

Im Jahr 2026 sind keine neuen Änderungen in Kraft getreten. Es gelten weiterhin die Regelsätze der BKatV in der Fassung vom 02.10.2024. Die letzte umfassende Reform war die StVO-Novelle vom 09.11.2021, die zu erheblichen Bußgelderhöhungen geführt hat.

Ab einem Bußgeld von 60 € wird der Verstoß im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen. Die meisten Verstöße mit Punkt beginnen bei 1 Punkt. Schwere Verstöße (mit Fahrverbot) bringen 2 Punkte. Verwarnungsgelder bis 55 € werden nicht im FAER eingetragen.

Ein Fahrverbot droht bei schweren Verstößen. Die häufigsten Fälle: Geschwindigkeit ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts, qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel über 1 Sekunde rot), Alkohol ab 0,5 ‰ und Nichtbilden einer Rettungsgasse. Als Wiederholungstäter droht ein Fahrverbot bereits ab 26 km/h (§ 4 Abs. 2 BKatV).

Der höchste Regelsatz im Bußgeldkatalog beträgt 1.500 € – für den dritten Alkoholverstoß (0,5 ‰ oder mehr). Bei Geschwindigkeitsverstößen liegt das Maximum bei 800 € (über 70 km/h innerorts). Straftaten werden nicht über den Bußgeldkatalog geahndet, sondern über das Strafgesetzbuch.

Ja. Gegen jeden Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Die Regelsätze des Bußgeldkatalogs sind Richtwerte – wenn die Messung fehlerhaft war, der Bescheid Formfehler enthält oder Verjährung eingetreten ist, kann der gesamte Bescheid aufgehoben werden.

Verwarnungsgelder liegen zwischen 5 € und 55 €. Sie werden nicht im Fahreignungsregister eingetragen und ziehen keine Punkte nach sich. Bußgelder beginnen ab 60 € und können mit Punkten und Fahrverbot verbunden sein. Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt 14 Tage. Beim Verwarnungsgeld gilt: Zahlung = Akzeptanz.

Nächste Schritte

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