Toleranzabzug bei Blitzern: Tabelle, Berechnung & Fehlerquellen (2026)

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Stand: April 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Unter 100 km/h: pauschal 3 km/h Abzug
  • Über 100 km/h: 3 % des gemessenen Werts
  • Nachfahrmessung (geeicht): 5 km/h bzw. 5 %
  • Nachfahrmessung (ungeeicht): bis 20 % Abzug
  • Falscher Toleranzabzug = häufiger Einspruchsgrund

Geblitzt? Toleranzabzug und Messung kostenlos prüfen lassen.

Nach jedem Blitzer stellt sich die Frage: Wie viel wurde tatsächlich abgezogen – und stimmt der Abzug? Der Toleranzabzug (auch Sicherheitsabzug genannt) soll messbedingte Ungenauigkeiten bei der Geschwindigkeitsüberschreitung ausgleichen. Die Bußgeldbehörde zieht ihn vom Messergebnis ab, bevor sie den Verstoß bewertet. Klingt einfach, führt in der Praxis aber regelmäßig zu Fehlern. Dieser Ratgeber zeigt die geltenden Toleranzwerte für alle Messverfahren – innerorts und außerorts –, rechnet konkrete Beispiele durch und erklärt, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen fehlerhafter Toleranz lohnt.

Was ist der Toleranzabzug?

Kein Messgerät arbeitet absolut genau. Egal ob Radar, Laser, LIDAR oder Induktionsschleife: Jede Messung hat eine technische Unschärfe. Der Toleranzabzug korrigiert diese Unschärfe zugunsten des Betroffenen. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) legt in ihren Anforderungen fest, welche Verkehrsfehlergrenzen für die jeweilige Geräteklasse gelten.

Konkret bedeutet das: Die Bußgeldbehörde nimmt den gemessenen Wert, zieht die Toleranz ab und erhält die „vorwerfbare Geschwindigkeit". Nur auf Basis dieser vorwerfbaren Geschwindigkeit wird das Bußgeld festgesetzt. Im Bußgeldbescheid steht deshalb nicht der Messwert, sondern der Wert nach Abzug. Bei einem Tempolimit von 50 km/h und einem Messwert von 58 km/h ergibt sich nach 3 km/h Abzug eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 55 km/h.

Toleranzwerte im Überblick

Die folgende Tabelle zeigt alle gängigen Messverfahren mit den zugehörigen Toleranzwerten. Die Unterscheidung nach Geschwindigkeitsbereich (unter/über 100 km/h) ist entscheidend.

Messverfahren Toleranz unter 100 km/h Toleranz über 100 km/h
Stationärer Blitzer (Radar, Laser, LIDAR)3 km/h3 %
Mobiler Blitzer (Radar, Laser, LIDAR)3 km/h3 %
Induktionsschleife3 km/h3 %
Nachfahrmessung (geeichter Tacho)5 km/h5 %
Nachfahrmessung (ungeeichter Tacho)bis 20 %
ProVida-Videonachfahrsystem5 km/h + Systemtoleranz5 % + Systemtoleranz
Section Control (Abschnittskontrolle)3 km/h3 %

Quelle: PTB-Anforderungen für Geschwindigkeitsmessgeräte; Richtlinien der Länder zur Geschwindigkeitsüberwachung

Toleranz unter 100 km/h: 3 km/h pauschal

Bei Messungen unter 100 km/h gilt ein fester Abzug von 3 km/h. Das betrifft den Großteil aller innerörtlichen Messungen und viele Messungen auf Landstraßen.

Der pauschale Abzug ist einfach zu berechnen: Messwert minus 3 ergibt die vorwerfbare Geschwindigkeit. Trotzdem ist dieser Bereich problematisch, weil 3 km/h wenig Spielraum lassen. Bereits kleine Messfehler (etwa durch einen falschen Aufstellwinkel) wirken sich hier stärker aus als bei höheren Geschwindigkeiten.

Rechenbeispiel 1: Innerorts in der 50er-Zone

SchrittWert
Gemessene Geschwindigkeit74 km/h
Erlaubte Geschwindigkeit50 km/h
Toleranzabzug3 km/h
Vorwerfbare Geschwindigkeit71 km/h
Überschreitung21 km/h
Bußgeld115 € + 1 Punkt

Ergebnis: 1 km/h weniger gemessen (73 km/h), und die Überschreitung läge bei 20 km/h, ohne Punkt und nur 70 € Bußgeld. Genau solche Grenzfälle prüft ein Fachanwalt.

Rechenbeispiel 2: Tempo-30-Zone

SchrittWert
Gemessene Geschwindigkeit64 km/h
Erlaubte Geschwindigkeit30 km/h
Toleranzabzug3 km/h
Vorwerfbare Geschwindigkeit61 km/h
Überschreitung31 km/h
Bußgeld260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

Auch hier: 1 km/h weniger gemessen (63 km/h) ergibt 30 km/h zu schnell, kein Fahrverbot, 1 Punkt weniger und 80 € weniger Bußgeld.

Toleranz über 100 km/h: 3 % des Messwerts

Ab 100 km/h wechselt das System: Statt eines festen Abzugs werden 3 % vom gemessenen Wert abgezogen. Der Abzug steigt also mit der Geschwindigkeit.

Rechenbeispiel 3: Autobahn bei Tempo 120

SchrittWert
Gemessene Geschwindigkeit155 km/h
Erlaubte Geschwindigkeit120 km/h
Toleranzabzug (3 %)4,65 km/h → abgerundet 4 km/h
Vorwerfbare Geschwindigkeit151 km/h
Überschreitung31 km/h
Bußgeld (außerorts)200 € + 1 Punkt

Der Prozentabzug wird immer zugunsten des Betroffenen abgerundet – auf ganze km/h. Das ergibt sich aus dem Grundsatz „im Zweifel für den Betroffenen" (§ 46 Abs. 1 OWiG i. V. m. § 261 StPO).

Vergleich: Fester Abzug vs. Prozentabzug

MesswertAbzug 3 km/h (fest)Abzug 3 % (Prozent)Tatsächlicher Abzug
80 km/h3 km/h2,4 km/h3 km/h (fest, da unter 100)
100 km/h3 km/h3 km/h3 km/h (Grenzwert)
130 km/h3 km/h3,9 km/h3 km/h (Prozent, abgerundet)
180 km/h3 km/h5,4 km/h5 km/h (Prozent, abgerundet)

Ab 100 km/h ist der prozentuale Abzug immer mindestens so hoch wie der feste Abzug von 3 km/h. Bei sehr hohen Geschwindigkeiten (z. B. 200 km/h) beträgt der Abzug bereits 6 km/h. Das verdoppelt den Puffer im Vergleich zum Innerortsbereich.

Toleranz bei Nachfahrmessungen

Nachfahrmessungen funktionieren anders als stationäre Blitzer: Ein Polizeifahrzeug fährt hinter dem Betroffenen her und misst die Geschwindigkeit über den eigenen Tacho oder ein Videonachfahrsystem. Deshalb gelten höhere Toleranzwerte.

Geeichter Tacho: 5 km/h bzw. 5 %

Bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tachometer beträgt der Toleranzabzug 5 km/h (unter 100 km/h) bzw. 5 % (über 100 km/h). Die höhere Toleranz berücksichtigt, dass der Abstand zwischen Messfahrzeug und Betroffenen variiert und die Ablesung des Tachos eine zusätzliche Fehlerquelle darstellt.

Ungeeichter Tacho: bis 20 %

Verwendet die Polizei einen ungeeichten Tachometer, steigt die Toleranz drastisch auf bis zu 20 % des Messwerts. Bei 80 km/h gemessen wären das 16 km/h Abzug. In der Praxis führt das oft dazu, dass die vorwerfbare Überschreitung unter einen kritischen Schwellenwert fällt.

ProVida-System

Das ProVida-System kombiniert Videonachfahrt mit GPS-gestützter Messung. Der Toleranzabzug beträgt 5 km/h (unter 100 km/h) bzw. 5 % (über 100 km/h) plus eine gerätespezifische Systemtoleranz. Die Gesamttoleranz ist deshalb höher als bei reinen Tachomessungen. ProVida-Messungen bieten wegen der komplexen Technik regelmäßig Ansatzpunkte für den Einspruch.

Toleranz nach Messgerät

Die Grundtoleranz (3 km/h bzw. 3 %) gilt für alle geeichten stationären und mobilen Messgeräte gleichermaßen. Es gibt keine Sondertoleranz für bestimmte Gerätetypen. Trotzdem unterscheiden sich die Geräte in der Praxis erheblich, nicht bei der Toleranz, sondern bei der Fehleranfälligkeit.

PoliScan Speed

Das LIDAR-basierte Messsystem von Vitronic ist einer der am häufigsten eingesetzten stationären Blitzer in Deutschland. Die Toleranz beträgt die üblichen 3 km/h bzw. 3 %. Angreifbar sind PoliScan-Messungen vor allem wegen fehlender Rohmessdaten in älteren Softwareversionen und wegen Fragen zum definierten Messbereich.

TraffiStar S350

Der TraffiStar S350 von Jenoptik misst per LIDAR und Kamera. Auch hier gelten 3 km/h bzw. 3 %. Das Saarländische Verfassungsgericht hatte 2019 Messungen mit dem S350 für unverwertbar erklärt (Lv 7/17), weil keine Rohmessdaten gespeichert wurden. Jenoptik hat die Rohmessdaten-Speicherung bis heute nicht flächendeckend nachgerüstet. Der Nachfolger S351 befindet sich im PTB-Zulassungsverfahren.

Leivtec XV3

Der Leivtec XV3 wurde 2021 vorübergehend aus dem Verkehr gezogen, nachdem Softwarefehler festgestellt worden waren. Nach einem Update durch den Hersteller darf das Gerät seit 2022 wieder eingesetzt werden. Die Toleranzwerte sind identisch (3 km/h bzw. 3 %), aber die Historie der Softwareprobleme liefert Ansatzpunkte für eine vertiefte Prüfung der Messung.

Tacho vs. tatsächliche Geschwindigkeit

Viele Autofahrer wundern sich nach einem Blitzer: „Ich bin doch nur 50 gefahren, laut Tacho." Die Erklärung ist technisch einfach und liegt nicht am Toleranzabzug.

Warum der Tacho zu viel anzeigt

Nach der EU-Vorschrift UN/ECE R 39 darf ein Fahrzeugtachometer nie weniger als die tatsächliche Geschwindigkeit anzeigen. Erlaubt ist eine Abweichung von maximal 10 % + 4 km/h nach oben. Der angezeigte Wert hängt auch vom Abrollumfang der Reifen ab: Abgefahrene Reifen haben einen kleineren Umfang, was die Tachoabweichung zusätzlich beeinflusst. Bei Neuwagen nutzen die Hersteller den zulässigen Spielraum systematisch aus.

Tacho zeigtTatsächliche Geschwindigkeit (typisch)Abweichung
50 km/h45–47 km/h3–5 km/h
70 km/h64–67 km/h3–6 km/h
100 km/h93–97 km/h3–7 km/h
130 km/h121–126 km/h4–9 km/h

Rechenbeispiel: „Ich bin doch nur 50 gefahren"

Wer laut Tacho exakt 50 km/h fährt, ist real wahrscheinlich 45–47 km/h schnell. Ein Blitzer misst die reale Geschwindigkeit, nicht die Tachoanzeige. Ergebnis: Messwert 47 km/h, Toleranz 3 km/h, vorwerfbar 44 km/h, bei erlaubten 50 km/h kein Verstoß.

Das bedeutet: Wer laut Tacho 50 fährt, wird innerorts praktisch nie geblitzt. Problematisch wird es erst, wenn der Tacho deutlich mehr als 50 anzeigt, war man real trotzdem über dem Limit.

Häufige Fehler beim Toleranzabzug

Die Bußgeldbehörde berechnet den Toleranzabzug in den meisten Fällen korrekt. Fehler passieren aber regelmäßig, und sie betreffen fast immer die Grenzfälle, bei denen es um Punkte oder Fahrverbot geht.

1. Falscher Abzug bei Nachfahrmessungen

Der häufigste Fehler: Die Behörde setzt bei einer Nachfahrmessung den Standardabzug von 3 km/h an statt der korrekten 5 km/h. Das passiert, wenn im Messprotokoll nicht eindeutig dokumentiert ist, dass es sich um eine Nachfahrmessung handelt. Ergebnis: 2 km/h zu viel auf der vorwerfbaren Geschwindigkeit.

2. Prozentabzug falsch gerundet

Bei Messungen über 100 km/h muss der Prozentabzug auf ganze km/h abgerundet werden – zugunsten des Betroffenen. Beispiel: Bei 155 km/h gemessen ergibt 3 % = 4,65 km/h. Korrekt abgerundet: 4 km/h. Wird auf 5 km/h aufgerundet (zugunsten des Betroffenen tatsächlich besser) oder gar auf 4,65 belassen, stimmt die Berechnung nicht.

3. Grenzbereich 100 km/h

Liegt der Messwert bei exakt 100 km/h, stellt sich die Frage: fester Abzug (3 km/h) oder Prozentabzug (3 % = 3 km/h)? In diesem Fall ergibt sich kein Unterschied. Bei 101 km/h aber schon: 3 % von 101 = 3,03 km/h, abgerundet 3 km/h, identisch zum festen Abzug. Erst ab ca. 104 km/h wird der Prozentabzug günstiger für den Betroffenen.

4. Toleranz nach Eichung nicht berücksichtigt

Ist die Eichfrist eines Messgeräts zum Messzeitpunkt abgelaufen, darf die Messung grundsätzlich nicht verwertet werden. Manche Behörden versuchen trotzdem, mit erhöhtem Toleranzabzug zu arbeiten. Das ist rechtlich umstritten. Ein Fachanwalt kann in solchen Fällen die vollständige Unverwertbarkeit der Messung geltend machen.

5. Verwechslung der Messart

Im Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid steht gelegentlich ein anderes Messverfahren als tatsächlich eingesetzt wurde. Das kann den Toleranzabzug verändern, etwa wenn eine Nachfahrmessung als stationäre Messung klassifiziert wird. Die Akteneinsicht bringt Klarheit.

Wann lohnt sich ein Einspruch wegen Toleranz?

Ein Einspruch gegen den Toleranzabzug lohnt sich besonders in 3 Konstellationen:

Knapp über einem Schwellenwert

SchwellenwertFolge darüberFolge darunterErsparnis
21 km/h115 € + 1 Punkt70 €, kein Punkt45 € + Punkt vermieden
26 km/h180 € + Wiederholungstäter-Risiko115 € + 1 Punkt65 € + Fahrverbot-Risiko vermieden
31 km/h260 € + 2 Punkte + Fahrverbot180 € + 1 Punkt80 € + 1 Punkt + Fahrverbot vermieden

Gerade bei 1–2 km/h über der Schwelle kann ein fehlerhafter Toleranzabzug den Unterschied ausmachen. Das ist kein Zufall: Die PTB-Anforderungen erlauben Messabweichungen innerhalb der Toleranz, aber das Messgerät könnte auch im anderen Grenzbereich liegen.

Nachfahrmessung statt stationärer Messung

Wurde der falsche Toleranzwert angewendet (3 statt 5 km/h), ergibt sich rechnerisch eine um 2 km/h zu hohe vorwerfbare Geschwindigkeit. Bei Grenzfällen reicht das, um unter den Schwellenwert zu fallen.

Ablauf einer Toleranz-Prüfung

  1. Akteneinsicht beantragen
  2. Messprotokoll prüfen: Welches Gerät, welches Verfahren, welcher Abzug?
  3. Eichnachweis prüfen: War die Eichfrist zum Messzeitpunkt gültig?
  4. Toleranzberechnung nachrechnen
  5. Bei Fehlern: Einspruch innerhalb von 2 Wochen (§ 67 OWiG)

Toleranzabzug prüfen lassen – kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zum Toleranzabzug

Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden pauschal 3 km/h abgezogen. Über 100 km/h beträgt der Abzug 3 % des Messwerts. Diese Werte gelten für stationäre und mobile Blitzer mit geeichten Messgeräten.

Jedes Messgerät hat eine technisch bedingte Messungenauigkeit. Der Toleranzabzug stellt sicher, dass nur die tatsächlich nachweisbare Überschreitung geahndet wird. Die Werte sind in den PTB-Anforderungen für Geschwindigkeitsmessgeräte festgelegt.

Ja, bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tachometer werden unter 100 km/h pauschal 5 km/h abgezogen, über 100 km/h sind es 5 %. Bei ungeeichtem Tacho kann der Abzug bis zu 20 % betragen.

Ja. Die Bußgeldbehörde zieht den Toleranzwert vom gemessenen Wert ab, bevor sie das Bußgeld berechnet. Im Bußgeldbescheid steht die „vorwerfbare Geschwindigkeit" – also der Wert nach Toleranzabzug. Trotzdem passieren Fehler, etwa wenn der falsche Abzug angewendet wird.

Ja. Typische Fehler: Die Behörde setzt 3 km/h statt 5 km/h ab (Nachfahrmessung), wendet den Prozentabzug falsch an (über 100 km/h) oder berücksichtigt die gerätespezifische Toleranz nicht korrekt. Ein Fachanwalt prüft das über die Akteneinsicht.

Bei Section Control (Abschnittskontrolle) gelten dieselben Toleranzwerte wie bei stationären Blitzern: 3 km/h unter 100 km/h bzw. 3 % über 100 km/h. Die Messung erfolgt über die Durchschnittsgeschwindigkeit auf einem definierten Streckenabschnitt.

Nein. Fahrzeugtachos zeigen konstruktionsbedingt mehr an als tatsächlich gefahren wird. Nach EU-Vorschrift (UN/ECE R 39) darf der Tacho maximal 10 % + 4 km/h über der realen Geschwindigkeit anzeigen, aber nie weniger. Wer laut Tacho 50 fährt, ist real oft nur 45–47 km/h schnell.

Besonders dann, wenn Sie knapp über einem Schwellenwert liegen – etwa knapp über 20 km/h (Punkte), 25 km/h (Wiederholungstäter) oder 30 km/h (Fahrverbot). Schon 1–2 km/h können den Unterschied machen. Ein Fachanwalt prüft, ob der Toleranzabzug korrekt angewendet wurde.

Der PoliScan Speed ist ein LIDAR-Messgerät. Die Toleranz richtet sich nach den allgemeinen Regeln: 3 km/h unter 100 km/h, 3 % über 100 km/h. Zusätzlich sind beim PoliScan Speed Fragen zur Rohmessdatenspeicherung und zum Messbereich häufige Ansatzpunkte für Einsprüche.

Grundsätzlich nein. Für alle geeichten stationären und mobilen Messgeräte (Radar, Laser, LIDAR, Induktionsschleifen) gelten einheitlich 3 km/h bzw. 3 %. Unterschiede gibt es nur bei Nachfahrmessungen (5 km/h bzw. 5 %) und bei ungeeichten Systemen (bis 20 %).

Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht, prüft Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich. Die Prüfung umfasst Messdaten, Messprotokoll, angewendeten Toleranzabzug und Eichnachweis.

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Weitere Informationen: Blitzer & Messgeräte | PoliScan Speed | TraffiStar S350 | Leivtec XV3 | Einspruch gegen den Bußgeldbescheid