Geblitzt in der 30er-Zone: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot (2026)
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Stand: Februar 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- 30er-Zone: erlaubte Höchstgeschwindigkeit 30 km/h (§ 42 Abs. 2 StVO, Zeichen 274.1/274.2)
- Bußgeld: 30–800 €, Punkte ab 21 km/h, Fahrverbot ab 31 km/h zu schnell
- Toleranzabzug: pauschal 3 km/h (unter 100 km/h)
- Niedrigere Basis = schnellere Eskalation: 60 km/h in der 30er-Zone = 30 km/h zu schnell
- Wiederholungstäter: 2 × 26+ km/h in 12 Monaten = Fahrverbot
In der 30er-Zone geblitzt? Bescheid kostenlos prüfen lassen.
In der 30er-Zone geblitzt zu werden, ist teurer als viele Autofahrer erwarten. Der Grund: Die Bußgelder richten sich nach der Überschreitung der erlaubten 30 km/h. Wer mit 60 km/h durch eine Tempo-30-Zone fährt, ist 30 km/h zu schnell und zahlt 180 € plus 1 Punkt. Dieselbe Geschwindigkeit in einer 50er-Zone wäre nur 10 km/h zu schnell und würde 30 € kosten. Dieser Ratgeber zeigt die Bußgeldtabelle 2026 für die 30er-Zone, erklärt den Toleranzabzug mit konkreten Rechenbeispielen und beschreibt, wann ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Bußgeldtabelle 2026: Zu schnell in der 30er-Zone (Pkw)
In der 30er-Zone gelten die Innerorts-Bußgeldsätze. Die Bußgelder sind seit November 2021 unverändert. Die Tabelle zeigt die Sanktionen nach der vorgeworfenen Geschwindigkeit, also nach Toleranzabzug.
| km/h zu schnell | Geschwindigkeit* | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Gesamtkosten** |
|---|---|---|---|---|---|
| 1–10 | 31–40 km/h | 30 € | 0 | Nein | 58,50 € |
| 11–15 | 41–45 km/h | 50 € | 0 | Nein | 78,50 € |
| 16–20 | 46–50 km/h | 70 € | 0 | Nein | 98,50 € |
| 21–25 | 51–55 km/h | 115 € | 1 | Nein | 143,50 € |
| 26–30 | 56–60 km/h | 180 € | 1 | Nein*** | 208,50 € |
| 31–40 | 61–70 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | 288,50 € |
| 41–50 | 71–80 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | 428,50 € |
| 51–60 | 81–90 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | 588,50 € |
| 61–70 | 91–100 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | 728,50 € |
| über 70 | über 100 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | 828,50 € |
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Toleranz: 3 km/h (bis 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h). Steht auf dem Bescheid als „vorwerfbare Geschwindigkeit".
Regelsatz nach Bußgeldkatalog 2026. Abweichungen durch Vorsatz, Wiederholung oder erfolgreichen Einspruch möglich.
Bescheid jetzt kostenlos prüfen lassen →*Vorgeworfene Geschwindigkeit in der 30er-Zone (nach Toleranzabzug)
**Gesamtkosten inkl. Verfahrenskosten: 5 % des Bußgeldes (mind. 25 €) + 3,50 € Zustellung
***Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV): 1 Monat Fahrverbot bei 2 × 26+ km/h in 12 Monaten
Quelle: Anhang Nr. 11 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV, Stand Februar 2026
Bußgeldtabelle 30er-Zone (2026): In Tempo-30-Zonen gelten die Innerorts-Bußgeldsätze. Die Überschreitung wird auf Basis der erlaubten 30 km/h berechnet. Bei 1–10 km/h zu schnell fallen 30 € an. Ab 21 km/h zu schnell sind es 115 € plus 1 Punkt im Fahreignungsregister. Ab 31 km/h droht ein Fahrverbot von 1 Monat (260 € + 2 Punkte). Das höchste reguläre Bußgeld beträgt 800 € bei mehr als 70 km/h Überschreitung. Die Bußgeldsätze gelten seit November 2021 unverändert.
Quelle: Anhang Nr. 11 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV; § 42 Abs. 2 StVO (Zeichen 274.1/274.2)
Warum die 30er-Zone so teuer ist: 3 Rechenbeispiele
Die Bußgeldsätze sind dieselben wie in einer 50er-Zone. Der Unterschied liegt in der Basis: 30 km/h statt 50 km/h. Dadurch rutscht man bei gleicher Fahrgeschwindigkeit in deutlich höhere Bußgeldstufen.
Beispiel 1: 50 km/h gemessen in der 30er-Zone
| Schritt | Berechnung |
|---|---|
| Gemessen | 50 km/h |
| Toleranzabzug | 3 km/h |
| Vorgeworfene Geschwindigkeit | 47 km/h |
| Erlaubt | 30 km/h |
| Überschreitung | 17 km/h |
| Bußgeld | 70 € (keine Punkte, kein Fahrverbot) |
Zum Vergleich: 50 km/h in einer 50er-Zone ist gar kein Verstoß.
Beispiel 2: 63 km/h gemessen – 1 Punkt
| Schritt | Berechnung |
|---|---|
| Gemessen | 63 km/h |
| Toleranzabzug | 3 km/h |
| Vorgeworfene Geschwindigkeit | 60 km/h |
| Erlaubt | 30 km/h |
| Überschreitung | 30 km/h |
| Bußgeld | 180 € + 1 Punkt |
Zum Vergleich: 63 km/h in einer 50er-Zone wäre nach Toleranz nur 10 km/h zu schnell (30 €, keine Punkte).
Beispiel 3: 64 km/h gemessen – Fahrverbot
Lisa wird in einer 30er-Zone mit 64 km/h gemessen. Nach Toleranzabzug (3 km/h) bleiben 61 km/h – also 31 km/h zu schnell. Die Folge: 260 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. In einer 50er-Zone wären dieselben 64 km/h nach Toleranz nur 11 km/h zu schnell gewesen: 50 €, keine Punkte, kein Fahrverbot.
Die Beispiele zeigen: In der 30er-Zone entscheidet 1 km/h über 180 € oder 260 € plus Fahrverbot. Genau deshalb prüft ein Fachanwalt, ob der Toleranzabzug korrekt angewendet wurde.
Vergleichstabelle: 30er-Zone vs. 50er-Zone
| Gemessen (nach Toleranz) | 30er-Zone: Überschreitung | 30er-Zone: Bußgeld | 50er-Zone: Überschreitung | 50er-Zone: Bußgeld |
|---|---|---|---|---|
| 47 km/h | 17 km/h | 70 € | – | Kein Verstoß |
| 55 km/h | 25 km/h | 115 € + 1 P | 5 km/h | 30 € |
| 60 km/h | 30 km/h | 180 € + 1 P | 10 km/h | 30 € |
| 61 km/h | 31 km/h | 260 € + 2 P + Fahrverbot | 11 km/h | 50 € |
| 70 km/h | 40 km/h | 400 € + 2 P + Fahrverbot | 20 km/h | 70 € |
Toleranzabzug in der 30er-Zone
In der 30er-Zone liegen alle Messungen unter 100 km/h. Deshalb gilt ausnahmslos der pauschale Toleranzabzug von 3 km/h. Der Abzug ist vergleichsweise gering und lässt wenig Puffer.
| Messverfahren | Toleranz (unter 100 km/h) |
|---|---|
| Stationärer Blitzer (Radar, Laser, LIDAR) | 3 km/h |
| Mobiler Blitzer (Radar, Laser) | 3 km/h |
| Nachfahrmessung (geeichter Tacho) | 5 km/h |
| Nachfahrmessung (ungeeichter Tacho) | bis 20 % |
Mehr zum Thema: Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen.
Wo stehen 30er-Zonen? Rechtsgrundlage und typische Standorte
Tempo-30-Zonen dienen der Verkehrsberuhigung und werden nach § 42 Abs. 2 StVO (Zeichen 274.1 am Anfang, Zeichen 274.2 am Ende) angeordnet. Die Zone umfasst alle Straßen innerhalb der Beschilderung und senkt die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 auf 30 km/h. Einzelne Verkehrszeichen 274 mit „30" gelten dagegen nur für die jeweilige Straße.
Typische Standorte
- Wohngebiete: Der häufigste Einsatzort. Rechts-vor-links gilt in der Regel, zusätzliche Verkehrszeichen entfallen.
- Schulen und Kindergärten: Oft als flächendeckende Zone oder als Einzelbeschilderung mit Zusatzzeichen (z. B. „Mo–Fr, 7–14 Uhr").
- Krankenhäuser und Seniorenheime: Zum Schutz von Patienten und Bewohnern.
- Innenstadtbereiche: Verdichtete Gebiete mit hohem Fußgänger- und Radverkehr.
StVO-Novelle 2025: Mehr Tempo-30-Zonen
Die StVO-Novelle 2025 erleichtert die Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen. Der bisher erforderliche Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage entfällt. Kommunen können Tempo 30 vor Schulen, Kindergärten und Pflegeeinrichtungen jetzt auch auf Bundesstraßen und Hauptverkehrsstraßen anordnen. Das Ergebnis: Mehr Tempo-30-Bereiche, mehr Messstellen und mehr Bußgeldbescheide.
Typische Messstellen in 30er-Zonen
Kommunen und Polizei setzen Blitzer in Tempo-30-Zonen gezielt ein. Die häufigsten Messstellen:
Stationäre Blitzer am Zoneneingang
Direkt nach dem Zeichen 274.1 stehen häufig fest installierte Blitzer (Säulen, Starenkästen). Fahrer haben die Geschwindigkeit oft noch nicht auf 30 km/h reduziert und werden beim Einfahren in die Zone erfasst. Ein Ansatzpunkt für den Einspruch: Der Blitzer muss in einem angemessenen Abstand zum Zoneneingangsschild stehen. Steht er direkt hinter dem Schild, ohne dass der Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren konnte, ist die Messung anfechtbar.
Mobile Messungen innerhalb der Zone
Mobile Blitzer (Stativ, Messfahrzeug, Enforcement Trailer) stehen regelmäßig an Schulen, vor Kindergärten und an Stellen, an denen die Kommunen erfahrungsgemäß häufige Verstöße feststellen. Bei mobilen Messungen sind Aufstellfehler und Messprotokoll-Lücken häufiger als bei stationären Anlagen. Die Akteneinsicht zeigt, ob Messprotokoll, Aufstellwinkel und Eichnachweis korrekt sind.
Wiederholungstäter in der 30er-Zone
Die Wiederholungstäter-Regelung (§ 4 Abs. 2 BKatV) trifft Fahrer in der 30er-Zone besonders hart. Der Grund: Die 26-km/h-Schwelle ist in einer 30er-Zone schnell erreicht.
Voraussetzungen
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Mindestüberschreitung | 26 km/h (innerorts oder außerorts) |
| Zeitraum | 12 Monate seit Rechtskraft des 1. Bescheids |
| 2. Verstoß | Erneut mindestens 26 km/h zu schnell |
| Folge | 1 Monat Fahrverbot (zusätzlich zum regulären Bußgeld) |
Warum die 30er-Zone besonders riskant ist
In einer 30er-Zone genügt ein Messwert von 59 km/h, um nach Toleranzabzug (3 km/h) auf 26 km/h Überschreitung zu kommen. Zum Vergleich:
- 30er-Zone: 59 km/h gemessen = 26 km/h zu schnell (Wiederholungstäter-relevant)
- 50er-Zone: 79 km/h nötig für die gleiche Überschreitung
- Außerorts (100 km/h): 129 km/h nötig
Wer regelmäßig durch 30er-Zonen fährt und einmal mit 59 km/h geblitzt wurde, sollte den Bescheid prüfen lassen. Falls die Messung angreifbar ist, lässt sich die Wiederholungstäter-Frist vermeiden.
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Probezeit: A-Verstoß in der 30er-Zone
Für Fahranfänger gilt: Ab 21 km/h Überschreitung liegt ein A-Verstoß vor. In der 30er-Zone ist diese Schwelle bei einem Messwert von 54 km/h erreicht (nach Toleranz: 51 km/h = 21 km/h zu schnell).
Die Folgen eines A-Verstoßes:
- Pflicht zum Aufbauseminar (250–550 €)
- Probezeitverlängerung von 2 auf 4 Jahre
- Beim 2. A-Verstoß: verkehrspsychologische Beratung
- Beim 3. A-Verstoß: Entzug der Fahrerlaubnis
In einer 50er-Zone müssten Fahranfänger 74 km/h fahren, um die 21-km/h-Schwelle zu erreichen. In der 30er-Zone reichen 54 km/h. Alle Details zum Stufensystem: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit.
Einspruch bei Blitzern in der 30er-Zone
Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung erfolgen (§ 67 OWiG). In der 30er-Zone gibt es besondere Ansatzpunkte.
Beschilderung prüfen: Ist die 30er-Zone korrekt ausgeschildert?
Eine Tempo-30-Zone erfordert Zeichen 274.1 am Anfang und Zeichen 274.2 am Ende. Fehlt eines der Zeichen, ist verdeckt oder beschädigt, kann die gesamte Zone unwirksam sein. In diesem Fall gilt die reguläre Innerorts-Geschwindigkeit von 50 km/h. Wer mit 60 km/h geblitzt wurde, hätte dann nur 10 km/h statt 30 km/h überschritten.
Typische Beschilderungsfehler:
- Zeichen 274.1 durch Bewuchs oder parkende Fahrzeuge verdeckt
- Zeichen nach Bauarbeiten nicht wieder aufgestellt
- Widersprüchliche Beschilderung (z. B. Zeichen 274 mit „50" innerhalb einer 30er-Zone)
- Fehlende Aufhebung nach einer Kreuzung mit Vorfahrtstraße
Messgerät und Eichung
Bei Geräten wie dem PoliScan Speed oder TraffiStar S350 sind Eichprobleme dokumentiert. Die Eichfrist muss zum Messzeitpunkt gültig sein. Über die Akteneinsicht lässt sich der Eichschein anfordern. Auch das Blitzerfoto prüft ein Fachanwalt auf Verwertbarkeit. Bei Verstößen bis 15 km/h ergeht statt eines Bußgeldbescheids ein Verwarnungsgeld, das ohne Anhörungsbogen zugestellt wird.
Toleranzabzug und Rohmessdaten
Bei Nachfahrmessungen wird gelegentlich der Standardabzug von 3 km/h statt der korrekten 5 km/h angesetzt. Das BVerfG hat in der Entscheidung 2 BvR 1616/18 das Recht auf erweiterte Akteneinsicht einschließlich der Rohmessdaten bestätigt. Fehlende Rohmessdaten sind ein Ansatzpunkt für die Verteidigung.
Einspruch gegen Blitzer in der 30er-Zone (2026): Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung erfolgen (§ 67 OWiG). Besondere Ansatzpunkte in der 30er-Zone: fehlerhafte oder fehlende Beschilderung (Zeichen 274.1/274.2), Zeichen verdeckt oder beschädigt, abgelaufene Eichfristen, falscher Toleranzabzug bei Nachfahrmessungen (3 km/h statt 5 km/h) und fehlende Rohmessdaten. Bei fehlerhafter Beschilderung gilt die reguläre Innerorts-Geschwindigkeit von 50 km/h, was die Überschreitung deutlich reduziert.
Quellen: § 67 OWiG; § 42 Abs. 2 StVO; BVerfG, 2 BvR 1616/18
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch lohnt sich besonders, wenn die Überschreitung knapp über einem Schwellenwert liegt:
- Knapp über 20 km/h → Punkt vermeiden
- Knapp über 25 km/h als Wiederholungstäter → Fahrverbot vermeiden
- Knapp über 30 km/h → Fahrverbot vermeiden
In diesen Fällen reicht oft ein nachgewiesener Messfehler von 1–2 km/h, um unter den Schwellenwert zu fallen. Die Kosten einer Anwaltsprüfung stehen in keinem Verhältnis zu den Folgen eines Fahrverbots oder der Punkte in Flensburg.
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Häufige Fragen zu Blitzern in der 30er-Zone
50 km/h in der 30er-Zone ergibt nach Toleranzabzug (3 km/h) eine Überschreitung von 17 km/h. Das Bußgeld beträgt 70 €, dazu kommen Verfahrenskosten von 28,50 € (25 € + 3,50 € Zustellung). Punkte oder Fahrverbot fallen bei 17 km/h nicht an.
Punkte gibt es ab 21 km/h Überschreitung. In der 30er-Zone bedeutet das: ab einer vorgeworfenen Geschwindigkeit von 51 km/h (nach Toleranzabzug). Bei 21–30 km/h zu schnell wird 1 Punkt eingetragen, ab 31 km/h sind es 2 Punkte.
Ein Regelfahrverbot von 1 Monat droht ab 31 km/h zu schnell – also ab einer vorgeworfenen Geschwindigkeit von 61 km/h in der 30er-Zone. Das entspricht einem Messwert von 64 km/h vor Toleranzabzug. Ab 51 km/h zu schnell sind es 2 Monate, ab 61 km/h zu schnell 3 Monate Fahrverbot.
In der 30er-Zone werden pauschal 3 km/h abgezogen, weil die Messwerte unter 100 km/h liegen. Bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tacho sind es 5 km/h. Der Toleranzabzug ist unabhängig vom Messgerät.
Weil die erlaubte Geschwindigkeit niedriger ist. 60 km/h in einer 50er-Zone sind nur 10 km/h zu schnell (30 €). Dieselben 60 km/h in einer 30er-Zone sind 30 km/h zu schnell (180 € + 1 Punkt). Die Bußgeldstufen bleiben gleich, die Überschreitung wird auf Basis der niedrigeren Grenze berechnet.
Als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt. In der 30er-Zone reicht dafür ein Messwert von 59 km/h (nach Toleranz: 56 km/h = 26 km/h zu schnell). Die Folge: 1 Monat Fahrverbot zusätzlich.
Ja. Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen. Besondere Ansatzpunkte in der 30er-Zone: fehlerhafte oder fehlende Beschilderung (Zeichen 274.1/274.2), abgelaufene Eichfrist, falscher Toleranzabzug und fehlende Rohmessdaten.
Ab 21 km/h zu schnell liegt ein A-Verstoß vor. In der 30er-Zone ist diese Schwelle bei einem Messwert von 54 km/h erreicht (nach Toleranz: 51 km/h). Die Folgen: Aufbauseminar (250–550 €), Probezeitverlängerung auf 4 Jahre. Beim 2. A-Verstoß folgt eine verkehrspsychologische Beratung.
Häufige Standorte sind der Eingang der Tempo-30-Zone (direkt nach Zeichen 274.1), Bereiche vor Schulen und Kindergärten sowie unübersichtliche Kreuzungen in Wohngebieten. Stationäre Blitzer (Säulen, Starenkästen) und mobile Messgeräte (Stativ, Messfahrzeug) kommen gleichermaßen zum Einsatz.
Ja. Eine Tempo-30-Zone (Zeichen 274.1/274.2) gilt rund um die Uhr, an allen Wochentagen. Sie endet erst mit dem Aufhebungszeichen 274.2. Anders bei Tempo 30 mit Zusatzzeichen „Mo–Fr, 7–14 Uhr": Hier gilt die Beschränkung nur zu den angegebenen Zeiten.
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