40 km/h zu schnell: Bußgeld, Fahrverbot & Einspruch (2026)
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Stand: April 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Innerorts: 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot
- Außerorts: 200 € + 1 Punkt, kein Fahrverbot
- Vorsatz: Bußgeld kann verdoppelt werden (§ 17 Abs. 2 OWiG)
- Probezeit: A-Verstoß, Aufbauseminar + Verlängerung auf 4 Jahre
- Einspruch: lohnt sich fast immer, weil es um das Fahrverbot geht
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40 km/h zu schnell gehört zu den Verstößen, bei denen der Ort der Messung alles verändert. Innerorts drohen 260 €, 2 Punkte und ein Monat Fahrverbot. Außerorts sind es 200 € und 1 Punkt, aber kein Fahrverbot. Diese Differenz macht 40 km/h zu einem der Fälle, bei denen sich die Prüfung durch einen Fachanwalt regelmäßig lohnt.
Ein Regelfahrverbot ist ein befristetes Verbot, das Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Es wird verhängt, weil der Gesetzgeber ab einer bestimmten Überschreitung von einem besonders groben Verstoß ausgeht. Bei 40 km/h greift dieses Fahrverbot innerorts, denn hier gelten niedrigere Geschwindigkeitsgrenzen zum Schutz von Fußgängern und Radfahrern. Außerorts entfällt es, weil die Gefährdungslage bei gleicher Überschreitung geringer eingestuft wird.
Bußgeld innerorts: 40 km/h zu schnell
Innerorts fällt 40 km/h zu schnell in die Stufe 31–40 km/h. Ab dieser Stufe verhängt der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot.
| Erlaubt | Gemessen | Toleranz | Vorwurf | Bußgeld |
|---|---|---|---|---|
| 50 km/h | 93 km/h | 3 km/h | 90 km/h (40 km/h zu schnell) | 260 € + 2 Punkte + 1 Mon. Fahrverbot |
| 30 km/h | 73 km/h | 3 km/h | 70 km/h (40 km/h zu schnell) | 260 € + 2 Punkte + 1 Mon. Fahrverbot |
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Toleranz: 3 km/h (bis 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h). Steht auf dem Bescheid als „vorwerfbare Geschwindigkeit".
Regelsatz nach Bußgeldkatalog 2026. Abweichungen durch Vorsatz, Wiederholung oder erfolgreichen Einspruch möglich.
Bescheid jetzt kostenlos prüfen lassen →Die Verfahrenskosten betragen 28,50 € (25 € Gebühr + 3,50 € Zustellung), die Gesamtbelastung liegt bei 288,50 € plus Fahrverbot. Die vollständige Bußgeldtabelle innerorts zeigt alle Stufen.
Bußgeld außerorts und Autobahn: 40 km/h zu schnell
Außerorts fällt 40 km/h zu schnell ebenfalls in die Stufe 31–40 km/h. Aber die Sanktionen unterscheiden sich erheblich von innerorts:
| Ort | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Gesamt |
|---|---|---|---|---|
| Innerorts | 260 € | 2 | 1 Monat | 288,50 € |
| Außerorts | 200 € | 1 | Nein | 228,50 € |
Innerorts beginnt das Regelfahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 31 km/h. Außerorts setzt es erst ab 41 km/h ein. Dieser Schwellenwert-Unterschied erklärt, warum bei exakt 40 km/h zu schnell die Sanktionen je nach Messort stark voneinander abweichen. Bußgeldkatalog 2026, Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV – Lfd. Nr. 11.3.6 / 11.3.7
Außerorts gibt es bei 40 km/h weder Fahrverbot noch 2 Punkte. Das Fahrverbot außerorts beginnt erst ab 41 km/h. Dieser Unterschied ist einer der größten im gesamten Bußgeldkatalog. Die vollständige Tabelle: Bußgeldtabelle außerorts.
Punkte und Fahrverbot bei 40 km/h zu schnell
Die Konsequenzen hängen vom Ort ab:
- Innerorts: 2 Punkte, Tilgung nach 5 Jahren. 1 Monat Fahrverbot.
- Außerorts: 1 Punkt, Tilgung nach 2,5 Jahren. Kein Fahrverbot.
Fahrverbot-Antritt aufschieben
Wer innerorts das Fahrverbot erhält, kann den Antritt um bis zu 4 Monate aufschieben (§ 25 Abs. 2a StVG). Außerdem lässt sich der Monat frei wählen, etwa in den Urlaub oder eine berufsfreie Phase. Die 4-Monats-Aufschub-Regel gilt ausschließlich für Erst-Empfänger ohne Vorbelastung in den letzten 2 Jahren. Weitere Strategien: Fahrverbot umgehen.
40 km/h zu schnell in der Probezeit
Für Fahranfänger ist 40 km/h zu schnell ein A-Verstoß mit schweren Folgen:
- Pflicht zum Aufbauseminar (250–550 €)
- Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
- Innerorts zusätzlich: 1 Monat Fahrverbot + 2 Punkte
- Bei einem zweiten A-Verstoß: Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
Die Gesamtkosten für einen Fahranfänger, der innerorts 40 km/h zu schnell fährt, liegen bei 540–840 € (Bußgeld + Verfahrenskosten + Aufbauseminar). Dazu kommt der Monat ohne Führerschein.
Vorsatz bei 40 km/h Überschreitung
Ab 40 km/h Überschreitung prüfen Bußgeldbehörden verstärkt, ob vorsätzliches Handeln vorliegt. Bei Vorsatz kann das Bußgeld verdoppelt werden (§ 17 Abs. 2 OWiG):
Vorsatz vs. Fahrlässigkeit
| Bewertung | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| Fahrlässig (Regelfall) | 260 € | 200 € |
| Vorsätzlich | 520 € | 400 € |
Vorsatz bezeichnet im Ordnungswidrigkeitenrecht das bewusste und gewollte Begehen eines Verstoßes. Er liegt vor, wenn der Fahrer die Geschwindigkeitsbegrenzung kannte und die Ordnungswidrigkeit bewusst begangen hat. Die Behörde muss den Vorsatz im Bußgeldbescheid nachweisen, was in der Praxis schwierig ist. Ein Fachanwalt kann bereits beim Anhörungsbogen ansetzen und die Bewertung von Vorsatz auf Fahrlässigkeit reduzieren – das halbiert den Regelsatz.
Wiederholungstäter bei 40 km/h
Die Wiederholungstäter-Regelung (§ 4 Abs. 2 BKatV) greift ab 26 km/h. Wer innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft des ersten Bescheids erneut 26+ km/h zu schnell fährt, erhält 1 Monat Fahrverbot zusätzlich. Bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid entscheidet das Amtsgericht in einer Hauptverhandlung, ob die Wiederholungstäter-Voraussetzungen tatsächlich erfüllt sind.
Bei 40 km/h innerorts bedeutet das: 1 Monat Regelfahrverbot + 1 Monat Wiederholungstäter-Fahrverbot = 2 Monate ohne Führerschein. Die Prüfung der Wiederholungstäter-Voraussetzungen ist daher ein wichtiger Bestandteil der anwaltlichen Verteidigung.
Lohnt sich ein Einspruch bei 40 km/h?
Bei 40 km/h zu schnell innerorts lohnt sich ein Einspruch fast immer. Wer ein Fahrverbot abwenden kann, spart nicht nur die eingeschränkte Mobilität, sondern vermeidet auch berufliche Konsequenzen.
Ansatzpunkte in der Praxis
Ansatzpunkte für den Einspruch:
- Messfehler: Abgelaufene Eichfrist, fehlerhafter Aufstellwinkel, fehlende Rohmessdaten. Häufig bei PoliScan Speed und TraffiStar S350.
- Toleranzabzug: Falscher Toleranzabzug angesetzt. 1 km/h kann den Unterschied zwischen 30 und 31 km/h Überschreitung ausmachen.
- Vorsatz-Herabstufung: Von vorsätzlich auf fahrlässig, Bußgeld halbiert.
- Härtefall: Drohender Arbeitsplatzverlust kann das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln (§ 4 Abs. 4 BKatV).
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Jetzt kostenlos prüfen lassenHäufige Fragen: 40 km/h zu schnell
40 km/h zu schnell innerorts kostet 260 € Bußgeld, dazu 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Mit Verfahrenskosten (28,50 €) sind es insgesamt 288,50 €. Bei Vorsatz kann das Bußgeld auf 520 € verdoppelt werden.
Außerorts beträgt das Bußgeld 200 € plus 1 Punkt. Kein Fahrverbot. Die Gesamtkosten mit Verfahrenskosten liegen bei 228,50 €. Der Unterschied zu innerorts ist erheblich: kein Fahrverbot und 1 Punkt weniger.
Ja. Innerorts droht ab 31 km/h zu schnell ein Regelfahrverbot von 1 Monat. Bei 40 km/h ist dieses Fahrverbot die Regel. Erstmalige Fahrverbots-Empfänger können den Antritt um bis zu 4 Monate aufschieben.
Außerorts setzt das Regelfahrverbot erst ab 41 km/h zu schnell ein. Bei 40 km/h liegt die Überschreitung in der Stufe 31–40 km/h außerorts: 200 € + 1 Punkt, aber kein Fahrverbot. Dieser Unterschied zu innerorts ist einer der größten im Bußgeldkatalog.
Ja. Ab etwa 40 km/h Überschreitung prüfen Bußgeldbehörden verstärkt, ob Vorsatz vorliegt. Bei Vorsatz verdoppelt sich das Bußgeld (§ 17 Abs. 2 OWiG). Innerorts: 520 statt 260 €. Vorsatz kann sich auch auf den Versicherungsschutz auswirken.
Ja. Bereits ab 21 km/h zu schnell liegt ein A-Verstoß vor. Bei 40 km/h innerorts kommen zum A-Verstoß (Aufbauseminar + Probezeitverlängerung) noch das Fahrverbot und 2 Punkte hinzu.
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Mögliche Ansätze: Messfehler nachweisen, unverhältnismäßige Härte geltend machen (z. B. drohender Arbeitsplatzverlust) oder die Überschreitung unter 31 km/h drücken. Ein Fachanwalt kann die Erfolgsaussichten nach Akteneinsicht einschätzen.
Bei 40 km/h zu schnell innerorts beträgt das Regelfahrverbot 1 Monat. Der Antritt kann um bis zu 4 Monate aufgeschoben werden (§ 25 Abs. 2a StVG). Sie können den Monat also in den Urlaub oder eine berufsfreie Zeit legen.
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