30 km/h zu schnell: Bußgeld innerorts & außerorts (2026)

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Stand: April 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Auf einen Blick
  • Innerorts: 180 € Bußgeld, 1 Punkt, kein Fahrverbot
  • Außerorts: 150 € Bußgeld, 1 Punkt, kein Fahrverbot
  • Probezeit: A-Verstoß, Aufbauseminar + Verlängerung auf 4 Jahre
  • Wiederholungstäter: 2 × 26+ km/h in 12 Monaten = 1 Monat Fahrverbot
  • Einspruch: lohnt sich oft, weil 1 km/h weniger 65 € spart

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30 km/h zu schnell liegt in einer kritischen Zone des Bußgeldkatalogs. Es gibt bereits 1 Punkt in Flensburg, aber noch kein Fahrverbot. Gleichzeitig steigt das Risiko: Wer als Wiederholungstäter ein zweites Mal mit 26+ km/h erwischt wird, verliert den Führerschein für einen Monat. Und in der Probezeit ist 30 km/h zu schnell ein A-Verstoß mit teuren Folgen.

Bußgeld innerorts: 30 km/h zu schnell

Innerorts fällt eine Überschreitung von 30 km/h in die Stufe 26–30 km/h des Bußgeldkatalogs. Bußgeld: 180 € + 1 Punkt.

Der 26-km/h-Schwellenwert

ErlaubtGemessenToleranzVorwurfBußgeld
50 km/h83 km/h3 km/h80 km/h (30 km/h zu schnell)180 € + 1 Punkt
30 km/h63 km/h3 km/h60 km/h (30 km/h zu schnell)180 € + 1 Punkt
50 km/h84 km/h3 km/h81 km/h (31 km/h zu schnell)260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot

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Die dritte Zeile verdeutlicht den Sprung: 1 km/h mehr (31 statt 30) bedeutet 80 € mehr Bußgeld, einen zweiten Punkt und ein Fahrverbot. Die vollständige Bußgeldtabelle innerorts zeigt alle Stufen.

Bußgeld außerorts und Autobahn: 30 km/h zu schnell

Außerorts fällt 30 km/h zu schnell ebenfalls in die 26–30-km/h-Stufe, allerdings mit niedrigerem Bußgeld: 150 € + 1 Punkt.

ErlaubtGemessenToleranzVorwurfBußgeld
100 km/h133 km/h3 km/h130 km/h (30 km/h zu schnell)150 € + 1 Punkt
80 km/h113 km/h3 km/h110 km/h (30 km/h zu schnell)150 € + 1 Punkt

Auf der Autobahn gelten die Außerorts-Sätze, sofern ein Tempolimit beschildert ist. Die vollständige Tabelle: Bußgeldtabelle außerorts.

Punkte und Fahrverbot bei 30 km/h zu schnell

30 km/h zu schnell bringt 1 Punkt im Fahreignungsregister. Dieser Punkt wird nach 2,5 Jahren automatisch getilgt. Ein Fahrverbot fällt beim ersten Verstoß nicht an.

Die relevanten Schwellenwerte:

ÜberschreitungInnerortsAußerorts
26–30 km/h180 € + 1 Punkt150 € + 1 Punkt
31–40 km/h260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot200 € + 1 Punkt

Der Unterschied zwischen 30 und 31 km/h ist innerorts gravierend: ein zusätzlicher Punkt und ein Monat Fahrverbot. Außerorts bleibt es auch bei 31 km/h bei 1 Punkt ohne Fahrverbot. Wichtig: Vor dem Bußgeldbescheid erhalten Betroffene einen Anhörungsbogen. Darin sollten Sie keine vorschnellen Angaben machen, weil diese im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie verwendet werden können.

30 km/h zu schnell in der Probezeit

Für Fahranfänger ist 30 km/h zu schnell ein A-Verstoß. Die Folgen:

  • Pflicht zum Aufbauseminar (Kosten: 250–550 €)
  • Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
  • Bei einem zweiten A-Verstoß: Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
  • Bei einem dritten A-Verstoß: Entziehung der Fahrerlaubnis

A-Verstoß plus Bußgeld plus Aufbauseminar: Die Gesamtkosten für einen Fahranfänger liegen bei 430–760 €. Details zum 3-Stufen-System: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit.

Wiederholungstäter bei 30 km/h

Die Wiederholungstäter-Regelung (§ 4 Abs. 2 BKatV) ist bei 30 km/h besonders relevant, weil der Verstoß genau im kritischen Bereich liegt:

  • Voraussetzung: 2 × 26+ km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft des ersten Bescheids
  • Folge: 1 Monat Fahrverbot zusätzlich zum regulären Bußgeld (180 €)
  • Fristbeginn: Rechtskraft des ersten Bescheids, nicht Tattag

12-Monats-Frist richtig berechnen

Wer also innerorts bei 30 km/h zu schnell erwischt wird und in den letzten 12 Monaten bereits einmal 26+ km/h zu schnell gefahren ist, erhält das Fahrverbot, obwohl 30 km/h normalerweise kein Fahrverbot nach sich zieht. Entscheidend ist der Fristbeginn: Die 12 Monate laufen ab Rechtskraft des ersten Bescheids, nicht ab Tattag. Ein verzögerter Einspruch kann die Rechtskraft um Wochen hinausschieben – und so den Wiederholungstäter-Status verhindern. Mehr dazu: Fahrverbot umgehen.

Lohnt sich ein Einspruch bei 30 km/h?

Bei 30 km/h zu schnell lohnt sich ein Einspruch häufig. Die Gründe:

  • 65 € Differenz: 25 km/h zu schnell (115 €) vs. 30 km/h zu schnell (180 €). Schon 1 km/h weniger spart 65 €.
  • Wiederholungstäter-Risiko: Fällt die Überschreitung unter 26 km/h, entfällt das Wiederholungstäter-Risiko komplett.
  • Messfehler-Potenzial: Fehlerhafte Toleranzabzüge, abgelaufene Eichfristen oder fehlende Rohmessdaten finden sich regelmäßig bei der Akteneinsicht.

Einsparpotenzial durch 1 km/h weniger

Die Kosten einer anwaltlichen Prüfung sind überschaubar. Falls eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese die Anwaltskosten vollständig. Wird der Einspruch abgelehnt, entscheidet das Amtsgericht in einer Hauptverhandlung. Dort prüft der Richter den Regelsatz, die Messung und alle Umstände der Ordnungswidrigkeit erneut.

Häufige Fragen: 30 km/h zu schnell

30 km/h zu schnell innerorts kostet 180 € Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister. Ein Fahrverbot wird beim ersten Verstoß nicht verhängt. Mit Verfahrenskosten (28,50 €) sind es insgesamt 208,50 €.

Außerorts beträgt das Bußgeld 150 € plus 1 Punkt. Kein Fahrverbot. Die Gesamtkosten mit Verfahrenskosten liegen bei 178,50 €.

Beim ersten Verstoß: nein. Innerorts beginnt das Regelfahrverbot erst ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h. Aber Achtung: Als Wiederholungstäter (2 × 26+ km/h in 12 Monaten) droht auch bei 30 km/h ein Fahrverbot von 1 Monat.

Ja. Ab 21 km/h zu schnell liegt ein A-Verstoß vor. Die Folgen: verpflichtendes Aufbauseminar (250–550 €) und Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre.

Wer innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt, gilt als Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV). Die Folge: 1 Monat Fahrverbot zusätzlich zum regulären Bußgeld.

Weil 1 km/h weniger (25 statt 26–30 km/h zu schnell) nur 115 € + 1 Punkt kostet statt 180 € + 1 Punkt. Das sind 65 € Ersparnis. Für Wiederholungstäter kann 1 km/h das Fahrverbot verhindern.

1 Punkt im Fahreignungsregister wird nach 2,5 Jahren automatisch getilgt. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Ein vorzeitiger Abbau durch ein Fahreignungsseminar ist möglich, wenn Sie maximal 5 Punkte haben.

Direkt nicht (Fahrverbot ab 31 km/h innerorts). Indirekt schon: Als Wiederholungstäter droht bei 26–30 km/h ein zusätzliches Fahrverbot. Außerdem kann bei Vorsatz das Bußgeld verdoppelt werden (§ 17 Abs. 2 OWiG).

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