30 km/h zu schnell: Bußgeld innerorts & außerorts (2026)
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Stand: April 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Innerorts: 180 € Bußgeld, 1 Punkt, kein Fahrverbot
- Außerorts: 150 € Bußgeld, 1 Punkt, kein Fahrverbot
- Probezeit: A-Verstoß, Aufbauseminar + Verlängerung auf 4 Jahre
- Wiederholungstäter: 2 × 26+ km/h in 12 Monaten = 1 Monat Fahrverbot
- Einspruch: lohnt sich oft, weil 1 km/h weniger 65 € spart
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30 km/h zu schnell liegt in einer kritischen Zone des Bußgeldkatalogs. Es gibt bereits 1 Punkt in Flensburg, aber noch kein Fahrverbot. Gleichzeitig steigt das Risiko: Wer als Wiederholungstäter ein zweites Mal mit 26+ km/h erwischt wird, verliert den Führerschein für einen Monat. Und in der Probezeit ist 30 km/h zu schnell ein A-Verstoß mit teuren Folgen.
30 km/h zu schnell kostet innerorts 180 € + 1 Punkt, außerorts 150 € + 1 Punkt – kein Regelfahrverbot beim Ersttäter. Wer jedoch binnen 12 Monaten nach Rechtskraft des ersten Bescheids erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt, erhält nach § 4 Abs. 2 BKatV zusätzlich 1 Monat Fahrverbot. § 4 Abs. 2 BKatV (Wiederholungstäter-Regelung) in Verbindung mit Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV – Lfd. Nr. 11.3.5
Bußgeld innerorts: 30 km/h zu schnell
Innerorts fällt eine Überschreitung von 30 km/h in die Stufe 26–30 km/h des Bußgeldkatalogs. Bußgeld: 180 € + 1 Punkt.
Der 26-km/h-Schwellenwert
| Erlaubt | Gemessen | Toleranz | Vorwurf | Bußgeld |
|---|---|---|---|---|
| 50 km/h | 83 km/h | 3 km/h | 80 km/h (30 km/h zu schnell) | 180 € + 1 Punkt |
| 30 km/h | 63 km/h | 3 km/h | 60 km/h (30 km/h zu schnell) | 180 € + 1 Punkt |
| 50 km/h | 84 km/h | 3 km/h | 81 km/h (31 km/h zu schnell) | 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
Bußgeld sofort berechnen
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Toleranz: 3 km/h (bis 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h). Steht auf dem Bescheid als „vorwerfbare Geschwindigkeit".
Regelsatz nach Bußgeldkatalog 2026. Abweichungen durch Vorsatz, Wiederholung oder erfolgreichen Einspruch möglich.
Bescheid jetzt kostenlos prüfen lassen →Die dritte Zeile verdeutlicht den Sprung: 1 km/h mehr (31 statt 30) bedeutet 80 € mehr Bußgeld, einen zweiten Punkt und ein Fahrverbot. Die vollständige Bußgeldtabelle innerorts zeigt alle Stufen.
Bußgeld außerorts und Autobahn: 30 km/h zu schnell
Außerorts fällt 30 km/h zu schnell ebenfalls in die 26–30-km/h-Stufe, allerdings mit niedrigerem Bußgeld: 150 € + 1 Punkt.
| Erlaubt | Gemessen | Toleranz | Vorwurf | Bußgeld |
|---|---|---|---|---|
| 100 km/h | 133 km/h | 3 km/h | 130 km/h (30 km/h zu schnell) | 150 € + 1 Punkt |
| 80 km/h | 113 km/h | 3 km/h | 110 km/h (30 km/h zu schnell) | 150 € + 1 Punkt |
Auf der Autobahn gelten die Außerorts-Sätze, sofern ein Tempolimit beschildert ist. Die vollständige Tabelle: Bußgeldtabelle außerorts.
Punkte und Fahrverbot bei 30 km/h zu schnell
30 km/h zu schnell bringt 1 Punkt im Fahreignungsregister. Dieser Punkt wird nach 2,5 Jahren automatisch getilgt. Ein Fahrverbot fällt beim ersten Verstoß nicht an.
Die relevanten Schwellenwerte:
| Überschreitung | Innerorts | Außerorts |
|---|---|---|
| 26–30 km/h | 180 € + 1 Punkt | 150 € + 1 Punkt |
| 31–40 km/h | 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot | 200 € + 1 Punkt |
Der Unterschied zwischen 30 und 31 km/h ist innerorts gravierend: ein zusätzlicher Punkt und ein Monat Fahrverbot. Außerorts bleibt es auch bei 31 km/h bei 1 Punkt ohne Fahrverbot. Wichtig: Vor dem Bußgeldbescheid erhalten Betroffene einen Anhörungsbogen. Darin sollten Sie keine vorschnellen Angaben machen, weil diese im Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Sie verwendet werden können.
30 km/h zu schnell in der Probezeit
Für Fahranfänger ist 30 km/h zu schnell ein A-Verstoß. Die Folgen:
- Pflicht zum Aufbauseminar (Kosten: 250–550 €)
- Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre
- Bei einem zweiten A-Verstoß: Verwarnung + Empfehlung verkehrspsychologische Beratung
- Bei einem dritten A-Verstoß: Entziehung der Fahrerlaubnis
A-Verstoß plus Bußgeld plus Aufbauseminar: Die Gesamtkosten für einen Fahranfänger liegen bei 430–760 €. Details zum 3-Stufen-System: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit.
Wiederholungstäter bei 30 km/h
Die Wiederholungstäter-Regelung (§ 4 Abs. 2 BKatV) ist bei 30 km/h besonders relevant, weil der Verstoß genau im kritischen Bereich liegt:
- Voraussetzung: 2 × 26+ km/h zu schnell innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft des ersten Bescheids
- Folge: 1 Monat Fahrverbot zusätzlich zum regulären Bußgeld (180 €)
- Fristbeginn: Rechtskraft des ersten Bescheids, nicht Tattag
12-Monats-Frist richtig berechnen
Wer also innerorts bei 30 km/h zu schnell erwischt wird und in den letzten 12 Monaten bereits einmal 26+ km/h zu schnell gefahren ist, erhält das Fahrverbot, obwohl 30 km/h normalerweise kein Fahrverbot nach sich zieht. Entscheidend ist der Fristbeginn: Die 12 Monate laufen ab Rechtskraft des ersten Bescheids, nicht ab Tattag. Ein verzögerter Einspruch kann die Rechtskraft um Wochen hinausschieben – und so den Wiederholungstäter-Status verhindern. Mehr dazu: Fahrverbot umgehen.
Lohnt sich ein Einspruch bei 30 km/h?
Bei 30 km/h zu schnell lohnt sich ein Einspruch häufig. Die Gründe:
- 65 € Differenz: 25 km/h zu schnell (115 €) vs. 30 km/h zu schnell (180 €). Schon 1 km/h weniger spart 65 €.
- Wiederholungstäter-Risiko: Fällt die Überschreitung unter 26 km/h, entfällt das Wiederholungstäter-Risiko komplett.
- Messfehler-Potenzial: Fehlerhafte Toleranzabzüge, abgelaufene Eichfristen oder fehlende Rohmessdaten finden sich regelmäßig bei der Akteneinsicht.
Einsparpotenzial durch 1 km/h weniger
Die Kosten einer anwaltlichen Prüfung sind überschaubar. Falls eine Verkehrsrechtsschutzversicherung besteht, übernimmt diese die Anwaltskosten vollständig. Wird der Einspruch abgelehnt, entscheidet das Amtsgericht in einer Hauptverhandlung. Dort prüft der Richter den Regelsatz, die Messung und alle Umstände der Ordnungswidrigkeit erneut.
Häufige Fragen: 30 km/h zu schnell
30 km/h zu schnell innerorts kostet 180 € Bußgeld und 1 Punkt im Fahreignungsregister. Ein Fahrverbot wird beim ersten Verstoß nicht verhängt. Mit Verfahrenskosten (28,50 €) sind es insgesamt 208,50 €.
Außerorts beträgt das Bußgeld 150 € plus 1 Punkt. Kein Fahrverbot. Die Gesamtkosten mit Verfahrenskosten liegen bei 178,50 €.
Beim ersten Verstoß: nein. Innerorts beginnt das Regelfahrverbot erst ab 31 km/h, außerorts ab 41 km/h. Aber Achtung: Als Wiederholungstäter (2 × 26+ km/h in 12 Monaten) droht auch bei 30 km/h ein Fahrverbot von 1 Monat.
Ja. Ab 21 km/h zu schnell liegt ein A-Verstoß vor. Die Folgen: verpflichtendes Aufbauseminar (250–550 €) und Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre.
Wer innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt, gilt als Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV). Die Folge: 1 Monat Fahrverbot zusätzlich zum regulären Bußgeld.
Weil 1 km/h weniger (25 statt 26–30 km/h zu schnell) nur 115 € + 1 Punkt kostet statt 180 € + 1 Punkt. Das sind 65 € Ersparnis. Für Wiederholungstäter kann 1 km/h das Fahrverbot verhindern.
1 Punkt im Fahreignungsregister wird nach 2,5 Jahren automatisch getilgt. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Ein vorzeitiger Abbau durch ein Fahreignungsseminar ist möglich, wenn Sie maximal 5 Punkte haben.
Direkt nicht (Fahrverbot ab 31 km/h innerorts). Indirekt schon: Als Wiederholungstäter droht bei 26–30 km/h ein zusätzliches Fahrverbot. Außerdem kann bei Vorsatz das Bußgeld verdoppelt werden (§ 17 Abs. 2 OWiG).
30 km/h zu schnell? Bescheid prüfen lassen.
Fachanwalt Roland Sedlmeier prüft Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich. Gerade bei 26–30 km/h lohnt sich die Prüfung: 1 km/h weniger kann 65 € sparen und das Wiederholungstäter-Risiko beseitigen.
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