Cannabis am Steuer: THC-Grenzwert, Bußgeld und Ihre Rechte (2026)

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Stand: April 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • THC-Grenzwert seit 22. August 2024: 3,5 ng/ml im Blutserum (vorher: 1,0 ng/ml)
  • Bußgeld: 500 € (Erstverstoß), 1.000 € (Zweitverstoß), 1.500 € (Drittverstoß)
  • 2 Punkte in Flensburg, Fahrverbot 1 bis 3 Monate
  • Fahranfänger und unter 21: Nulltoleranz (kein THC erlaubt)
  • Mischkonsum Cannabis + Alkohol: verschärfte Sanktionen

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Seit der Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 durch das Cannabisgesetz (CanG) und dem neuen THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml (in Kraft seit 22. August 2024) hat sich die Rechtslage für Autofahrer grundlegend geändert. Der alte Grenzwert von 1,0 ng/ml galt jahrelang als faktisches Fahrverbot für jeden Konsumenten. Der neue Wert soll vergleichbar mit der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol sein: Bestraft wird, wer berauscht fährt, nicht wer irgendwann konsumiert hat.

Trotzdem bleibt Cannabis am Steuer ein Risiko. Tetrahydrocannabinol (THC) wird im Körper langsamer abgebaut als Alkohol, und die Nachweiszeiten sind schwer kalkulierbar. Dieser Ratgeber erklärt die aktuelle Rechtslage nach § 24a StVG, zeigt die Bußgelder und beschreibt, welche Verteidigungsmöglichkeiten ein Einspruch bietet.

THC-Grenzwert seit 2024: Was gilt?

Der entscheidende Wert ist 3,5 ng/ml aktives THC (Delta-9-THC) im Blutserum. Dieser Grenzwert wurde im Zuge der Cannabis-Teillegalisierung eingeführt und löst den alten Grenzwert von 1,0 ng/ml ab.

Alter vs. neuer Grenzwert

 Alter Grenzwert (bis 21.08.2024)Neuer Grenzwert (ab 22.08.2024)
THC im Blutserum1,0 ng/ml3,5 ng/ml
Rechtsgrundlage§ 24a Abs. 2 StVG (Rspr.)§ 24a Abs. 1a StVG (neu)
BezugsstoffAktives THC (Delta-9-THC)Aktives THC (Delta-9-THC)
HintergrundAnalytischer GrenzwertWirkungsbezogener Grenzwert (vergleichbar 0,5 ‰)

Der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml basiert auf einer Empfehlung der vom Bundesverkehrsministerium eingesetzten Expertenkommission. Er soll sicherstellen, dass nur Fahrer sanktioniert werden, deren Fahrtüchtigkeit tatsächlich beeinträchtigt ist.

Was bedeutet der Grenzwert in der Praxis?

3,5 ng/ml aktives THC im Blutserum entspricht einem Zustand, in dem die Fahrtüchtigkeit nach wissenschaftlicher Einschätzung messbar eingeschränkt ist. Zum Vergleich: Bei gelegentlichem Konsum (1 Joint) werden Spitzenwerte von 50 bis 200 ng/ml erreicht, die innerhalb weniger Stunden unter 3,5 ng/ml sinken. Bei täglichem Konsum können die Grundwerte dauerhaft über dem Grenzwert liegen.

Bußgeldtabelle: Cannabis am Steuer

Die Sanktionen richten sich nach § 24a StVG und dem Bußgeldkatalog. Die Bußgelder steigen mit jedem Wiederholungsfall deutlich an.

Regelstrafen nach § 24a StVG

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Erstverstoß500 €21 Monat
Zweitverstoß1.000 €23 Monate
Drittverstoß1.500 €23 Monate

Dazu kommen Verfahrenskosten: 5 % des Bußgeldes (mindestens 25 €) + 3,50 € Zustellung. Beim Erstverstoß also mindestens 528,50 € Gesamtkosten.

Sonderfall: Fahranfänger (Probezeit und unter 21)

Für Fahranfänger in der Probezeit und für alle Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Nulltoleranz: Jeder nachweisbare THC-Wert ist verboten. Zusätzlich zum Bußgeld von 250 € drohen ein A-Verstoß (Aufbauseminar + Probezeitverlängerung auf 4 Jahre) und eine Verwarnung.

Sonderfall: Mischkonsum Cannabis + Alkohol

Wer Cannabis und Alkohol kombiniert, wird besonders hart bestraft. Bei Mischkonsum entfällt die Grenzwertregelung: Bereits ab 0,0 ‰ Alkohol plus nachweisbarem THC liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Die Sanktionen entsprechen mindestens denen des Erstverstoßes (500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot).

Mischkonsum

Mischkonsum von Cannabis und Alkohol erhöht das Unfallrisiko laut BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen) um ein Vielfaches. Der Gesetzgeber reagiert darauf mit einer Nulltoleranz beim Alkohol, sobald THC nachweisbar ist.

Wie lange ist THC nachweisbar?

Die Nachweisbarkeit von THC hängt vom Konsummuster, der Dosis und dem individuellen Stoffwechsel ab. Entscheidend für den Grenzwert ist ausschließlich aktives THC (Delta-9-THC) im Blutserum.

Nachweiszeiten nach Probenmaterial

ProbenmaterialNachweisbar (gelegentlich)Nachweisbar (regelmäßig)Relevant für Grenzwert?
Blutserum (aktives THC)6 bis 24 Stundenbis zu mehrere TageJa
Blutserum (THC-COOH)2 bis 3 Tagebis zu 4 WochenNein
Urin (THC-COOH)3 bis 5 Tagebis zu 12 WochenNein
Speichel6 bis 24 Stundenbis zu 72 StundenNein (Vortest)
Haarab ca. 7 Tagen nach Konsumbis zu 6 MonateNein (MPU-relevant)

Diese Werte sind Orientierungswerte. Die tatsächliche Abbauzeit von THC variiert erheblich. Bei täglichem Konsum über Wochen kann aktives THC auch nach 3 bis 5 Tagen Abstinenz noch über 3,5 ng/ml liegen. Eine verlässliche Faustregel wie beim Alkohol (0,1 ‰ pro Stunde) gibt es für Cannabis nicht.

Warum die Abbauzeit so problematisch ist

THC ist fettlöslich und lagert sich im Fettgewebe ein. Beim Abbau wird es nach und nach ins Blut zurückgegeben. Das führt zu einem Phänomen, das bei Alkohol nicht vorkommt: Der THC-Spiegel kann nach dem Konsum schwanken und sogar kurzzeitig wieder ansteigen, etwa nach Sport oder Stress. Für Konsumenten bedeutet das: Selbst wer sich nüchtern fühlt, kann über dem Grenzwert liegen.

Was passiert bei einer Polizeikontrolle?

Bei einer Verkehrskontrolle hat die Polizei mehrere Möglichkeiten, einen Cannabis-Konsum festzustellen. Der Ablauf folgt einem typischen Muster.

Schritt 1: Verdachtsgewinnung

Die Polizei achtet auf Anzeichen wie gerötete Augen, verlangsamte Reaktionen, Cannabis-Geruch im Fahrzeug oder auffälliges Fahrverhalten. Auch eine allgemeine Verkehrskontrolle ohne konkreten Verdacht ist zulässig.

Schritt 2: Speicheltest (freiwillig)

Der Speicheltest – auch Drogenschnelltest genannt (z. B. DrugWipe) – liefert innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis. Dieser Test ist freiwillig. Sie dürfen ihn ablehnen, ohne dass dies als Schuldeingeständnis gewertet wird. Der Speicheltest ist ein Vortest und hat keine Beweiskraft vor Gericht.

Schritt 3: Blutprobe (der entscheidende Test)

Besteht ein konkreter Verdacht, ordnet die Polizei eine Blutentnahme an. Für die Blutprobe benötigt sie grundsätzlich einen richterlichen Beschluss. Bei Gefahr im Verzug (z. B. weil ein Richter nicht erreichbar ist) darf die Polizei die Blutentnahme auch selbst anordnen. Die Blutprobe muss von einem Arzt durchgeführt werden.

Ihre Rechte bei der Kontrolle

  • Aussageverweigerungsrecht: Sie müssen keine Angaben zu Ihrem Konsumverhalten machen.
  • Speicheltest ablehnen: Der Schnelltest ist freiwillig.
  • Blutprobe: Gegen die Anordnung können Sie nachträglich Widerspruch einlegen.
  • Gegenprobe: Sie haben das Recht, eine zweite Blutprobe in einem Labor Ihrer Wahl analysieren zu lassen.

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Medizinisches Cannabis: Sonderregeln für Patienten

Patienten mit einer ärztlichen Cannabis-Verordnung (seit April 2024 kein Betäubungsmittelrezept mehr nötig) unterliegen einer differenzierten Regelung.

Was für Cannabis-Patienten gilt

Der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt formell auch für Patienten. Der Gesetzgeber hat keine explizite Ausnahme geschaffen. In der Praxis können Patienten sich auf die ärztliche Verordnung berufen, wenn sie nachweisen, dass ihr Konsum medizinisch indiziert ist und sie keine Fahruntüchtigkeit zeigen.

Entscheidend ist das Konzept der bestimmungsgemäßen Einnahme: Wer Cannabis nach ärztlicher Vorgabe einnimmt und keine Ausfallerscheinungen zeigt, macht sich nach § 24a StVG nicht strafbar. Die Beweislast liegt allerdings beim Patienten.

Praktische Empfehlung für Patienten

  • Ärztliche Verordnung und Dosierungsplan immer im Fahrzeug mitführen
  • Bei Kontrollen: Auf die ärztliche Verordnung hinweisen, aber keine darüber hinausgehenden Angaben machen
  • Bei Unsicherheit über die Fahrtüchtigkeit: nicht fahren
  • Dokumentation der Einnahmezeiten und Dosierung kann im Streitfall helfen

Mischkonsum: Cannabis + Alkohol

Der Gesetzgeber behandelt den Mischkonsum von Cannabis und Alkohol als besonders gefährlich. Die Regelung in § 24a StVG ist eindeutig: Sobald THC im Blut nachweisbar ist, gilt für Alkohol eine Nulltoleranz (0,0 ‰). Diese Regelung existiert zusätzlich zu den normalen Alkohol-Grenzwerten.

Warum Mischkonsum so riskant ist

Cannabis und Alkohol verstärken sich gegenseitig in ihrer Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit. Studien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zeigen, dass die Kombination beider Substanzen das Unfallrisiko stärker erhöht als die Summe der Einzelwirkungen. Typische Folgen: Konzentrationsstörungen, verlängerte Reaktionszeit, verschlechterte Spurhaltung und erhöhte Risikobereitschaft. All das beeinträchtigt die Verkehrssicherheit erheblich.

Sanktionen bei Mischkonsum

Die Bußgelder bei Mischkonsum entsprechen mindestens den Regelstrafen für einen Erstverstoß (500 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot). Bei höheren Alkoholwerten können die Alkohol-Sanktionen zusätzlich greifen. Ab 0,5 ‰ Alkohol plus THC wird der Fall als besonders schwerwiegend eingestuft.

MPU wegen Cannabis

Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) ist für viele Betroffene die schwerwiegendste Folge eines Cannabis-Verstoßes im Straßenverkehr. Typische Auslöser sind wiederholte Verstöße, sehr hohe THC-Werte, Mischkonsum oder ein Führerscheinentzug. Realistische Gesamtkosten: 1.500 bis 3.500 € (Begutachtung, Abstinenzprogramme und verkehrspsychologische Beratung zusammen).

Zentral beim Gutachten ist das Trennungsvermögen – die Fähigkeit, Konsum und Fahren zuverlässig zu trennen. Ohne dokumentierte Abstinenz von 6 bis 12 Monaten und strukturierte Vorbereitung ist die Bestehensquote niedrig.

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So hilft ein Anwalt bei THC-Verstößen

Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft den gesamten Vorgang vom Kontrollprotokoll bis zum Laborergebnis. Die Erfahrung zeigt: Bei THC-Verstößen gibt es regelmäßig Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Verteidigung.

Messverfahren anfechten

Die Blutprobe unterliegt strengen Vorgaben. Fehler bei der Entnahme oder Analyse können dazu führen, dass das Ergebnis nicht verwertbar ist. Typische Fehlerquellen:

  • Kein richterlicher Beschluss und keine Gefahr im Verzug dokumentiert
  • Zeitlicher Abstand zwischen Kontrolle und Blutentnahme zu groß (THC-Wert kann in der Zwischenzeit gesunken sein)
  • Falsche Aufbewahrung der Blutprobe (Temperatur, Transport)
  • Messungenauigkeiten im Labor (fehlende Kalibrierung, veraltete Verfahren)
  • Verwechslung der Proben oder Zuordnungsfehler

Zeitlicher Abstand als Verteidigungsargument

Zwischen Kontrolle und Blutentnahme vergehen oft 30 bis 90 Minuten. Da der THC-Spiegel in den ersten Stunden nach dem Konsum schnell sinkt, kann ein hoher Zeitabstand dazu führen, dass der gemessene Wert niedriger ist als zum Fahrzeitpunkt. Umgekehrt argumentieren Verteidiger, dass der Wert zum Fahrzeitpunkt möglicherweise unter dem Grenzwert lag, weil er in der Zwischenzeit weiter gesunken ist.

Verfahrenseinstellung und Bußgeldreduzierung

Bei Messwerten knapp über 3,5 ng/ml, bei Erstverstoß ohne Ausfallerscheinungen oder bei Verfahrensfehlern kann ein Anwalt auf eine Einstellung des Verfahrens oder eine Reduzierung des Bußgeldes hinwirken. In Fällen mit Verfahrensfehlern bei der Blutentnahme besteht die Chance auf einen Freispruch.

Verwaltungsverfahren gegen die Fahrerlaubnisbehörde

Ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an, ist das ein eigenständiges Verwaltungsverfahren. Ein Fachanwalt prüft, ob die Anordnung rechtmäßig ist, ob die Behörde alle Fristen eingehalten hat und ob die MPU-Anordnung verhältnismäßig ist. In manchen Fällen lässt sich die MPU erfolgreich abwenden.

Kfz-Versicherung: Regress bei THC-Verstoß

Bei einem Unfall unter Cannabis-Einfluss kann die Kfz-Versicherung Leistungen kürzen oder Regress nehmen. Die Vollkaskoversicherung zahlt in der Regel nicht. Die Haftpflichtversicherung reguliert den Schaden des Unfallgegners, kann den Versicherungsnehmer aber mit bis zu 5.000 € in Regress nehmen. Ein Anwalt prüft, ob der Regressanspruch berechtigt ist.

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Seit dem 22. August 2024 gilt ein THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml im Blutserum. Dieser Wert bezieht sich auf aktives Tetrahydrocannabinol (Delta-9-THC), nicht auf den inaktiven Metaboliten THC-COOH. Davor lag der Grenzwert bei 1,0 ng/ml.

Beim Erstverstoß drohen 500 € Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot von 1 Monat wird in der Regel verhängt. Dazu kommen Verfahrenskosten von mindestens 28,50 €.

Aktives THC ist bei gelegentlichem Konsum etwa 6 bis 24 Stunden im Blutserum nachweisbar. Bei regelmäßigem Konsum kann der Wert mehrere Tage über 3,5 ng/ml bleiben. Der inaktive Metabolit THC-COOH ist deutlich länger nachweisbar, für den Grenzwert aber nicht relevant.

Nein. Der Speicheltest (Drogen-Schnelltest) ist freiwillig. Sie dürfen ihn ablehnen, ohne dass daraus ein Nachteil entsteht. Allerdings kann die Polizei bei konkretem Verdacht eine Blutprobe anordnen.

Nein. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht. Sie müssen keine Angaben zu Ihrem Konsumverhalten machen. Pflicht sind nur: Führerschein vorzeigen, Fahrzeugpapiere vorzeigen, sich ausweisen.

Eine MPU wird typischerweise angeordnet, wenn die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Ihrer Fahreignung hat. Das ist häufig der Fall bei wiederholten Verstößen, bei sehr hohen THC-Werten oder wenn der Verdacht auf regelmäßigen Konsum ohne Trennungsvermögen besteht.

Patienten mit einer ärztlichen Cannabis-Verordnung dürfen grundsätzlich fahren, sofern sie fahrtüchtig sind. Der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt auch für sie, aber sie können sich auf die medizinische Notwendigkeit berufen. Die Fahreignung muss im Einzelfall beurteilt werden.

Mischkonsum wird besonders streng geahndet. Der THC-Grenzwert von 3,5 ng/ml gilt nur bei alleinigem Cannabis-Konsum. Wer zusätzlich Alkohol trinkt, begeht bereits ab 0,0 ‰ Alkohol plus nachweisbarem THC eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG.

Ja. Der Einspruch muss innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung erfolgen. Ansatzpunkte sind Fehler bei der Blutentnahme, falsche Aufbewahrung der Probe, ein zu langer Zeitraum zwischen Kontrolle und Blutentnahme oder Messwerte knapp über dem Grenzwert.

Für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gilt eine Nulltoleranz: Jeder nachweisbare THC-Wert im Blut ist verboten. Diese Regelung entspricht dem Alkoholverbot für Fahranfänger (0,0 ‰ nach § 24c StVG).

Rechtlicher Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Alle Angaben beziehen sich auf die Rechtslage in Deutschland. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.