Rote Ampel überfahren: Strafen, Fahrverbot & Einspruch

Stand: Februar 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Unter 1 Sekunde Rot: 90 €, 1 Punkt
  • Über 1 Sekunde Rot: 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
  • Haltelinienverstoß ≠ Rotlichtverstoß
  • Ampelblitzer messen mit 2 Fotos — fehleranfällig

Rotlichtverstoß kostenlos prüfen lassen

Ein Rotlichtverstoß gehört zu den folgenschwersten Verkehrsverstößen. Anders als bei Geschwindigkeitsüberschreitungen droht schon beim ersten Mal ein Fahrverbot — wenn die Ampel länger als 1 Sekunde rot war. Doch nicht jeder Vorwurf ist berechtigt: Falsche Ampelphasenmessungen, ungenaue Induktionsschleifen oder ein bloßes Überfahren der Haltelinie werden regelmäßig mit einem echten Rotlichtverstoß verwechselt.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  1. Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel unter 1 Sek. rot): 90 €, 1 Punkt — kein Fahrverbot.
  2. Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel über 1 Sek. rot): 200 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
  3. Gefährdung/Unfall: Höhere Strafen bis 360 €, immer Fahrverbot.
  4. Haltelinienverstoß: Nur 10 € — kein Punkt, kein Fahrverbot. Wird oft verwechselt.
  5. Einspruch: Messfehler beim Ampelblitzer und falsche Rotphasendauer sind häufige Ansatzpunkte.

Einfacher vs. qualifizierter Rotlichtverstoß

Die entscheidende Frage bei jedem Rotlichtverstoß: Wie lange war die Ampel rot? Die 1-Sekunden-Grenze macht den Unterschied zwischen einem vergleichsweise milden Vergehen und einem Verstoß mit Fahrverbot.

Vollständige Bußgeldtabelle: Rotlichtverstoß

VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
Einfacher Rotlichtverstoß (< 1 Sek.)90 €1
... mit Gefährdung200 €21 Monat
... mit Sachbeschädigung240 €21 Monat
Qualifizierter Rotlichtverstoß (> 1 Sek.)200 €21 Monat
... mit Gefährdung320 €21 Monat
... mit Sachbeschädigung360 €21 Monat

Dazu kommen Verfahrenskosten: 5 % der Geldbuße (mindestens 25 €) + 3,50 € Zustellungskosten (§ 107 OWiG). Bei einem Bußgeld von 90 € sind das z. B. 25 € + 3,50 € = 28,50 € Verfahrenskosten — Sie zahlen also insgesamt 118,50 €.

Was bedeutet "qualifiziert"?

Der qualifizierte Rotlichtverstoß wird deshalb strenger bestraft, weil nach mehr als 1 Sekunde Rotphase bereits Querverkehr oder Fußgänger die Kreuzung betreten haben können. Die Gefährdung ist dann deutlich höher.

Merke: Beim qualifizierten Rotlichtverstoß droht immer ein Fahrverbot — unabhängig davon, ob tatsächlich jemand gefährdet wurde. Die 1-Sekunden-Grenze ist pauschal.

Haltelinienverstoß: Nicht verwechseln

Ein häufiger Irrtum: Viele Betroffene glauben, sie hätten einen Rotlichtverstoß begangen, obwohl es sich nur um einen Haltelinienverstoß handelt.

Der Unterschied:

HaltelinienverstoßRotlichtverstoß
Was passiert?Fahrzeug überfährt die Haltelinie bei RotFahrzeug fährt in den Kreuzungsbereich ein
AnhaltepunktFahrzeug bleibt vor/in der Kreuzung stehenFahrzeug durchquert die Kreuzung
Bußgeld10 €90–360 €
Punkte1–2
FahrverbotMöglich

Praxisfall: Sie fahren bei Rot knapp über die Haltelinie, halten aber sofort an und fahren nicht in die Kreuzung ein. Das ist kein Rotlichtverstoß, sondern nur ein Haltelinienverstoß (10 €, keine Punkte). Allerdings ist das auf dem Blitzerfoto nicht immer eindeutig — ein Einspruch kann sich lohnen.

Wie funktioniert ein Ampelblitzer?

Ampelblitzer arbeiten anders als Geschwindigkeitsblitzer. Sie nutzen in der Regel 2 Induktionsschleifen, die in der Fahrbahn eingelassen sind:

Das 2-Foto-Prinzip:

  1. Foto 1: Wird ausgelöst, wenn das Fahrzeug die erste Induktionsschleife (kurz vor der Haltelinie) bei Rot überfährt.
  2. Foto 2: Wird ausgelöst, wenn das Fahrzeug die zweite Induktionsschleife (im Kreuzungsbereich) überfährt.

Nur wenn beide Fotos vorliegen, ist der Rotlichtverstoß beweisbar. Fehlt das zweite Foto, kann höchstens ein Haltelinienverstoß nachgewiesen werden.

Messung der Rotphasendauer:

Die Dauer der Rotphase wird über die Ampelsteuerung protokolliert. Der Blitzer zeichnet den Zeitpunkt des Signalwechsels (Gelb → Rot) und den Zeitpunkt der Auslösung auf. Aus der Differenz ergibt sich, ob es ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß war.

Fehlerquellen bei Ampelblitzern

Ampelblitzer sind nicht unfehlbar. Diese Fehler kommen in der Praxis regelmäßig vor:

1. Falsche Rotphasendauer

Die gemessene Rotphasendauer hängt von der korrekten Synchronisation zwischen Ampelsteuerung und Blitzer ab. Ist die Uhr des Blitzers nicht exakt mit der Ampelsteuerung synchronisiert, kann die Rotphasendauer falsch berechnet werden — ein einfacher Rotlichtverstoß wird fälschlicherweise als qualifizierter gewertet.

2. Induktionsschleifen-Fehler

  • Defekte Schleifen: Korrosion, Risse in der Fahrbahn oder Bauarbeiten können die Induktionsschleifen beschädigen.
  • Auslösung durch Nachbarfahrspur: Bei eng beieinanderliegenden Schleifen kann ein Fahrzeug auf der Nebenspur die Messung auslösen.

3. Gelbphasendauer zu kurz

Die Gelbphase muss nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) eine Mindestdauer einhalten:

Erlaubte GeschwindigkeitMindest-Gelbphase
50 km/h3 Sekunden
60 km/h4 Sekunden
70 km/h5 Sekunden

War die Gelbphase zu kurz, konnte der Fahrer möglicherweise nicht rechtzeitig anhalten. Das ist ein starkes Argument im Einspruchsverfahren.

4. Zuordnungsfehler

  • Beweisfoto unscharf oder überbelichtet
  • Mehrere Fahrzeuge im Messbereich
  • Fahrer nicht eindeutig erkennbar

5. Eichung und Wartung

Ampelblitzer müssen regelmäßig gewartet und geeicht werden. Eine abgelaufene Eichfrist oder fehlende Wartungsprotokolle machen die Messung angreifbar.

Vermuten Sie einen Messfehler bei Ihrem Rotlichtverstoß? Durch Akteneinsicht lassen sich Ampelsteuerungsprotokolle, Eichschein und Wartungshistorie prüfen.

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Grüner Pfeil: Sonderregeln

Der grüne Blechpfeil (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 StVO) erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot — aber nur unter strengen Bedingungen:

Regeln beim grünen Pfeil:

  1. Sie müssen an der Haltelinie vollständig anhalten (wie am Stoppschild).
  2. Sie dürfen Querverkehr und Fußgänger nicht behindern oder gefährden.
  3. Erst nach dem Anhalten dürfen Sie bei freier Kreuzung rechts abbiegen.

Bußgelder beim grünen Pfeil:

VerstoßBußgeldPunkte
Rechtsabbiegen ohne Anhalten70 €1
... mit Behinderung des Querverkehrs/Fußgänger100 €1
... mit Gefährdung100 €1
... mit Sachbeschädigung120 €1

Rotlichtverstoß in der Probezeit

Für Fahranfänger ist ein Rotlichtverstoß ein A-Verstoß — mit erheblichen Zusatzfolgen:

VerstoßBußgeld & PunkteZusätzliche Folgen
Einfacher Rotlichtverstoß90 €, 1 PunktProbezeit verlängert + Aufbauseminar
Qualifizierter Rotlichtverstoß200 €, 2 Punkte, 1 Monat FVProbezeit verlängert + Aufbauseminar

Jeder Rotlichtverstoß (auch der einfache) gilt als A-Verstoß. Die Probezeit verlängert sich um 2 Jahre, und ein Aufbauseminar wird angeordnet.

Einspruch bei Rotlichtverstoß

Ein Einspruch lohnt sich besonders beim qualifizierten Rotlichtverstoß, da hier ein Fahrverbot droht. Häufige Ansatzpunkte:

1. Rotphasendauer angreifen

Wenn die Messung ergibt, dass die Ampel 1,1 Sekunden rot war, reicht ein kleiner Synchronisationsfehler, um den Verstoß auf unter 1 Sekunde zu drücken — und damit das Fahrverbot zu vermeiden.

2. Haltelinienverstoß statt Rotlichtverstoß

Liegt nur 1 Foto vor oder zeigt das zweite Foto, dass das Fahrzeug nicht in den Kreuzungsbereich eingefahren ist, liegt kein Rotlichtverstoß vor — nur ein Haltelinienverstoß (10 €).

3. Gelbphasendauer prüfen

War die Gelbphase zu kurz (unter der RiLSA-Mindestdauer), konnte der Fahrer nicht rechtzeitig anhalten. Das kann zur Einstellung des Verfahrens führen.

4. Eich- und Wartungsmängel

Abgelaufene Eichfrist des Ampelblitzers, fehlende Wartungsprotokolle oder defekte Induktionsschleifen machen die Messung angreifbar.

5. Zuordnungsprobleme

Fahrer auf dem Foto nicht erkennbar, mehrere Fahrzeuge im Bild, falsche Fahrspur.

6. Fahrverbot umwandeln

Selbst wenn der Verstoß feststeht: Bei unverhältnismäßiger Härte (Berufskraftfahrer, Existenzgefährdung) kann das Gericht das Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umwandeln. → Mehr zum Fahrverbot

Häufige Fragen zum Rotlichtverstoß

Die Rotphasendauer wird über die Ampelsteuerung protokolliert. Der Zeitpunkt des Signalwechsels (Gelb → Rot) und der Zeitpunkt der Blitzer-Auslösung werden gespeichert. Aus der Differenz ergibt sich die Dauer. Diese Daten lassen sich durch Akteneinsicht überprüfen.

Grundsätzlich ja — wenn ein rechtzeitiges Anhalten nicht mehr gefahrlos möglich ist. Die Gelbphase soll den Übergang ermöglichen. Ein Bußgeld droht aber, wenn Sie bei Gelb losfahren oder beschleunigen, obwohl ein Anhalten problemlos möglich gewesen wäre: 10 € (15 € mit Gefährdung).

Wenn Sie die rote Ampel überfahren haben, um einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn Platz zu machen, liegt ein rechtfertigender Notstand (§ 16 OWiG) vor. Der Verstoß ist dann gerechtfertigt und wird nicht geahndet. Das müssen Sie allerdings nachweisen können.

Ja. Beim einfachen Rotlichtverstoß 1 Punkt, beim qualifizierten 2 Punkte. Die Punkte werden im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen.

Ja. Polizeibeamte können einen Rotlichtverstoß als Zeugen feststellen und dokumentieren. In diesem Fall gibt es zwar kein Blitzerfoto, aber die Aussage der Beamten gilt als Beweismittel. Die Beweiswürdigung ist dann allerdings angreifbarer.

Die Verfolgungsverjährung beträgt 3 Monate ab dem Tattag. Wird innerhalb dieser Frist die Anhörung angeordnet (Anhörungsbogen), beginnt die Frist von vorn. Die absolute Verjährung beträgt 6 Monate (ohne Fahrverbot) bzw. 2 Jahre (mit Fahrverbot).

Rotlichtverstoß mit dem Fahrrad

Auch Radfahrer müssen Ampeln beachten. Für Fahrradfahrer gelten eigene Bußgeldsätze bei Rotlichtverstößen:

  • Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sek.): 60 € und 1 Punkt
  • Mit Gefährdung: 100 € und 1 Punkt
  • Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sek.): 100 € und 1 Punkt
  • Qualifiziert mit Gefährdung: 160 € und 1 Punkt

Ein Fahrverbot gibt es für Radfahrer nicht, da sie keinen Führerschein benötigen. Punkte in Flensburg werden aber eingetragen.

Fußgänger bei Rot

Auch Fußgänger, die bei Rot über eine Fußgängerampel gehen, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Das Verwarnungsgeld beträgt 5 € – bei Gefährdung oder Unfall steigt es auf 10 €. Punkte gibt es nicht.

Dashcam als Beweismittel

Kann eine Dashcam-Aufnahme den Rotlichtverstoß widerlegen? Der BGH hat entschieden (Az. VI ZR 233/17), dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel zulässig sein können – auch wenn die dauerhafte Aufzeichnung gegen das Datenschutzrecht verstößt. Im Einzelfall wägt das Gericht zwischen dem Beweisinteresse des Betroffenen und dem Persönlichkeitsrecht der gefilmten Personen ab.

Nächste Schritte

Ein Rotlichtverstoß — besonders ein qualifizierter — hat ernste Konsequenzen. Doch falsche Rotphasenmessungen, defekte Induktionsschleifen oder zu kurze Gelbphasen kommen vor. Lassen Sie Ihren Fall prüfen, bevor Sie das Fahrverbot akzeptieren:

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So funktioniert die Prüfung

Weiterführende Informationen