Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot (2026)
Stand: Februar 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Innerorts gilt: maximal 50 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO)
- Bußgeld: 30–800 €, Punkte ab 21 km/h, Fahrverbot ab 31 km/h zu schnell
- Toleranzabzug: pauschal 3 km/h (unter 100 km/h)
- Wiederholungstäter: 2 × 26+ km/h in 12 Monaten = Fahrverbot
- Tempo-30-Zone und Spielstraße: deutlich niedrigere Schwellen
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Innerorts geblitzt zu werden, trifft Autofahrer häufiger als auf Landstraßen oder Autobahnen. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h lässt wenig Spielraum, und in Tempo-30-Zonen oder Spielstraßen reicht bereits eine moderate Überschreitung für empfindliche Bußgelder. Ab 21 km/h zu schnell drohen Punkte in Flensburg, ab 31 km/h ein Fahrverbot. Dieser Ratgeber zeigt die aktuelle Bußgeldtabelle für 2026, erklärt die Sonderregeln für Tempo-30-Zonen und Spielstraßen und beschreibt, wann sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt.
Bußgeldtabelle 2026: Innerorts zu schnell gefahren (Pkw)
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts sind seit November 2021 unverändert. Die Tabelle zeigt die Sanktionen nach der vorgeworfenen Geschwindigkeit – also nach Toleranzabzug.
| km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Gesamtkosten* |
|---|---|---|---|---|
| 1–10 | 30 € | 0 | Nein | 58,50 € |
| 11–15 | 50 € | 0 | Nein | 78,50 € |
| 16–20 | 70 € | 0 | Nein | 98,50 € |
| 21–25 | 115 € | 1 | Nein | 143,50 € |
| 26–30 | 180 € | 1 | Nein** | 208,50 € |
| 31–40 | 260 € | 2 | 1 Monat | 288,50 € |
| 41–50 | 400 € | 2 | 1 Monat | 428,50 € |
| 51–60 | 560 € | 2 | 2 Monate | 588,50 € |
| 61–70 | 700 € | 2 | 3 Monate | 728,50 € |
| über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate | 828,50 € |
*Gesamtkosten inkl. Verfahrenskosten: 5 % des Bußgeldes (mind. 25 €) + 3,50 € Zustellung
**Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV): 1 Monat Fahrverbot bei 2 × 26+ km/h in 12 Monaten
Quelle: Anhang Nr. 11 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV, Stand Februar 2026
Verwarnungsgeld vs. Bußgeld
Bei Überschreitungen bis 55 € handelt es sich formal um ein Verwarnungsgeld – nicht um ein Bußgeld. Der Unterschied: Bei einem Verwarnungsgeld wird kein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet. Zahlen Sie das Verwarnungsgeld fristgerecht, ist die Sache erledigt. Erst ab 60 € ergeht ein regulärer Bußgeldbescheid.
Bußgeldtabelle Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (2026): Innerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 50 km/h (§ 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO). Bei einer Überschreitung von 1–10 km/h fällt ein Bußgeld von 30 € an, ab 21 km/h sind es 115 € plus 1 Punkt im Fahreignungsregister. Ab 31 km/h zu schnell droht ein Fahrverbot von 1 Monat (260 € + 2 Punkte). Das höchste reguläre Bußgeld beträgt 800 € bei mehr als 70 km/h Überschreitung (2 Punkte + 3 Monate Fahrverbot). Die Bußgeldsätze gelten seit November 2021 unverändert.
Quelle: Anhang Nr. 11 der Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV; § 3 Abs. 3 Nr. 1 StVO
Zusätzliche Verfahrenskosten
Jeder Bußgeldbescheid enthält neben dem eigentlichen Bußgeld auch Verfahrenskosten. Diese betragen 5 % des Bußgeldbetrages (mindestens 25 €) plus 3,50 € Zustellungsgebühr. Bei einem Bußgeld von 260 € (31 km/h zu schnell) kommen so die Mindestgebühr von 25 € plus 3,50 € Zustellung hinzu – insgesamt 288,50 €.
Bußgelder für Lkw (über 3,5 t) innerorts
Für Lkw und andere Fahrzeuge über 3,5 t gelten verschärfte Sätze:
| km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 | 40 € | 0 | Nein |
| 11–15 | 60 € | 0 | Nein |
| 16–20 | 160 € | 1 | Nein |
| 21–25 | 175 € | 1 | Nein |
| 26–30 | 235 € | 2 | 1 Monat |
| 31–40 | 340 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 51–60 | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 60 | 800 € | 2 | 3 Monate |
Berufskraftfahrer sollten eine Geschwindigkeitsüberschreitung prüfen lassen: Ab 2 Punkten droht neben dem Fahrverbot auch eine Gefährdung der Berufslizenz.
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Toleranzabzug: Wie viel wird innerorts abgezogen?
Jede Geschwindigkeitsmessung enthält technisch bedingte Ungenauigkeiten. Deshalb wird ein Toleranzwert vom Messergebnis abgezogen, bevor das Bußgeld berechnet wird.
Standardtoleranz: 3 km/h (unter 100 km/h)
Innerorts liegen praktisch alle Messungen unter 100 km/h. Deshalb gilt fast ausnahmslos der pauschale Toleranzabzug von 3 km/h. Dieser Wert ist vergleichsweise gering und lässt weniger Puffer als bei höheren Geschwindigkeiten außerorts.
| Messverfahren | Toleranz (unter 100 km/h) |
|---|---|
| Stationärer Blitzer (Radar, Laser, LIDAR) | 3 km/h |
| Mobiler Blitzer (Radar, Laser) | 3 km/h |
| Nachfahrmessung (geeichter Tacho) | 5 km/h |
| Nachfahrmessung (ungeeichter Tacho) | bis 20 % |
| ProVida-Videonachfahrsystem | 5 km/h + Systemtoleranz |
Rechenbeispiele: Vom Messwert zum Bußgeld
| Gemessen | Erlaubt | Toleranz | Vorwurf | km/h zu schnell | Bußgeld |
|---|---|---|---|---|---|
| 63 km/h | 50 km/h | 3 km/h | 60 km/h | 10 | 30 € |
| 73 km/h | 50 km/h | 3 km/h | 70 km/h | 20 | 70 € |
| 74 km/h | 50 km/h | 3 km/h | 71 km/h | 21 | 115 € + 1 Punkt |
| 84 km/h | 50 km/h | 3 km/h | 81 km/h | 31 | 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot |
| 53 km/h | 30 km/h | 3 km/h | 50 km/h | 20 | 70 € |
| 54 km/h | 30 km/h | 3 km/h | 51 km/h | 21 | 115 € + 1 Punkt |
Die Beispiele zeigen: Ein einziger Kilometer pro Stunde kann den Unterschied zwischen 70 € ohne Punkte und 115 € mit 1 Punkt ausmachen. Genau deshalb prüft ein Fachanwalt, ob der Toleranzabzug korrekt angewendet wurde – und ob das Messgerät überhaupt fehlerfrei gearbeitet hat.
Sonderfall: Nachfahrmessung
Bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tacho werden 5 km/h statt 3 km/h abgezogen. Bei ungeeichtem Tacho kann der Abzug bis zu 20 % betragen. Die höhere Toleranz ist ein Ansatzpunkt für den Einspruch, wenn die Behörde nur den Standardabzug angesetzt hat.
Tempo-30-Zone: Bußgelder und Besonderheiten
In Tempo-30-Zonen (§ 42 Abs. 2 StVO, Zeichen 274.1/274.2) gelten die Bußgelder auf Basis der erlaubten 30 km/h – nicht der regulären 50 km/h. Dadurch erreicht man deutlich schneller höhere Bußgeldstufen.
Bußgeld-Berechnung in der 30er-Zone
Die Rechnung ist einfach: Gemessene Geschwindigkeit minus Toleranzabzug minus 30 km/h = Überschreitung. Beispiel:
Marco fährt in einer Tempo-30-Zone mit 63 km/h. Nach Toleranzabzug (3 km/h) bleiben 60 km/h – also 30 km/h zu schnell. Das Bußgeld: 180 € + 1 Punkt. In der Probezeit: zusätzlich A-Verstoß mit Aufbauseminar.
Zum Vergleich: Dieselbe gemessene Geschwindigkeit von 63 km/h wäre in einer 50er-Zone nur 10 km/h zu schnell (30 € Bußgeld). In der 30er-Zone kostet derselbe Messwert 180 € und bringt einen Punkt.
Typische Standorte von Tempo-30-Zonen: Wohngebiete, Bereiche vor Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern und Seniorenheimen.
Neuerung 2025: Tempo 30 vor Schulen und Kindergärten
Die StVO-Novelle 2025 erleichtert die Anordnung von Tempo 30 vor sozialen Einrichtungen. Der bisher erforderliche Nachweis einer besonderen örtlichen Gefahrenlage entfällt. Das bedeutet: Mehr Tempo-30-Bereiche, auch auf Bundesstraßen – und damit mehr Messstellen innerorts.
Witterungsbedingte Geschwindigkeitsreduzierung
Unabhängig von der Beschilderung verlangt § 3 Abs. 1 StVO, die Geschwindigkeit an Sicht- und Wetterverhältnisse anzupassen. Bei Nebel mit einer Sichtweite unter 50 m dürfen Sie maximal 50 km/h fahren – selbst wenn die Straße für 50 km/h freigegeben ist. Auch bei starkem Regen oder Schneefall kann die Bußgeldstelle eine höhere Überschreitung zugrunde legen, wenn die Witterung eine niedrigere Geschwindigkeit erfordert hätte.
Spielstraße (verkehrsberuhigter Bereich): Schrittgeschwindigkeit
In verkehrsberuhigten Bereichen – umgangssprachlich Spielstraßen – gilt Schrittgeschwindigkeit (§ 42 Abs. 2 StVO, Zeichen 325.1/325.2). Fußgänger haben Vorrang, Kinderspiel auf der Fahrbahn ist erlaubt.
Was ist Schrittgeschwindigkeit?
Eine gesetzliche Definition fehlt. Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ist uneinheitlich:
| Gericht | Definition Schrittgeschwindigkeit |
|---|---|
| OLG Hamm | 4–7 km/h |
| OLG Brandenburg | maximal 10 km/h |
| OLG Karlsruhe | maximal 10 km/h |
| KG Berlin | maximal 15 km/h |
| Mehrheitsmeinung | 7–10 km/h |
Die fehlende einheitliche Definition bietet einen Ansatzpunkt für die Verteidigung: Je nachdem, welchen Wert das Gericht zugrunde legt, ändert sich die Höhe der Überschreitung – und damit das Bußgeld.
So wird das Bußgeld in der Spielstraße berechnet
Sie fahren 35 km/h in einer Spielstraße. Nach Toleranzabzug (3 km/h): 32 km/h. Legt das Gericht 7 km/h als Schrittgeschwindigkeit an: 32 – 7 = 25 km/h zu schnell (115 € + 1 Punkt). Bei 10 km/h Ansatz: 32 – 10 = 22 km/h zu schnell (115 € + 1 Punkt).
Schrittgeschwindigkeit in der Spielstraße – Rechtslage 2026: In verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) gilt Schrittgeschwindigkeit gemäß § 42 Abs. 2 StVO (Zeichen 325.1/325.2). Eine einheitliche gesetzliche Definition der Schrittgeschwindigkeit existiert nicht. Die Oberlandesgerichte setzen Werte zwischen 4 und 15 km/h an; die Mehrheitsmeinung liegt bei 7 bis 10 km/h. Die Bußgeldhöhe ergibt sich aus der Differenz zwischen der vorgeworfenen Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug) und der vom Gericht zugrunde gelegten Schrittgeschwindigkeit.
Quellen: § 42 Abs. 2 StVO; OLG Hamm, 2 Ss OWi 577/05; OLG Brandenburg, 2 Ss (OWi) 86 B/06
Ab wann Punkte? Ab wann Fahrverbot? (innerorts)
Die Schwellenwerte innerorts im Überblick:
Punkte ab 21 km/h zu schnell
Ab 21 km/h Überschreitung wird der Verstoß im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen: 1 Punkt bei 21–30 km/h, 2 Punkte ab 31 km/h. Punkte werden nach 2,5 Jahren (1 Punkt) bzw. 5 Jahren (2 Punkte) getilgt. In der Probezeit gilt ab 21 km/h zusätzlich ein A-Verstoß.
Fahrverbot ab 31 km/h zu schnell
Das Regelfahrverbot greift innerorts ab 31 km/h Überschreitung (§ 4 Abs. 1 BKatV):
| Überschreitung | Fahrverbot |
|---|---|
| 31–50 km/h | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 2 Monate |
| ab 61 km/h | 3 Monate |
Wer zum ersten Mal ein Fahrverbot erhält, kann den Antritt um bis zu vier Monate aufschieben (§ 25 Abs. 2a StVG). Außerdem besteht die Möglichkeit, den Monat des Fahrverbots frei zu wählen – etwa in den Urlaub zu legen.
Sonderfall: Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV)
Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu schnell fährt, gilt als Wiederholungstäter und erhält ein zusätzliches Fahrverbot von 1 Monat – auch wenn der einzelne Verstoß (26–30 km/h) normalerweise kein Fahrverbot nach sich zieht.
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Wiederholungstäter innerorts: Warum die 26-km/h-Grenze gefährlich ist
Die Wiederholungstäter-Regelung trifft Autofahrer innerorts besonders hart, weil die 26-km/h-Schwelle schnell erreicht ist.
Voraussetzungen
| Kriterium | Details |
|---|---|
| Mindestüberschreitung | 26 km/h (innerorts oder außerorts) |
| Zeitraum | 12 Monate seit Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids |
| 2. Verstoß | Erneut mindestens 26 km/h zu schnell |
| Folge | 1 Monat Fahrverbot (zusätzlich zum regulären Bußgeld) |
Fristberechnung: Ab wann zählen die 12 Monate?
Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des ersten Bescheids – nicht mit dem Tattag. Das ist ein häufiges Missverständnis.
Beispiel: Tattag 1. Verstoß: 15.01.2026. Bescheid wird am 01.03.2026 rechtskräftig. Die 12-Monats-Frist läuft bis 01.03.2027. Wer in diesem Zeitraum erneut 26+ km/h zu schnell fährt, gilt als Wiederholungstäter.
Warum innerorts besonders riskant
Innerorts fällt man schneller in den 26-km/h-Bereich:
- 50er-Zone: Schon bei 79 km/h gemessen (nach Toleranz: 76 km/h = 26 km/h zu schnell)
- 30er-Zone: Schon bei 59 km/h gemessen (nach Toleranz: 56 km/h = 26 km/h zu schnell)
- Spielstraße: Praktisch jeder deutliche Verstoß liegt über 26 km/h
Im Vergleich: Außerorts bei erlaubten 100 km/h muss man erst 129 km/h fahren, um nach Toleranzabzug auf 26 km/h Überschreitung zu kommen.
Typische Messstellen innerorts
Kommunen und Polizei setzen Blitzer innerorts gezielt an bestimmten Standorten ein. Wer die typischen Messstellen kennt, kann die Rechtmäßigkeit der Messung besser einschätzen.
Schulzonen und Kindergärten
Vor Schulen und Kindergärten stehen häufig stationäre oder semi-stationäre Blitzer. Die Messung ist oft an temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen gekoppelt (z. B. Tempo 30 nur werktags 7:00–14:00 Uhr). Außerhalb der beschilderten Zeiten gilt die reguläre Höchstgeschwindigkeit – eine Messung auf Basis der temporären Beschränkung wäre dann angreifbar.
Ortseingänge und 100-Meter-Regel
An Ortseingängen stehen bevorzugt Blitzer, weil Fahrer die Geschwindigkeit oft nicht rechtzeitig reduzieren. Allerdings gilt eine 100-Meter-Regel: Der Messbereich muss mindestens 100 Meter nach dem Ortseingangsschild beginnen. Unterschreitet die Behörde diesen Abstand ohne besonderen Grund (etwa einen Kindergarten direkt am Ortseingang), ist die Messung anfechtbar.
Stationäre vs. mobile Blitzer
Stationäre Blitzer (fest installierte Säulen, Induktionsschleifen) sind dauerhaft an einem Standort. Mobile Blitzer (Stativ, Messfahrzeug, Enforcement Trailer) wechseln den Standort. Bei mobilen Messungen sind Messprotokoll-Fehler – falsche Standortangabe, fehlender Aufstellwinkel – häufiger. Über die Akteneinsicht lässt sich prüfen, ob alle Voraussetzungen eingehalten wurden.
Einspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Nicht jede Messung ist fehlerfrei. Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erfolgen (§ 67 OWiG).
Häufige Messfehler innerorts
- Toleranzabzug falsch berechnet: Besonders bei Nachfahrmessungen wird gelegentlich der zu niedrige Standardabzug (3 km/h) statt des korrekten Abzugs (5 km/h) angesetzt.
- Messgerät nicht geeicht: Die Eichfrist muss zum Messzeitpunkt gültig sein. Bei Geräten wie dem PoliScan Speed oder TraffiStar S350 sind Eichprobleme dokumentiert.
- Aufstellwinkel fehlerhaft: Bei stationären und mobilen Blitzern muss der vorgeschriebene Aufstellwinkel exakt eingehalten werden. Abweichungen verfälschen das Messergebnis.
- Fahrzeugzuordnung unklar: Bei mehrspurigem innerstädtischem Verkehr kann das Beweisfoto nicht zweifelsfrei belegen, welches Fahrzeug die Messung ausgelöst hat.
- Rohmessdaten fehlen: Geräte ohne Rohmessdatenspeicherung lassen keine unabhängige Überprüfung zu. Das BVerfG (2 BvR 1616/18) hat das Recht auf erweiterte Akteneinsicht bestätigt. Der BGH prüft aktuell, ob fehlende Rohmessdaten ein Beweisverwertungsverbot begründen (OLG Saarbrücken, 1 Ss (OWi) 112/24).
- Beschilderung fehlerhaft: Temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen (z. B. vor Schulen) müssen korrekt beschildert sein – mit klarem Geltungsbereich und Zeitangabe.
- Verjährung: Die reguläre Verjährungsfrist für Geschwindigkeitsverstöße beträgt 3 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Sie wird durch den Erlass des Bußgeldbescheids oder den Anhörungsbogen unterbrochen.
Ab wann wird zu schnelles Fahren zur Straftat?
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ist normalerweise eine Ordnungswidrigkeit. Wer allerdings grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt und dabei andere Verkehrsteilnehmer konkret gefährdet, begeht eine Straftat nach § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB. Dann drohen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre statt eines Bußgeldes. Eine Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht ist in diesen Fällen die Regel. Abzugrenzen ist § 315c StGB von § 315d StGB (illegales Autorennen), der bereits die abstrakte Gefährdung unter Strafe stellt.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Ein Einspruch lohnt sich besonders, wenn die Überschreitung knapp über einem Schwellenwert liegt:
- Knapp über 20 km/h → Punkt vermeiden
- Knapp über 30 km/h → Fahrverbot vermeiden
- Knapp über 25 km/h als Wiederholungstäter → zweites Fahrverbot vermeiden
In diesen Fällen reicht oft ein nachgewiesener Messfehler von 1–2 km/h, um unter den Schwellenwert zu fallen. Die Kosten einer Anwaltsprüfung stehen in keinem Verhältnis zu den Folgen eines Fahrverbots oder der Punkte in Flensburg.
Einspruch gegen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts (2026): Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung erfolgen (§ 67 OWiG). Typische Ansatzpunkte sind fehlerhafte Toleranzabzüge, abgelaufene Eichfristen, Aufstellwinkel-Abweichungen, unklare Fahrzeugzuordnung bei mehrspurigem Verkehr und fehlende Rohmessdaten. Das BVerfG hat in der Entscheidung 2 BvR 1616/18 (12.11.2020) das Recht auf erweiterte Akteneinsicht bestätigt. Das OLG Saarbrücken hat dem BGH 2025 per Divergenzvorlage (1 Ss (OWi) 112/24) die Frage vorgelegt, ob fehlende Rohmessdaten ein Beweisverwertungsverbot begründen.
Quellen: § 67 OWiG; BVerfG, 2 BvR 1616/18; OLG Saarbrücken, 1 Ss (OWi) 112/24
Aktuelle Rechtsprechung zu innerorts-Messungen
| Gericht | Aktenzeichen | Kernaussage |
|---|---|---|
| BVerfG | 2 BvR 1616/18 | Recht auf Zugang zu Rohmessdaten und erweiterte Akteneinsicht |
| VerfGH BW | 1 VB 11/23 | Recht auf Einsicht in Rohmessdaten, Wartungs- und Reparaturunterlagen |
| OLG Saarbrücken | 1 Ss (OWi) 112/24 | Divergenzvorlage an BGH: Beweisverwertungsverbot bei fehlenden Rohmessdaten? |
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Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts in der Probezeit
Für Fahranfänger gelten verschärfte Regeln: Ab 21 km/h zu schnell liegt ein A-Verstoß vor – mit Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und Pflicht zum Aufbauseminar (250–550 €). Die 21-km/h-Grenze gilt innerorts und außerorts gleich.
In Tempo-30-Zonen ist die Schwelle schnell erreicht: Wer in der 30er-Zone mit 54 km/h gemessen wird, liegt nach Toleranzabzug bei 21 km/h zu schnell – und hat einen A-Verstoß.
Alle Details zum 3-Stufen-System, zum Aufbauseminar und zur Einspruchsstrategie: Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit.
Häufige Fragen zu Geschwindigkeitsverstößen innerorts
20 km/h zu schnell innerorts kostet 70 € Bußgeld. Dazu kommen Verfahrenskosten von 28,50 € (25 € + 3,50 € Zustellung). Punkte oder Fahrverbot fallen bei 20 km/h nicht an. In der Probezeit hat eine Überschreitung von 20 km/h keine Probezeit-Folgen.
Punkte im Fahreignungsregister gibt es ab 21 km/h zu schnell. Bei 21–30 km/h wird 1 Punkt eingetragen, ab 31 km/h sind es 2 Punkte. Die Punkte werden nach 2,5 Jahren (1 Punkt) bzw. 5 Jahren (2 Punkte) automatisch getilgt.
Ein Regelfahrverbot von 1 Monat droht ab 31 km/h zu schnell innerorts. Ab 51 km/h sind es 2 Monate, ab 61 km/h 3 Monate. Wiederholungstäter (2 × 26+ km/h in 12 Monaten) erhalten bereits bei 26–30 km/h ein Fahrverbot von 1 Monat.
Bei Messungen unter 100 km/h – also praktisch allen innerorts – werden pauschal 3 km/h abgezogen. Bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tacho sind es 5 km/h. Diese Werte gelten unabhängig vom eingesetzten Messgerät.
In einer Tempo-30-Zone wird die Überschreitung auf Basis der erlaubten 30 km/h berechnet. Das bedeutet: Wer mit 63 km/h gemessen wird, ist nach Toleranzabzug 30 km/h zu schnell (180 € + 1 Punkt). Dieselbe Geschwindigkeit wäre in einer 50er-Zone nur 10 km/h zu schnell (30 €).
In Spielstraßen (verkehrsberuhigten Bereichen) gilt Schrittgeschwindigkeit. Eine einheitliche gesetzliche Definition fehlt. Die Gerichte setzen Werte zwischen 4 und 15 km/h an, die Mehrheitsmeinung liegt bei 7 bis 10 km/h. Fußgänger haben Vorrang, Kinderspiel auf der Fahrbahn ist erlaubt.
Als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb von 12 Monaten nach Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids erneut mindestens 26 km/h zu schnell fährt. Die Folge: 1 Monat Fahrverbot – zusätzlich zum regulären Bußgeld. Die 12-Monats-Frist beginnt mit der Rechtskraft, nicht mit dem Tattag.
Ja. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids erfolgen. Typische Ansatzpunkte sind fehlerhafte Toleranzabzüge, abgelaufene Eichfristen, Aufstellwinkel-Probleme und fehlende Rohmessdaten. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht prüft über die Akteneinsicht, ob die Messung angreifbar ist.
Die Bußgeldhöhe hängt von der Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit ab – nicht von der Straßenart. In einer 50er-Zone sind 70 km/h = 20 km/h zu schnell (70 €). Dieselben 70 km/h in einer 30er-Zone = 40 km/h zu schnell (400 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot). Die Straße selbst spielt keine Rolle, nur die Beschilderung.
31 km/h zu schnell innerorts kostet 260 € Bußgeld, dazu kommen 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Mit Verfahrenskosten (28,50 €) sind es insgesamt 288,50 €. In der Probezeit kommt zusätzlich ein A-Verstoß hinzu (Aufbauseminar + Probezeitverlängerung).
Nächste Schritte: Blitzer-Bescheid prüfen lassen
Ob Tempo-30-Zone, Spielstraße oder reguläre 50er-Zone – Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht, prüft Ihren Bußgeldbescheid kostenlos und unverbindlich. Die Prüfung umfasst Messdaten, Messprotokoll, Geräteversion und Eichnachweis. Bei Messungen nahe an Schwellenwerten für Punkte oder Fahrverbot finden sich regelmäßig Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch.
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Weitere Informationen: Geschwindigkeitsüberschreitung: Alle Infos | Bußgeldtabelle außerorts | Geschwindigkeitsüberschreitung in der Probezeit | Einspruch gegen den Bußgeldbescheid