Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts: Bußgeldtabelle, Strafen & Einspruch 2026

Stand: Februar 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

  • Außerorts gilt: max. 100 km/h für Pkw (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO)
  • Autobahn ohne Tempolimit: Richtgeschwindigkeit 130 km/h – kein Bußgeld, aber Mithaftung bei Unfall
  • Bußgeld: 20–700 EUR, Punkte ab 21 km/h, Fahrverbot ab 41 km/h zu schnell
  • Toleranzabzug: 3 km/h unter 100 km/h, 3 % ab 100 km/h
  • Wiederholungstäter: Fahrverbot schon bei 2 × 26 km/h in 12 Monaten

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Sie haben einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen nach einer Geschwindigkeitsmessung auf der Autobahn, Bundesstraße oder Landstraße erhalten? Dann stehen konkrete Fragen im Raum: Welches Bußgeld droht? Gibt es Punkte in Flensburg? Und ab welcher Überschreitung wird ein Fahrverbot verhängt? Die Antworten hängen davon ab, wie viel km/h Sie außerorts zu schnell gefahren sind – und ob die Messung korrekt war. Auf dieser Seite finden Sie die vollständige Bußgeldtabelle 2026 für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts, die Besonderheiten der Autobahn-Richtgeschwindigkeit, den Toleranzabzug mit Rechenbeispielen und Ihre Möglichkeiten beim Einspruch.

Bußgeldtabelle 2026: Außerorts zu schnell gefahren (Pkw)

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Sanktionen für Pkw-Fahrer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften. Sie gilt seit November 2021 und ist Stand Februar 2026 unverändert in Kraft.

km/h zu schnellBußgeldPunkteFahrverbotGesamtkosten*
1–1020 EUR0Nein48,50 EUR
11–1540 EUR0Nein68,50 EUR
16–2060 EUR0Nein88,50 EUR
21–25100 EUR1Nein128,50 EUR
26–30150 EUR1Nein**178,50 EUR
31–40200 EUR1Nein**228,50 EUR
41–50320 EUR21 Monat348,50 EUR
51–60480 EUR21 Monat508,50 EUR
61–70600 EUR22 Monate628,50 EUR
über 70700 EUR23 Monate728,50 EUR

*Gesamtkosten inkl. Verfahrenskosten: 5 % des Bußgeldes (mind. 25 EUR) + 3,50 EUR Zustellung
**Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV): 1 Monat Fahrverbot bei 2 × 26+ km/h in 12 Monaten

Rechtsgrundlage: Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV, Anhang Nr. 11, Tabelle 1

Verwarnungsgeld vs. Bußgeld

Bei Überschreitungen bis 55 EUR handelt es sich formal um ein Verwarnungsgeld – nicht um ein Bußgeld. Ein förmliches Bußgeldverfahren wird erst ab 60 EUR eingeleitet. Zahlen Sie das Verwarnungsgeld fristgerecht, ist die Sache ohne weiteres Verfahren erledigt.

Geschwindigkeitslimits für Wohnmobile und Gespanne

Für Wohnmobile über 3,5 t und Pkw mit Anhänger gelten außerorts niedrigere Höchstgeschwindigkeiten als für Pkw:

  • Pkw mit Anhänger: maximal 80 km/h auf Landstraßen und Bundesstraßen (bei Tempo-100-Zulassung des Anhängers: 100 km/h)
  • Wohnmobile über 3,5 t: maximal 80 km/h außerorts, auf Autobahnen maximal 100 km/h (je nach Zulassung)

Die Bußgelder berechnen sich auf Basis dieser niedrigeren Limits. Wer mit einem Gespann auf der Bundesstraße 110 km/h fährt, überschreitet das Limit bereits um 30 km/h – nicht um 10 km/h wie mit einem Pkw.

Vergleich innerorts vs. außerorts: Was ist der Unterschied?

Viele Fahrer wissen nicht, dass die Sanktionen außerorts deutlich milder ausfallen als innerorts – besonders bei Überschreitungen zwischen 31 und 50 km/h. Der Vergleich zeigt die Unterschiede:

km/h zu schnellBußgeld innerortsBußgeld außerortsUnterschied
21–25115 EUR100 EUR15 EUR weniger
26–30180 EUR150 EUR30 EUR weniger
31–40260 EUR + Fahrverbot 1 Mon.200 EUR, kein Fahrverbot60 EUR weniger + kein Fahrverbot
41–50400 EUR + Fahrverbot 1 Mon.320 EUR + Fahrverbot 1 Mon.80 EUR weniger
51–60560 EUR + Fahrverbot 2 Mon.480 EUR + Fahrverbot 1 Mon.80 EUR weniger + 1 Mon. kürzer

Der wichtigste Unterschied: Außerorts beginnt das Regelfahrverbot erst ab 41 km/h zu schnell. Innerorts droht das erste Fahrverbot bereits ab 31 km/h. Auch die Grenze zu 2 Punkten in Flensburg liegt außerorts höher (ab 41 km/h statt ab 31 km/h innerorts).

Wer auf der Landstraße oder Autobahn geblitzt wurde, hat also tendenziell mildere Konsequenzen als bei einem Verstoß innerorts. Trotzdem sollten Sie den Bescheid prüfen lassen – gerade wenn Sie nahe an einer Schwelle liegen.

Zusätzliche Verfahrenskosten

Zum Bußgeld selbst kommen immer Verfahrenskosten hinzu. Diese betragen 5 % des Bußgeldes (mindestens aber 25 EUR) plus 3,50 EUR für die Zustellung. Bei einem Bußgeld von 200 EUR zahlen Sie also tatsächlich 228,50 EUR. Die Verfahrenskosten fallen auch dann an, wenn Sie keinen Einspruch einlegen.

Autobahn: Richtgeschwindigkeit 130 km/h erklärt

Auf vielen deutschen Autobahnabschnitten gibt es kein festes Tempolimit. Stattdessen gilt die sogenannte Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Diese Regelung sorgt regelmäßig für Missverständnisse.

Was ist die Richtgeschwindigkeit?

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist eine Empfehlung, kein verbindliches Tempolimit. Sie wurde durch die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung eingeführt und findet sich sinngemäß in § 18 Abs. 5 StVO. Wer auf einem unbeschränkten Autobahnabschnitt 180 oder 200 km/h fährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit und erhält keinen Bußgeldbescheid.

Geblitzt werden können Sie auf der Autobahn nur dort, wo ein konkretes Tempolimit durch Verkehrszeichen (Zeichen 274) angeordnet ist – etwa in Baustellen, an Gefahrenstellen oder auf dauerhaft beschränkten Abschnitten.

Mithaftung bei Unfall über 130 km/h (BGH-Rechtsprechung)

Trotzdem hat die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit rechtliche Folgen – nämlich bei einem Unfall. Der BGH hat in seinem Grundsatzurteil (Az.: VI ZR 61/91, 1992) entschieden:

Das OLG Hamm (Az.: I-7 U 39/17, 2018) hat allerdings klargestellt, dass keine generelle Mithaftung bei über 130 km/h greift. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Die Mithaftung setzt voraus, dass ein Zusammenhang zwischen der erhöhten Geschwindigkeit und dem Unfallgeschehen besteht.

Wo gelten feste Tempolimits auf Autobahnen?

Feste Tempolimits auf Autobahnen finden sich vor allem an:

  • Autobahnbaustellen (meist 60–80 km/h)
  • Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen
  • Lärmschutzstrecken in der Nähe von Wohngebieten
  • Steigungsstrecken und unübersichtlichen Kurven
  • Temporären Geschwindigkeitsbegrenzungen bei Nässe oder Nebel

Zusatzschilder wie „bei Nässe" schränken die Geltung auf bestimmte Bedingungen ein. Achten Sie auch auf die Aufhebungszeichen: Fehlt ein Aufhebungsschild nach einer Baustelle, kann die Beschilderung widersprüchlich sein – ein möglicher Angriffspunkt beim Einspruch.

Toleranzabzug außerorts: 3 km/h oder 3 Prozent?

Jede Geschwindigkeitsmessung enthält einen Toleranzabzug zugunsten des Betroffenen. Außerorts kommt eine Besonderheit hinzu: Ab 100 km/h gilt die prozentuale Toleranz, die in absoluten Zahlen höher ausfällt als die pauschalen 3 km/h.

Standard-Toleranz nach Messverfahren

MessverfahrenToleranz unter 100 km/hToleranz ab 100 km/h
Stationärer Blitzer (Radar, LIDAR)3 km/h3 %
Mobiler Blitzer (Radar, Laser)3 km/h3 %
Nachfahrmessung (geeichter Tacho)5 km/h5 %
Nachfahrmessung (ungeeichter Tacho)bis 20 %bis 20 %
Section Control (Abschnittsmessung)3 km/h3 %

Warum außerorts die 3-Prozent-Regel gilt

Da außerorts häufig mit über 100 km/h gemessen wird, greift die prozentuale Toleranz von 3 %. Der absolute Abzug steigt mit der gemessenen Geschwindigkeit:

  • 130 km/h gemessen: 3 % = 3,9 km/h, aufgerundet auf 4 km/h Abzug
  • 160 km/h gemessen: 3 % = 4,8 km/h, aufgerundet auf 5 km/h Abzug
  • 200 km/h gemessen: 3 % = 6 km/h Abzug

Dieser Abzug wird immer zugunsten des Betroffenen gerundet. Die Toleranz kompensiert mögliche Messungenauigkeiten des jeweiligen Blitzer-Systems.

Rechenbeispiele: Vom Messwert zum Bußgeld

GemessenErlaubtToleranzVorgeworfenkm/h zu schnellBußgeld
123 km/h100 km/h3 % = 4 km/h119 km/h1960 EUR
125 km/h100 km/h3 % = 4 km/h121 km/h21100 EUR + 1 Punkt
145 km/h100 km/h3 % = 5 km/h140 km/h40200 EUR + 1 Punkt
100 km/h80 km/h3 km/h97 km/h1760 EUR
150 km/h120 km/h3 % = 5 km/h145 km/h25100 EUR + 1 Punkt

Sonderfall: Nachfahrmessung (5 % oder mehr)

Bei Nachfahrmessungen durch Polizeifahrzeuge ist die Toleranz höher. Wird mit einem geeichten Tacho gemessen, beträgt der Abzug 5 % (mindestens 5 km/h). Bei einem ungeeichten Tacho – was in der Praxis vorkommt – können bis zu 20 % Toleranz abgezogen werden. Die Videoaufzeichnung per VKS 3.0 oder ProViDa-System muss nachprüfbar die Messstrecke und den Abstand dokumentieren.

Ab wann Punkte? Ab wann Fahrverbot? (außerorts)

Punkte ab 21 km/h – aber nur 1 Punkt bis 40 km/h

Bei einer Überschreitung von 1–20 km/h außerorts fallen keine Punkte in Flensburg an. Ab 21 km/h zu schnell wird 1 Punkt eingetragen. Der Sprung auf 2 Punkte erfolgt erst ab 41 km/h zu schnell – gleichzeitig mit dem Fahrverbot.

Fahrverbot ab 41 km/h – später als innerorts

Das Regelfahrverbot setzt außerorts ab 41 km/h zu schnell ein. Das sind 10 km/h mehr als innerorts, wo schon ab 31 km/h ein Fahrverbot droht. Die Dauer staffelt sich wie folgt:

  • 41–50 km/h zu schnell: 1 Monat Fahrverbot
  • 51–60 km/h zu schnell: 1 Monat Fahrverbot
  • 61–70 km/h zu schnell: 2 Monate Fahrverbot
  • Über 70 km/h zu schnell: 3 Monate Fahrverbot

Berufstätige, die auf den Führerschein angewiesen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen das sogenannte Erstverbüßerprivileg nutzen (§ 25 Abs. 2a StVG): Sie dürfen sich aussuchen, in welchem Zeitraum innerhalb von vier Monaten sie das Fahrverbot antreten.

Wiederholungstäter: 2 × 26+ km/h = Fahrverbot

Die Wiederholungstäter-Regelung nach § 4 Abs. 2 BKatV trifft Fahrer, die zweimal innerhalb von 12 Monaten mit mindestens 26 km/h zu schnell erwischt werden. Die 12 Monate berechnen sich ab Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheids.

Die Folge: 1 Monat Fahrverbot – selbst wenn der einzelne Verstoß normalerweise kein Fahrverbot nach sich ziehen würde. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verstöße innerorts oder außerorts begangen wurden. Ein erster Verstoß mit 28 km/h zu schnell innerorts und ein zweiter mit 27 km/h außerorts reichen aus.

Außerorts fällt man allerdings erst bei höheren Tachoständen in den 26-km/h-Bereich: Bei einem Limit von 100 km/h erst ab 129 km/h (nach Toleranzabzug), bei 120 km/h auf der Autobahn erst ab ca. 149 km/h.

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Typische Blitzer-Standorte außerorts

Brückenblitzer auf Autobahnen

Brückenblitzer sind stationäre Messanlagen, die auf Autobahnbrücken montiert sind. Sie messen per Radar oder LIDAR von oben und erfassen mehrere Fahrspuren gleichzeitig. Besonders verbreitet sind sie in Nordrhein-Westfalen und Hessen.

Angriffspunkte: Reflexionen durch die Brückenkonstruktion, Zuordnungsfehler bei Spurwechseln und fehlerhafte Fahrzeugzuordnung bei dichtem Verkehr. Ein PoliScan Speed in einer Brückeninstallation misst nach dem LIDAR-Prinzip – die bekannten Schwachstellen dieses Systems gelten auch hier.

Mobile Blitzer-Anhänger auf Landstraßen

Blitzer-Anhänger (Enforcement Trailer) werden auf Landstraßen und Bundesstraßen aufgestellt und arbeiten bis zu 30 Tage autonom. Sie nutzen meist LIDAR-Technik und sind bei Kommunen beliebt, weil sie ohne Messpersonal auskommen.

Angriffspunkte: Aufstellwinkel, Vibration bei Wind, Reflexionen durch vorbeifahrende Lkw und fehlerhafte Neigungseinstellung des Geräts.

Nachfahrmessung durch Polizeifahrzeuge

Bei der Nachfahrmessung folgt ein Polizeifahrzeug dem verdächtigen Fahrzeug in gleichbleibendem Abstand. Die Geschwindigkeit wird über den geeichten Tacho oder per GPS-gestütztem Videosystem gemessen. Auf Autobahnen kommen Systeme wie VKS 3.0 oder ProViDa zum Einsatz.

Angriffspunkte: Schwankender Abstand während der Messstrecke, fehlende oder abgelaufene Eichung des Tachometers und zu kurze Messstrecke. Bei einer Nachfahrmessung über weniger als 500 Meter Messstrecke sinkt die Aussagekraft erheblich.

Section Control (Abschnittsmessung)

Die Abschnittskontrolle misst nicht die Momentangeschwindigkeit, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über einen definierten Streckenabschnitt. Das System fotografiert das Kennzeichen am Ein- und Ausfahrtspunkt und errechnet aus der Fahrzeit die mittlere Geschwindigkeit.

In Deutschland war Section Control auf der B6 bei Hannover im Einsatz, wurde aber 2024 abgeschaltet und demontiert. Datenschutzrechtliche Bedenken – insbesondere die Erfassung aller Kennzeichen, auch der nicht zu schnell fahrenden Fahrzeuge – bleiben ein Streitpunkt.

Baustellen auf der Autobahn: Besonderheiten

Häufige Tempolimits in Baustellen (60–80 km/h)

In Autobahnbaustellen gilt regelmäßig ein Tempolimit von 60 bis 80 km/h. Mobile Blitzer und Blitzer-Anhänger werden hier gezielt eingesetzt. Die enge Fahrbahnführung, reduzierte Seitenstreifen und Gegenverkehr auf der Nachbarspur machen Baustellen zu Unfallschwerpunkten – deshalb wird hier besonders häufig gemessen.

Beschilderung und deren Tücken

Die Beschilderung in Autobahnbaustellen bietet regelmäßig Angriffspunkte für einen Einspruch:

  • Widersprüchliche Schilder: Wenn ein 80-km/h-Schild und ein Aufhebungszeichen in kurzer Folge stehen, kann Verwirrung entstehen
  • Fehlende Aufhebung: Endet die Baustelle, muss das Tempolimit durch ein Aufhebungsschild (Zeichen 278 oder 282) aufgehoben werden. Fehlt dieses Zeichen, ist die Geltung des Limits strittig
  • Verdeckte Schilder: Durch Lkw, Baustellenfahrzeuge oder Bewuchs verdeckte Tempolimit-Schilder können die Wirksamkeit der Anordnung in Frage stellen

Einspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

Häufige Messfehler außerorts

Geschwindigkeitsmessungen außerorts sind fehleranfälliger als viele Betroffene vermuten. Typische Fehlerquellen:

  • Aufstellfehler bei mobilen Blitzern – falscher Winkel, instabiler Untergrund
  • Zuordnungsprobleme bei Brückenblitzern – Spurwechsel, Reflexionen
  • Abgelaufene Eichfristen – das Messgerät war zum Messzeitpunkt nicht ordnungsgemäß geeicht
  • Fehlerhafte Nachfahrmessung – schwankender Abstand, zu kurze Messstrecke
  • Widersprüchliche Beschilderung in Baustellen

Zeugenfragebogen: Wenn der Halter nicht der Fahrer war

Nicht immer erhalten Sie direkt einen Anhörungsbogen. Bei Problemen mit der Fahrerermittlung – etwa wenn das Blitzerfoto den Fahrer nicht eindeutig zeigt – verschickt die Behörde zunächst einen Zeugenfragebogen an den Fahrzeughalter. Sie sind als Halter nicht verpflichtet, den Fahrer zu benennen. Allerdings kann die Behörde bei fehlender Mitwirkung eine Fahrtenbuchauflage anordnen.

Ordnungswidrigkeit oder Straftat? § 315c StGB

Bei besonders hoher Geschwindigkeit und konkreter Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kann aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat werden. § 315c Abs. 1 Nr. 2 StGB erfasst Fälle, in denen jemand grob verkehrswidrig und rücksichtslos fährt und dadurch Leib oder Leben anderer gefährdet. Auf der Autobahn ist das besonders praxisrelevant – etwa bei extremem Rasen oder Drängeln. Statt eines Bußgeldes drohen dann Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre, verhandelt vor dem Amtsgericht.

Aktuelle Rechtsprechung: Rohmessdaten und Einsichtsrecht

Das BVerfG hat 2020 (Az.: 2 BvR 1616/18) entschieden, dass Betroffene ein Recht auf Zugang zu den vorhandenen Messdaten haben. Die Bußgeldakte muss vollständig vorgelegt werden – einschließlich der digitalen Falldaten, Eichscheine und Bedienungsanleitungen.

Der VerfGH Baden-Württemberg hat 2025 (Az.: 1 VB 11/23) dieses Recht noch erweitert: Betroffene dürfen auch Einsicht in Wartungs- und Reparaturunterlagen des Messgeräts verlangen. Über die Akteneinsicht kann ein Fachanwalt prüfen, ob die Messung technisch einwandfrei war.

Wann lohnt sich ein Einspruch?

Ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid lohnt sich besonders, wenn:

  • Ein Fahrverbot droht (ab 41 km/h zu schnell außerorts)
  • Sie als Wiederholungstäter eingestuft werden könnten
  • Sie nahe an einer Schwelle liegen (z. B. 20/21 km/h oder 40/41 km/h)
  • Die Beschilderung unklar oder widersprüchlich war (Baustelle)
  • Der Anhörungsbogen verspätet zugestellt wurde – eine mögliche Verjährung ist zu prüfen

Die Frist für den Einspruch beträgt 2 Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Lassen Sie diese Frist nicht verstreichen.

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Häufige Fragen zu Geschwindigkeitsverstößen außerorts (FAQ)

Bei 20 km/h zu schnell außerorts fällt ein Bußgeld von 60 EUR an. Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht. Mit Verfahrenskosten beträgt die Gesamtsumme 88,50 EUR. Erst ab 21 km/h wird der erste Punkt eingetragen.

Der erste Punkt wird ab 21 km/h zu schnell eingetragen. Im Bereich 21–40 km/h bleibt es bei 1 Punkt. Ab 41 km/h zu schnell werden 2 Punkte fällig – zusammen mit einem Fahrverbot von mindestens 1 Monat.

Das Regelfahrverbot beginnt außerorts bei 41 km/h zu schnell (1 Monat). Das sind 10 km/h mehr als innerorts, wo das Fahrverbot bereits ab 31 km/h droht. Für Wiederholungstäter (2 × 26 km/h in 12 Monaten) kann schon bei geringerer Überschreitung ein Fahrverbot verhängt werden.

Die Bußgelder außerorts sind niedriger als innerorts. Der größte Unterschied: Das Fahrverbot setzt außerorts erst ab 41 km/h zu schnell ein, innerorts bereits ab 31 km/h. Auch bei 31–40 km/h zu schnell gibt es außerorts nur 1 Punkt statt 2 Punkte innerorts.

Wo kein Tempolimit durch Verkehrszeichen angeordnet ist, gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Diese ist eine Empfehlung – kein verbindliches Limit. Es drohen kein Bußgeld und keine Punkte. Bei einem Unfall über 130 km/h müssen Sie sich allerdings eine Mithaftung von 20–30 % anrechnen lassen (BGH, Az.: VI ZR 61/91).

Bei stationären und mobilen Blitzern: 3 km/h unter 100 km/h, 3 % ab 100 km/h. Bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tacho: 5 %. Da außerorts oft über 100 km/h gemessen wird, ist der absolute Toleranzabzug in der Regel höher als innerorts.

Die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ist die empfohlene Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen ohne festes Tempolimit. Sie ist gesetzlich verankert (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung), aber nicht verbindlich. Eine Überschreitung ist bußgeldfrei, wirkt sich aber bei Unfällen auf die Mithaftung aus.

Ja. Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung möglich (§ 67 OWiG). Typische Angriffspunkte bei Autobahnblitzern sind: Zuordnungsfehler bei Brückenblitzern, abgelaufene Eichfristen, fehlerhafte Beschilderung in Baustellen und Probleme mit der Rohmessdatenspeicherung. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Messunterlagen über die Akteneinsicht prüfen und die Erfolgsaussichten einschätzen.

Nächste Schritte: Bußgeldbescheid prüfen lassen

Sie haben einen Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts erhalten? Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht, prüft Ihren Fall kostenlos und unverbindlich. Die Prüfung umfasst:

  • Analyse des Bußgeldbescheids und der Messmethode
  • Prüfung der Beschilderung und des Toleranzabzugs
  • Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Einspruchs
  • Beratung zu Fahrverbot, Punkten und Verfahrenskosten

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