Geschwindigkeitsüberschreitung: Bußgeld, Punkte & Einspruch
Stand: Februar 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Ab 21 km/h innerorts: 115 € und 1 Punkt
- Ab 31 km/h innerorts: 1 Monat Fahrverbot
- Toleranzabzug: 3 km/h (unter 100) bzw. 3 % (über 100)
- Nicht jede Messung ist korrekt
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Geschwindigkeitsüberschreitungen sind der häufigste Verkehrsverstoß in Deutschland — und einer der häufigsten Gründe, geblitzt zu werden. Welche Blitzer-Strafe droht, hängt davon ab, wo und um wie viel km/h Sie die zulässige Geschwindigkeit überschritten haben. Die Höchstgeschwindigkeit ergibt sich aus § 3 StVO: innerorts 50 km/h, außerorts 100 km/h, Autobahn Richtgeschwindigkeit 130 km/h. Millionen Bußgeldbescheide werden jedes Jahr wegen zu schnellem Fahren erlassen — doch nicht jeder davon ist korrekt. Falsche Messungen, abgelaufene Eichfristen oder falsche Toleranzabzüge kommen regelmäßig vor.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Innerorts ist teurer und strenger als außerorts (gleiches Tempo = höheres Bußgeld).
- Ab 21 km/h zu schnell: erste Punkte in Flensburg.
- Fahrverbot: Ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts — oder als Wiederholungstäter ab 26 km/h.
- Toleranz: 3 km/h (unter 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h) werden abgezogen.
- Einspruch: Messfehler, Eichfehler und Zuordnungsprobleme sind häufige Ansatzpunkte.
Geschwindigkeitsüberschreitung in Deutschland (2026): Die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen richten sich nach dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV) und unterscheiden zwischen innerorts und außerorts. Innerorts: bis 10 km/h = 30 €, 11–15 km/h = 50 €, 16–20 km/h = 70 €, 21–25 km/h = 115 € + 1 Punkt, 26–30 km/h = 180 € + 1 Punkt, ab 31 km/h = 260 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Außerorts: bis 10 km/h = 20 €, 11–15 km/h = 40 €, 16–20 km/h = 60 €, 21–25 km/h = 100 € + 1 Punkt, 26–30 km/h = 150 € + 1 Punkt, ab 41 km/h = 320 € + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot. Der Toleranzabzug beträgt 3 km/h bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h und 3 % bei Geschwindigkeiten über 100 km/h. Als Wiederholungstäter gilt, wer innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Vorentscheidung erneut mit mindestens 26 km/h zu viel auffällt (§ 4 Abs. 2 S. 2 BKatV) — beim zweiten Mal droht ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat.
Blitzer-Tabelle 2026: Bußgelder innerorts (PKW)
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | — | — |
| 11–15 km/h | 50 € | — | — |
| 16–20 km/h | 70 € | — | — |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | — |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)* |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
*Fahrverbot nur für Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV).
Dazu kommen Verfahrenskosten (5 % der Geldbuße, mind. 25 € + 3,50 € Zustellungskosten).
Blitzer-Tabelle 2026: Bußgelder außerorts (PKW)
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | — | — |
| 11–15 km/h | 40 € | — | — |
| 16–20 km/h | 60 € | — | — |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | — |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)* |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)* |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
*Fahrverbot nur für Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV).
Toleranzabzug: Wie viel wird abgezogen?
Jedes Messgerät hat eine Messungenauigkeit. Deshalb wird ein Toleranzabzug vom gemessenen Wert abgezogen, bevor das Bußgeld berechnet wird:
| Gemessene Geschwindigkeit | Toleranzabzug |
|---|---|
| Unter 100 km/h | Pauschal 3 km/h |
| Über 100 km/h | 3 % der gemessenen Geschwindigkeit |
Beispiele:
- Gemessen 58 km/h in einer 30er-Zone → 58 − 3 = 55 km/h → Überschreitung: 25 km/h → 115 €, 1 Punkt
- Gemessen 145 km/h bei erlaubten 100 km/h → 145 − 3 % (4,35) = 140 km/h → Überschreitung: 40 km/h → 200 €, 1 Punkt
Sonderfall: Nachfahrmessung (Video)
Bei Geschwindigkeitsmessungen durch Nachfahren (Polizeifahrzeug folgt Ihnen) gelten höhere Toleranzen:
- Geeichter Tacho: 5 % Toleranz
- Nicht geeichter Tacho oder kurze Messstrecke: Bis zu 20 % Toleranz
Die höhere Toleranz bedeutet: Bei Nachfahrmessungen fällt die endgültige Überschreitung oft deutlich geringer aus.
Wiederholungstäter: Doppeltes Risiko (§ 4 Abs. 2 BKatV)
Wer innerhalb eines Jahres seit Rechtskraft der Vorentscheidung erneut mit einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h auffällt, erhält beim zweiten Mal ein 1-monatiges Fahrverbot — auch wenn der einzelne Verstoß normalerweise keins auslösen würde (§ 4 Abs. 2 S. 2 BKatV).
Beispiel: Im März außerorts 28 km/h zu schnell (Bußgeldbescheid: 150 €, 1 Punkt, kein Fahrverbot). Der Bescheid wird im Mai rechtskräftig. Im November — innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft — erneut 27 km/h zu schnell. Obwohl der zweite Verstoß allein kein Fahrverbot nach sich zöge, erhalten Sie als Wiederholungstäter 1 Monat Fahrverbot.
Die Jahresfrist beginnt mit der Rechtskraft des ersten Bescheids — nicht mit dem Tattag.
Geschwindigkeit in der Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit (2 Jahre) werden strenger behandelt. Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h gilt als A-Verstoß:
| A-Verstoß | Folge |
|---|---|
| 1. A-Verstoß | Probezeit verlängert sich um 2 Jahre + Aufbauseminar (ca. 250–400 €) |
| 2. A-Verstoß | Verwarnung + verkehrspsychologische Beratung (ca. 300–500 €) |
| 3. A-Verstoß | Entzug der Fahrerlaubnis |
Wichtig: Die Bußgelder und Punkte sind für Fahranfänger identisch mit denen für erfahrene Fahrer. Die Probezeit-Folgen kommen zusätzlich obendrauf.
Droht Ihnen als Fahranfänger ein A-Verstoß? Die Verlängerung der Probezeit lässt sich unter Umständen vermeiden, wenn der Verstoß erfolgreich angefochten wird.
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Wie wird die Geschwindigkeit gemessen?
Stationäre Blitzer (fest installiert)
- Radargeräte: Klassischer Blitzer am Straßenrand (z. B. Poliscan Speed)
- Induktionsschleifen: In die Fahrbahn eingelassene Sensoren
- Laser (LIDAR): Stationär mit Lasermessung
Mobile Blitzer (Polizeikontrollen)
- Laserpistolen: Handmessung durch den Beamten
- Video-Nachfahrsysteme: Polizeifahrzeug folgt mit kalibriertem System
- Radargeräte auf Stativ: Temporär aufgestellt
Bekannte Fehlerquellen bei Messgeräten
| Gerät | Bekanntes Problem |
|---|---|
| Poliscan Speed | Messfeldüberschreitungen, Winkelfehler |
| TraffiStar S350 | Verfassungswidrig (fehlende Rohmessdaten) — Messungen angreifbar |
| Leivtec XV3 | Softwareprobleme, temporärer Rückruf 2021 |
| Nachfahrsysteme | Mindestmessstrecke, Kalibrierung, Sichtprobleme |
Einspruch bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Ein Einspruch lohnt sich besonders, wenn:
- Ein Fahrverbot droht (besonders bei beruflicher Abhängigkeit)
- Der Bußgeldbetrag hoch ist (ab 200 €)
- Sie Zweifel an der Messung haben
- Punkte drohen, die Sie näher an die 8-Punkte-Grenze bringen
Häufige Einspruchsgründe:
- Messfehler: Abgelaufene Eichfrist, falscher Aufstellwinkel, fehlendes Messprotokoll
- Zuordnungsfehler: Beweisfoto unscharf, mehrere Fahrzeuge im Messbereich, Fahrer nicht erkennbar
- Formfehler: Falsche Tatort-/Tatzeitangabe, fehlende Rechtsbelehrung
- Schulungsmangel: Messbeamter nicht für das eingesetzte Gerät geschult
- Verjährung: Mehr als 3 Monate zwischen Verstoß und erster Behördenhandlung
- Beschilderungsfehler: Tempolimit-Schild verdeckt, schlecht sichtbar oder fehlerhaft aufgestellt
Nicht sicher, ob die Blitzer-Strafe in Ihrem Fall berechtigt ist? Die Prüfung dauert keine 3 Minuten:
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Geschwindigkeit auf der Autobahn
Auf Autobahnen ohne Tempolimit gilt die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (§ 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung). Diese ist nicht verpflichtend — wer schneller fährt, begeht keine Ordnungswidrigkeit.
Aber: Wer bei einem Unfall schneller als 130 km/h gefahren ist, kann eine Mithaftung zugesprochen bekommen — auch wenn der andere Verkehrsteilnehmer den Unfall verursacht hat (BGH-Rechtsprechung).
Auf Autobahnabschnitten mit Tempolimit gelten die regulären Außerorts-Strafen aus der Tabelle oben.
Häufige Fragen zur Geschwindigkeitsüberschreitung
Null. Es gibt keinen legalen "Puffer". Allerdings werden durch den Toleranzabzug (3 km/h unter 100 bzw. 3 % über 100) geringe Messungenauigkeiten ausgeglichen. Wer 53 km/h in einer 50er-Zone fährt, hat nach Toleranzabzug 50 km/h — keine Überschreitung.
In der Regel erhalten Sie den Anhörungsbogen innerhalb von 1 bis 3 Wochen nach dem Verstoß. Der Bußgeldbescheid folgt meist 4 bis 12 Wochen nach dem Verstoß.
Innerorts ab 31 km/h zu schnell (1 Monat), außerorts ab 41 km/h zu schnell (1 Monat). Als Wiederholungstäter (2× mindestens 26 km/h in 12 Monaten) schon beim zweiten Verstoß.
Unter bestimmten Umständen ja — wenn das Fahrverbot eine unverhältnismäßige Härte darstellt (z. B. Berufskraftfahrer, Selbstständige).
260 € Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Dazu kommen Verfahrenskosten (5 % der Geldbuße, mind. 25 € + 3,50 € Zustellungskosten). In der Probezeit gilt das als A-Verstoß mit Probezeit-Verlängerung.
Ja. Der Toleranzabzug wird bei jedem standardisierten Messverfahren angewendet. Er wird automatisch von der gemessenen Geschwindigkeit abgezogen, bevor das Bußgeld berechnet wird.
Die Kosten hängen davon ab, um wie viel km/h Sie die zulässige Geschwindigkeit überschritten haben. Innerorts beginnen die Strafen bei 30 € (bis 10 km/h) und reichen bis 800 € (über 70 km/h). Dazu kommen Verfahrenskosten von mindestens 28,50 €.
Theoretisch ja — wenn der Blitzer falsch kalibriert ist oder ein Zuordnungsfehler vorliegt. Das ist ein klarer Einspruchsgrund. Lassen Sie die Messung prüfen.
Nächste Schritte
Nicht jede Messung ist korrekt. Falsche Aufstellwinkel, abgelaufene Eichfristen oder fehlerhafte Geräte können den gesamten Bußgeldbescheid angreifbar machen. Lassen Sie Ihren Fall prüfen: