Verkehrsverstöße in Deutschland: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot
Stand: Februar 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy, Alkohol — die 5 häufigsten Verstöße
- Bußgelder von 20 € bis 1.500 €, 1 bis 3 Punkte, bis zu 3 Monate Fahrverbot
- In der Probezeit: A-Verstöße verlängern die Probezeit um 2 Jahre
- Jeder dritte Bußgeldbescheid ist angreifbar
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Über 2,4 Millionen Geschwindigkeitsverstöße hat das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) allein 2023 im Fahreignungsregister erfasst. Dazu kommen Rotlichtverstöße, Abstandsunterschreitungen, Handynutzung und Alkoholfahrten. Diese Seite gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle relevanten Verkehrsverstöße — mit aktuellen Bußgeldern, Punkten und Fahrverboten nach dem Bußgeldkatalog 2026.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Fünf Hauptkategorien von Verkehrsverstößen: Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy, Alkohol & Drogen.
- Bußgelder reichen von 20 € (leichte Geschwindigkeitsüberschreitung) bis 1.500 € (wiederholte Alkoholfahrt).
- Punkte gibt es ab 60 € Regelsatz. Ab 8 Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.
- Fahrverbote drohen bei schweren Verstößen (1 bis 3 Monate). Ab 1,1 Promille Alkohol wird die Fahrerlaubnis komplett entzogen.
- Einspruch: Jeder dritte Bußgeldbescheid enthält Fehler. Messfehler, Formfehler und Verjährung sind häufige Ansatzpunkte.
Verkehrsverstöße in Deutschland (2026): Verkehrsverstöße werden nach dem Bußgeldkatalog (BKatV) geahndet. Die fünf häufigsten Kategorien sind Geschwindigkeitsüberschreitungen (über 2,4 Mio. Eintragungen im FAER 2023), Handyverstöße (380.292), Rotlichtverstöße (ca. 200.000), Abstandsverstöße (ca. 150.000) und Alkohol-/Drogenfahrten (116.515). Die Sanktionen reichen von Verwarnungsgeldern ab 20 € über Bußgelder bis 1.500 € mit 1 bis 3 Punkten in Flensburg bis hin zu Fahrverboten von 1 bis 3 Monaten. Ab 1,1 Promille Blutalkohol liegt eine Straftat nach § 316 StGB vor — mit Entzug der Fahrerlaubnis und Geldstrafe oder Freiheitsstrafe.
Bußgeldtabelle 2026: Alle Verkehrsverstöße im Vergleich
| Verstoß | Bußgeld-Spanne | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Geschwindigkeit innerorts | 30–800 € | 0–2 | ab 31 km/h: 1 Monat |
| Geschwindigkeit außerorts | 20–700 € | 0–2 | ab 41 km/h: 1 Monat |
| Rote Ampel (einfach) | 90 € | 1 | — |
| Rote Ampel (qualifiziert, >1 s) | 200 € | 2 | 1 Monat |
| Abstandsverstoß | 75–400 € | 1–2 | bis 3 Monate |
| Handy am Steuer | 100–200 € | 1–2 | bis 1 Monat |
| Alkohol (0,5 ‰, Erstverstoß) | 500 € | 2 | 1 Monat |
| Alkohol (0,5 ‰, Zweitverstoß) | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
| Alkohol (ab 1,1 ‰) | Straftat | 3 | FE-Entzug |
| Drogen am Steuer | 500–1.500 € | 2 | 1–3 Monate |
Alle Angaben nach dem aktuellen Bußgeldkatalog (BKatV). Verfahrenskosten kommen jeweils hinzu.
Verstöße bis 55 € werden als Verwarnungsgeld behandelt – ohne Punkte in Flensburg und ohne Eintrag im Fahreignungsregister. Genaues Bußgeld berechnen? Nutzen Sie unseren Bußgeldrechner.
Geschwindigkeitsüberschreitung
Zu schnell fahren ist der mit Abstand häufigste Verkehrsverstoß in Deutschland. Das KBA verzeichnete 2023 über 2,4 Millionen Eintragungen allein für Geschwindigkeitsverstöße. Die Sanktionen richten sich nach dem Bußgeldkatalog (Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV) und unterscheiden zwischen innerorts und außerorts.
Innerorts gelten strengere Maßstäbe: Gleiche Überschreitung, höheres Bußgeld. Ab 21 km/h zu schnell drohen erste Punkte in Flensburg. Ab 31 km/h innerorts wird ein Fahrverbot von einem Monat fällig. Der Toleranzabzug beträgt 3 km/h (unter 100 km/h) bzw. 3 % (über 100 km/h).
Nicht jede Messung ist korrekt. Abgelaufene Eichfristen, falsche Aufstellwinkel und fehlerhafte Messgeräte liefern regelmäßig Ansatzpunkte für einen Einspruch.
Alle Bußgelder und Tabellen zur Geschwindigkeitsüberschreitung →
Rotlichtverstoß
Eine rote Ampel zu überfahren zählt zu den gefährlichsten Verstößen im Straßenverkehr. Das Verkehrsrecht unterscheidet zwei Stufen nach § 37 StVO:
- Einfacher Rotlichtverstoß (Ampel unter 1 Sekunde rot): 90 € und 1 Punkt.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel über 1 Sekunde rot): 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
Bei einer Gefährdung oder einem Unfall steigen die Sanktionen auf bis zu 360 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Der qualifizierte Rotlichtverstoß ist gleichzeitig ein A-Verstoß in der Probezeit. Ampelblitzer erfassen den Verstoß mit zwei Fotos — vor und nach der Haltelinie. Fehlauslösungen und Zuordnungsfehler sind keine Seltenheit.
Alles zum Rotlichtverstoß: Bußgeld, Punkte & Einspruch →
Abstandsverstoß
Zu dichtes Auffahren ist ein unterschätztes Risiko. Laut § 4 StVO muss der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug so groß sein, dass Sie bei plötzlichem Bremsen rechtzeitig anhalten können. Die Faustregel lautet: halber Tachowert in Metern.
Die Sanktionen hängen vom gefahrenen Tempo und dem Abstand ab:
- Bei über 130 km/h und weniger als 3/10 des halben Tachowerts: 240 €, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot.
- Bei über 130 km/h und weniger als 1/10: 400 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
Abstandsmessungen erfolgen häufig durch Videobrücken auf Autobahnen. Die Auswertung ist fehleranfällig — falsche Referenzpunkte, ungenaue Kalibrierung oder zu kurze Messstrecken bieten Ansatzpunkte für einen Einspruch.
Alles zum Abstandsverstoß: Bußgeld, Tabelle & Einspruch →
Handy am Steuer
Wer während der Fahrt ein Mobiltelefon in der Hand hält und nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 23 Abs. 1a StVO. Das Verbot gilt für alle elektronischen Geräte — Smartphones, Tablets, Navis — sofern sie in der Hand gehalten werden.
Die Sanktionen:
- Erstverstoß als Fahrzeugführer: 100 € und 1 Punkt.
- Mit Gefährdung: 150 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
- Mit Sachbeschädigung: 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot.
- Radfahrer: 55 €.
In der Probezeit gilt Handy am Steuer als A-Verstoß (Anlage 12 FeV). Bereits ein einziger A-Verstoß verlängert die Probezeit um 2 Jahre und verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Die häufigsten Einspruchsgründe: Das Gerät wurde nicht genutzt, sondern nur umgelagert. Oder die Beweisfotos sind nicht eindeutig.
Alles zu Handy am Steuer: Bußgeld, Punkte & Einspruch →
Alkohol & Drogen am Steuer
Alkohol- und Drogenfahrten gehören zu den folgenschwersten Verkehrsverstößen. Das Gesetz kennt mehrere Stufen:
- 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit, § 24a StVG): 500 € Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot (Erstverstoß). Beim Zweitverstoß: 1.000 €, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot.
- Ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen: Straftat nach § 316 StGB — auch ohne Unfall.
- Ab 1,1 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit): Straftat nach § 316 StGB. Folgen: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, 3 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate, MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) vor Wiedererteilung.
- Drogen am Steuer (§ 24a Abs. 2 StVG): 500 € beim Erstverstoß, 1.000 € beim Zweitverstoß, 1.500 € beim Drittverstoß — jeweils mit 2 Punkten und Fahrverbot.
Für Fahranfänger in der Probezeit und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille, § 24c StVG). Jeder Alkohol- oder Drogenverstoß ist ein A-Verstoß in der Probezeit.
Alles zu Alkohol & Drogen am Steuer: Bußgeld, Strafen & MPU →
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Verkehrsverstöße in der Probezeit (2026): Das Straßenverkehrsgesetz (§ 2a StVG) unterscheidet bei Fahranfängern zwischen A-Verstößen (schwerwiegend) und B-Verstößen (weniger schwerwiegend). A-Verstöße sind unter anderem Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Rotlichtverstöße, Überholen im Überholverbot, Abstandsverstöße mit Gefährdung, Handy am Steuer und Alkohol- oder Drogenfahrten. B-Verstöße umfassen beispielsweise abgelaufene Hauptuntersuchung (über 8 Monate) und Kennzeichenmissbrauch. Bereits ein einziger A-Verstoß verlängert die Probezeit um 2 Jahre und verpflichtet zur Teilnahme an einem Aufbauseminar. Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß bewertet. Beim dritten A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen (Anlage 12 FeV).
Verkehrsverstöße in der Probezeit: A- und B-Verstöße
Fahranfänger durchlaufen eine zweijährige Probezeit nach § 2a StVG. Verstöße in dieser Zeit haben Konsequenzen, die über das reguläre Bußgeld hinausgehen. Das Gesetz teilt Verkehrsverstöße in zwei Kategorien ein:
A-Verstöße (schwerwiegend)
- Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
- Rotlichtverstoß
- Überholen im Überholverbot
- Abstandsverstoß mit Gefährdung
- Alkohol oder Drogen am Steuer
- Handy am Steuer
- Nötigung im Straßenverkehr
B-Verstöße (weniger schwerwiegend)
- Abgelaufene Hauptuntersuchung (über 8 Monate)
- Kennzeichenmissbrauch
- Reifen mit unzureichender Profiltiefe
Folgen in der Probezeit
| Verstoß | 1. Mal | 2. Mal | 3. Mal |
|---|---|---|---|
| A-Verstoß | Probezeitverlängerung um 2 Jahre + Aufbauseminar (250–400 €) | Verwarnung + verkehrspsychologische Beratung (300–500 €) | Entzug der Fahrerlaubnis |
| 1. B-Verstoß | Nur Regelbußgeld | — | — |
| 2. B-Verstoß | Wird wie 1 A-Verstoß gewertet | — | — |
Die Bußgelder und Punkte sind für Fahranfänger identisch mit denen für erfahrene Fahrer. Die Probezeit-Maßnahmen kommen zusätzlich hinzu.
Verstoß in der Probezeit erhalten? Eine erfolgreiche Anfechtung kann die Probezeitverlängerung verhindern.
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Einspruch gegen Verkehrsverstöße
Gegen jeden Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Nach Ablauf wird der Bescheid rechtskräftig — Bußgeld, Punkte und Fahrverbot sind dann endgültig.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
- Ein Fahrverbot droht — besonders bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein
- Hohe Bußgelder ab 200 €
- Punkte, die Sie näher an die 8-Punkte-Grenze bringen
- A-Verstoß in der Probezeit
- Zweifel an der Messung oder am Messgerät
Häufige Fehlerquellen
- Messfehler: Abgelaufene Eichfrist, falscher Aufstellwinkel, fehlende Rohmessdaten (z. B. TraffiStar S350)
- Zuordnungsfehler: Beweisfoto unscharf, Fahrer nicht erkennbar, mehrere Fahrzeuge im Messbereich
- Formfehler: Falsche Tatort- oder Tatzeitangabe im Bußgeldbescheid
- Verjährung: Mehr als 3 Monate zwischen Verstoß und erster Behördenhandlung
- Verfahrensfehler: Fehlende Rechtsbelehrung im Anhörungsbogen
Einspruch gegen Verkehrsverstöße (2026): Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden (§ 67 OWiG). Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bußgeldbehörde eingelegt werden. Häufige Erfolgsansätze sind Messfehler (abgelaufene Eichfrist, fehlerhaftes Messgerät), Zuordnungsfehler (Fahrer nicht erkennbar), Formfehler im Bußgeldbescheid und Verjährung. Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt grundsätzlich 3 Monate (§ 26 Abs. 3 StVG), wird jedoch durch den Erlass des Bußgeldbescheids auf 6 Monate verlängert.
Alles zum Einspruch gegen den Bußgeldbescheid →
Häufige Fragen zu Verkehrsverstößen
Der mit Abstand häufigste Verstoß ist die Geschwindigkeitsüberschreitung mit über 2,4 Millionen Eintragungen im Fahreignungsregister (2023). Es folgen Handy am Steuer (380.292), Rotlichtverstöße (ca. 200.000), Abstandsverstöße (ca. 150.000) und Alkohol-/Drogenfahrten (116.515).
Punkte werden ab einem Regelsatz von 60 € eingetragen. Leichte Verstöße mit Verwarnungsgeldern bis 55 € bleiben punktfrei. Bei schweren Verstößen gibt es 2 Punkte, bei Straftaten 3 Punkte.
Ein Fahrverbot droht unter anderem bei: Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h innerorts oder 41 km/h außerorts, qualifiziertem Rotlichtverstoß (Ampel über 1 Sekunde rot), schwerem Abstandsverstoß bei über 130 km/h, Handy am Steuer mit Gefährdung und Alkohol ab 0,5 Promille. Das Fahrverbot beträgt 1 bis 3 Monate.
A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße (z. B. Geschwindigkeit ab 21 km/h, Rotlicht, Alkohol). Bereits ein A-Verstoß verlängert die Probezeit um 2 Jahre und erfordert ein Aufbauseminar. B-Verstöße sind weniger schwer (z. B. abgelaufene HU über 8 Monate). Zwei B-Verstöße werden wie ein A-Verstoß behandelt.
Ja. Gegen jeden Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Die Frist beginnt am Tag nach der Zustellung. Auch gegen den Anhörungsbogen können Sie sich äußern — oder von Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr beträgt 3 Monate ab dem Tattag (§ 26 Abs. 3 StVG). Wird innerhalb dieser Frist ein Anhörungsbogen zugestellt oder ein Bußgeldbescheid erlassen, verlängert sich die Frist auf 6 Monate. Ist die Verjährung eingetreten, darf kein Bußgeld mehr verhängt werden.
Die höchste Geldbuße im Ordnungswidrigkeitenbereich beträgt 1.500 € — für den dritten Drogenverstoß am Steuer oder den dritten Alkoholverstoß mit 0,5 Promille. Bei Straftaten (ab 1,1 Promille Alkohol) gibt es keine Obergrenze für die Geldstrafe. Diese richtet sich nach dem Einkommen.
Verkehrsstraftaten: Wenn es über die Ordnungswidrigkeit hinausgeht
Nicht jeder Verkehrsverstoß ist eine Ordnungswidrigkeit. Bestimmte Handlungen im Straßenverkehr gelten als Verkehrsstraftat (Verkehrsdelikt) und werden nach dem Strafgesetzbuch verfolgt. Die wichtigsten Verkehrsstraftaten im Überblick:
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB): Ab 1,1 ‰ oder bei Ausfallerscheinungen ab 0,3 ‰.
- Unfallflucht (§ 142 StGB): Sich vom Unfallort entfernen, ohne die Feststellung der Personalien zu ermöglichen. Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG): Wer ohne gültige Fahrerlaubnis fährt, begeht eine Straftat mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 1 Jahr.
- Illegale Autorennen (§ 315d StGB): Seit 2017 eigener Straftatbestand. Bereits die Teilnahme ist strafbar, auch ohne Unfall.
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB): Grob verkehrswidrige Fahrweise, die andere konkret gefährdet.
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB): Aggressives Drängeln, Ausbremsen oder Schneiden.
Bei Verkehrsstraftaten drohen neben der Geldstrafe (bemessen in Tagessätzen nach dem Einkommen) auch Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis und 3 Punkte in Flensburg. In einfachen Fällen ergeht die Strafe per Strafbefehl ohne mündliche Verhandlung.
Nächste Schritte
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