So funktioniert's: Von Ihrem Bescheid zur Lösung

Stand: Februar 2026 | Geprüft von Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Auf einen Blick
  1. Kostenlos: Die Ersteinschätzung kostet Sie nichts — unverbindlich, ohne Verpflichtung.
  2. Persönlich: Kein Algorithmus, kein Callcenter — Fachanwalt Roland Sedlmeier prüft Ihren Fall selbst.
  3. Schnell: Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
  4. Transparent: Sie erfahren vorher, was ein Einspruch kostet und wie die Chancen stehen.

Schritt 1: Bescheid hochladen

Laden Sie Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen über das Online-Formular hoch. Foto oder Scan genügt.

Was ich brauche:

Dauer: 2–3 Minuten

Jetzt Bescheid hochladen

Schritt 2: Persönliche Prüfung

Ich prüfe Ihren Fall persönlich — nicht durch Software, nicht durch einen Mitarbeiter, nicht durch einen Algorithmus. Dabei prüfe ich systematisch:

  • Messfehler: Ist das Messgerät geeicht? Wurde es korrekt aufgestellt? Gibt es bekannte Geräteprobleme?
  • Formfehler: Fehlt die Rechtsbelehrung? Stimmen Tatzeit und Tatort? Ist der Bescheid vollständig nach § 66 OWiG?
  • Verjährung: Ist die 3-Monats-Frist (§ 26 Abs. 3 StVG) eingehalten?
  • Zuordnung: Stimmt die Fahreridentifizierung? Ist das Beweisfoto verwertbar?

Dauer: Prüfung innerhalb von 24 Stunden nach Upload

Schritt 3: Ehrliche Einschätzung

Sie erhalten eine klare Rückmeldung — keine Phrasen, keine übertriebenen Versprechen:

  • Erfolgschancen: Wie stehen die Chancen für einen Einspruch?
  • Angriffspunkte: Was genau ist am Bescheid angreifbar?
  • Kosten: Was kostet ein Einspruch? Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
  • Empfehlung: Lohnt sich der Einspruch in Ihrem konkreten Fall — oder nicht?

Wenn ich keine Angriffspunkte sehe, sage ich Ihnen das ehrlich. Sie zahlen dann nichts und können den Bescheid akzeptieren.

Schritt 4: Einspruch & Vertretung (optional)

Wenn Sie nach der Einschätzung einen Einspruch wünschen, erteilen Sie mir eine Vollmacht – damit kann ich in Ihrem Namen handeln und übernehme:

  1. Akteneinsicht beantragen – Messprotokoll, Eichschein, Rohmessdaten
  2. Einspruch fristgerecht einlegen – schriftlich bei der Bußgeldstelle
  3. Verhandlung vor Gericht — falls die Bußgeldstelle nicht einstellt
  4. Ergebnis: Einstellung, Reduzierung oder Freispruch

Was kostet das?

LeistungOhne RechtsschutzMit Rechtsschutz
Ersteinschätzung0 € (kostenlos)0 €
Einspruch + Akteneinsicht300–500 €0 €
Gerichtsverhandlung500–800 €0 €
Sachverständigengutachten500–1.500 €0 €
Typische Gesamtkosten300–800 €0 €

Wichtig: Die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung hole ich für Sie ein – bevor Kosten entstehen.

Warum Fachanwalt statt Online-Algorithmus?

Online-AlgorithmusFachanwalt Sedlmeier
PrüfungstiefeAutomatisierte StandardprüfungIndividuelle Fallprüfung
Messgerät-ExpertiseNur Gerätetyp erkanntGeräteversion, Softwarestand, bekannte Fehler
AkteneinsichtNicht möglichMessprotokoll, Eichschein, Rohmessdaten
GerichtsvertretungWeiterleitung an PartnerkanzleiDirekte Vertretung
Persönlicher KontaktChatbot oder CallcenterRechtsanwalt persönlich

Jetzt kostenlos Bescheid prüfen lassen

Häufige Fragen

Ja. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, ohne dass Kosten entstehen. Meine bisherigen Erfahrungen zeigen: Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar. Erst wenn Sie sich für einen Einspruch entscheiden und ich ein Mandat übernehme, fallen Gebühren an.

In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Upload des Bescheids. Bei besonders dringenden Fällen (z. B. kurz vor Fristablauf) kontaktieren Sie mich direkt — ich priorisiere zeitkritische Fälle.

Nein. Die kostenlose Ersteinschätzung steht jedem offen. Ein Einspruch ist auch ohne Rechtsschutz möglich (Kosten: 300–800 €). Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung betragen die Kosten in der Regel 0 € — ich hole die Deckungszusage für Sie ein.

Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Fallprüfung verwendet, auf einem gesicherten Server gespeichert und nach Abschluss gelöscht. Es gelten die Datenschutzstandards nach DSGVO und die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO).

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Kontaktieren Sie mich sofort — auch am Wochenende. Ein fristgerechter Einspruch ist in der Regel innerhalb weniger Stunden möglich.

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