So funktioniert's: Von Ihrem Bescheid zur Lösung
- Kostenlos: Die Ersteinschätzung kostet Sie nichts — unverbindlich, ohne Verpflichtung.
- Persönlich: Kein Algorithmus, kein Callcenter — Fachanwalt Roland Sedlmeier prüft Ihren Fall selbst.
- Schnell: Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden.
- Transparent: Sie erfahren vorher, was ein Einspruch kostet und wie die Chancen stehen.
Ablauf der kostenlosen Bußgeldbescheid-Prüfung: Die Prüfung durch Rechtsanwalt Roland Sedlmeier erfolgt in vier Schritten: (1) Bescheid hochladen über das Online-Formular, (2) persönliche Prüfung auf Messfehler, Formfehler und Verjährung innerhalb von 24 Stunden, (3) Rückmeldung mit ehrlicher Einschätzung der Erfolgsaussichten und Kostenübersicht, (4) bei positivem Ergebnis: Einspruch einlegen mit Akteneinsicht und Vertretung. Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Ein Einspruch kostet zwischen 300 und 800 Euro — mit Verkehrsrechtsschutzversicherung in der Regel 0 Euro Eigenanteil. Kanzlei-Ablauf RA Roland Sedlmeier, §§ 67, 49 OWiG
Schritt 1: Bescheid hochladen
Laden Sie Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen über das Online-Formular hoch. Foto oder Scan genügt.
Was ich brauche:
- Den Bescheid oder Anhörungsbogen (Vorder- und Rückseite)
- Art des Vorwurfs (Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy, Alkohol)
- Optional: Beweisfoto, Messprotokoll, eigene Schilderung
Dauer: 2–3 Minuten
Schritt 2: Persönliche Prüfung
Ich prüfe Ihren Fall persönlich — nicht durch Software, nicht durch einen Mitarbeiter, nicht durch einen Algorithmus. Dabei prüfe ich systematisch:
- Messfehler: Ist das Messgerät geeicht? Wurde es korrekt aufgestellt? Gibt es bekannte Geräteprobleme?
- Formfehler: Fehlt die Rechtsbelehrung? Stimmen Tatzeit und Tatort? Ist der Bescheid vollständig nach § 66 OWiG?
- Verjährung: Ist die 3-Monats-Frist (§ 26 Abs. 3 StVG) eingehalten?
- Zuordnung: Stimmt die Fahreridentifizierung? Ist das Beweisfoto verwertbar?
Dauer: Prüfung innerhalb von 24 Stunden nach Upload
Schritt 3: Ehrliche Einschätzung
Sie erhalten eine klare Rückmeldung — keine Phrasen, keine übertriebenen Versprechen:
- Erfolgschancen: Wie stehen die Chancen für einen Einspruch?
- Angriffspunkte: Was genau ist am Bescheid angreifbar?
- Kosten: Was kostet ein Einspruch? Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
- Empfehlung: Lohnt sich der Einspruch in Ihrem konkreten Fall — oder nicht?
Wenn ich keine Angriffspunkte sehe, sage ich Ihnen das ehrlich. Sie zahlen dann nichts und können den Bescheid akzeptieren.
Schritt 4: Einspruch & Vertretung (optional)
Wenn Sie nach der Einschätzung einen Einspruch wünschen, erteilen Sie mir eine Vollmacht – damit kann ich in Ihrem Namen handeln und übernehme:
- Akteneinsicht beantragen – Messprotokoll, Eichschein, Rohmessdaten
- Einspruch fristgerecht einlegen – schriftlich bei der Bußgeldstelle
- Verhandlung vor Gericht — falls die Bußgeldstelle nicht einstellt
- Ergebnis: Einstellung, Reduzierung oder Freispruch
Kosten eines Bußgeld-Einspruchs: Die Ersteinschätzung ist kostenlos. Typische Gesamtkosten: 300–800 Euro (Einspruch + Akteneinsicht + ggf. Gerichtsverhandlung). Mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung beträgt der Eigenanteil in der Regel 0 Euro. Auch ohne Rechtsschutz lohnt sich der Einspruch häufig: Ein Fahrverbot kostet berufstätige Autofahrer im Schnitt 1.500–5.000 Euro (Verdienstausfall, Taxi, Mietwagen). RVG VV Nr. 5100 ff., GDV-Statistik Verkehrsrechtsschutz
Was kostet das?
| Leistung | Ohne Rechtsschutz | Mit Rechtsschutz |
|---|---|---|
| Ersteinschätzung | 0 € (kostenlos) | 0 € |
| Einspruch + Akteneinsicht | 300–500 € | 0 € |
| Gerichtsverhandlung | 500–800 € | 0 € |
| Sachverständigengutachten | 500–1.500 € | 0 € |
| Typische Gesamtkosten | 300–800 € | 0 € |
Wichtig: Die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung hole ich für Sie ein – bevor Kosten entstehen.
Warum Fachanwalt statt Online-Algorithmus?
| Online-Algorithmus | Fachanwalt Sedlmeier | |
|---|---|---|
| Prüfungstiefe | Automatisierte Standardprüfung | Individuelle Fallprüfung |
| Messgerät-Expertise | Nur Gerätetyp erkannt | Geräteversion, Softwarestand, bekannte Fehler |
| Akteneinsicht | Nicht möglich | Messprotokoll, Eichschein, Rohmessdaten |
| Gerichtsvertretung | Weiterleitung an Partnerkanzlei | Direkte Vertretung |
| Persönlicher Kontakt | Chatbot oder Callcenter | Rechtsanwalt persönlich |
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Häufige Fragen
Ja. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten, ohne dass Kosten entstehen. Meine bisherigen Erfahrungen zeigen: Viele Bußgeldbescheide sind angreifbar. Erst wenn Sie sich für einen Einspruch entscheiden und ich ein Mandat übernehme, fallen Gebühren an.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Upload des Bescheids. Bei besonders dringenden Fällen (z. B. kurz vor Fristablauf) kontaktieren Sie mich direkt — ich priorisiere zeitkritische Fälle.
Nein. Die kostenlose Ersteinschätzung steht jedem offen. Ein Einspruch ist auch ohne Rechtsschutz möglich (Kosten: 300–800 €). Mit Verkehrsrechtsschutzversicherung betragen die Kosten in der Regel 0 € — ich hole die Deckungszusage für Sie ein.
Ihre Unterlagen werden ausschließlich zur Fallprüfung verwendet, auf einem gesicherten Server gespeichert und nach Abschluss gelöscht. Es gelten die Datenschutzstandards nach DSGVO und die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht (§ 43a BRAO).
Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids. Kontaktieren Sie mich sofort — auch am Wochenende. Ein fristgerechter Einspruch ist in der Regel innerhalb weniger Stunden möglich.
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