Bußgeldbescheid kostenlos prüfen lassen
Geblitzt worden? Persönliche Prüfung durch Fachanwalt für Verkehrsrecht — keine Algorithmen, kein Risiko.
Stand: Februar 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Was: Kostenlose Ersteinschätzung Ihres Bußgeldbescheids durch Fachanwalt Roland Sedlmeier.
- Wie: Bescheid hochladen → persönliche Prüfung → ehrliche Einschätzung in 24 Stunden.
- Kosten: Die Prüfung ist kostenlos. Ein Einspruch kostet 300–800 € — mit Rechtsschutzversicherung: 0 €.
- Warum: Kein Algorithmus — jeder Fall wird individuell auf Messfehler, Formfehler und Verjährung geprüft.
- Kein Risiko: Unverbindlich. Sie entscheiden nach der Einschätzung selbst.
Kostenlose Bußgeldbescheid-Prüfung durch Fachanwalt: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier bietet eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung für Bußgeldbescheide an. Jeder Fall wird persönlich geprüft — nicht durch Software oder Algorithmen. Die Prüfung umfasst Messfehler (Eichfristen, Gerätetechnik, Toleranzabzüge), Formfehler (§ 66 OWiG Pflichtangaben), Verjährung (§ 26 Abs. 3 StVG) und Identifizierungsfehler (Beweisfoto). Die Rückmeldung erfolgt innerhalb von 24 Stunden. Kosten entstehen erst bei Mandatierung — mit Verkehrsrechtsschutzversicherung in der Regel 0 € Eigenanteil. Bußgeldverfahren werden bundesweit bearbeitet.
Warum sollten Sie Ihren Bescheid prüfen lassen?
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Studien und Praxiserfahrung zeigen: Jeder zweite Bußgeldbescheid enthält Fehler, die einen erfolgreichen Einspruch ermöglichen. In der Praxis finden sich regelmäßig formale oder inhaltliche Mängel — fehlerhafte Messungen, falsche Toleranzabzüge, abgelaufene Eichfristen, ein falsches Kennzeichen, Schreibfehler im Tatort oder eine falsche Tatbestandsnummer (TBNR). Wer geblitzt wurde und einfach zahlt, akzeptiert möglicherweise Punkte, Fahrverbote oder Bußgelder, die rechtlich nicht haltbar sind.
Deshalb prüfe ich Ihren Fall persönlich:
- Keine automatisierte Software — jeder Fall wird individuell beurteilt
- Keine versteckten Kosten — die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich
- Keine Verpflichtung — Sie entscheiden nach der Einschätzung selbst, ob Sie Einspruch einlegen
So funktioniert die kostenlose Prüfung
Schritt 1: Fall schildern
Füllen Sie das Formular aus und laden Sie Ihren Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen hoch. Je mehr Informationen ich habe, desto präziser kann ich Ihren Fall einschätzen.
Was ich brauche:
- Art des Vorwurfs (Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy, Alkohol/Drogen)
- Den Bescheid oder Anhörungsbogen als Foto oder Scan
- Optional: Messprotokoll, Beweisfoto, eigene Schilderung
Schritt 2: Persönliche Prüfung
Ich prüfe Ihren Fall persönlich — kein Algorithmus, kein Praktikant. Dabei achte ich auf:
- Messfehler: Ist das Messgerät geeicht? Wurde es korrekt bedient? Stimmen Toleranzabzüge?
- Formfehler: Fehlt die Rechtsbelehrung? Stimmen Tatzeit und Tatort?
- Verjährung: Ist die 3-Monats-Frist eingehalten? Wurde korrekt unterbrochen?
- Zuordnung: Sind Sie überhaupt die Person auf dem Beweisfoto?
Schritt 3: Ehrliche Einschätzung
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine klare Rückmeldung:
- Lohnt sich ein Einspruch? — Ja oder Nein, mit Begründung.
- Was kann erreicht werden? — Einstellung, Bußgeldreduktion, Wegfall des Fahrverbots.
- Was kostet der Einspruch? — Transparente Kostenaufstellung. Mit Rechtsschutzversicherung: in der Regel 0 € Eigenanteil. Die Deckungszusage Ihrer Versicherung holen wir für Sie ein.
Erst danach entscheiden Sie, ob Sie mich beauftragen. Kein Druck, keine Verpflichtung.
Warum eine persönliche Prüfung statt Algorithmus?
Andere Anbieter werben mit automatisierten Checks in 60 Sekunden. Klingt schnell — ist aber oberflächlich. Ein Algorithmus kann nicht beurteilen, ob das Messprotokoll Auffälligkeiten zeigt, ob die Beschilderung vor Ort korrekt war oder ob Ihr konkreter Fall besondere Umstände aufweist.
Deshalb prüfe ich jeden Fall selbst:
| Automatisierte Anbieter | Meine Prüfung | |
|---|---|---|
| Wer prüft? | Software / Algorithmus | Fachanwalt persönlich |
| Messprotokoll? | Wird nicht geprüft | Wird angefordert und analysiert |
| Individuelle Umstände? | Nicht erfassbar | Fließen in die Bewertung ein |
| Dauer | 60 Sekunden | 24 Stunden — dafür gründlich |
| Kosten | Kostenlos | Ebenfalls kostenlos |
| Ehrlichkeit | „Einspruch lohnt sich immer" | Ehrliche Einschätzung — auch wenn ich abrate |
Sie wurden geblitzt und möchten nicht weiterlesen?
Dann reichen Sie Ihren Fall jetzt ein — die Prüfung funktioniert komplett online und dauert keine 3 Minuten.
Jetzt kostenlos prüfen lassenHäufige Fragen zur kostenlosen Prüfung
Ja. Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Einspruch lohnt. Kosten entstehen erst, wenn Sie mich mit dem Einspruch beauftragen — und auch dann informiere ich Sie vorher transparent über alle Gebühren.
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängen von der Höhe des Bußgeldes ab. Typische Kosten im Bußgeldverfahren: 300 bis 800 €. Diese setzen sich zusammen aus Grundgebühr, Verfahrensgebühr und gegebenenfalls Terminsgebühr nach den Teilen 5 und 6 VV RVG. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung mit Verkehrsrechtsschutz haben, übernimmt diese in der Regel die gesamten Kosten — Ihr Eigenanteil beträgt dann 0 €.
In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen. Bei besonders eiligen Fällen (z. B. Einspruchsfrist läuft in wenigen Tagen ab) priorisiere ich Ihren Fall.
Ihre Daten unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht (§ 43a BRAO) und werden ausschließlich zur Fallprüfung verwendet. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben und nach Abschluss der Prüfung gelöscht, sofern kein Mandat zustande kommt.
Nicht zwingend, aber empfohlen. Je mehr Informationen ich habe, desto genauer kann ich Ihren Fall einschätzen. Ein Foto mit dem Smartphone reicht aus.
Selbstverständlich. Sie erreichen mich unter [Telefonnummer] oder über das Kontaktformular. Für eine fundierte Einschätzung ist das Online-Formular mit Upload allerdings der effizienteste Weg.
Ja. Wenn Sie geblitzt wurden, können Sie den Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen anfechten (§ 67 OWiG). Ob sich das lohnt, hängt vom Einzelfall ab — Messfehler, Eichprobleme oder Zuordnungsfehler sind häufiger als vermutet. Reichen Sie Ihren Fall ein, und ich sage Ihnen ehrlich, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.
Ja. Bußgeldverfahren können bundesweit bearbeitet werden. Der Großteil der Kommunikation mit Behörden und Gerichten läuft schriftlich — ein persönliches Erscheinen vor Ort ist nur selten erforderlich.
Über Rechtsanwalt Roland Sedlmeier
Rechtsanwalt Roland Sedlmeier ist spezialisiert auf Verkehrsrecht und Bußgeldverfahren. Er kennt die gängigen Messverfahren, ihre technischen Schwächen und die aktuelle Rechtsprechung. Jeder Fall wird persönlich geprüft — nicht von Mitarbeitern oder Software.
Qualifikationen:
- Fachanwalt für Verkehrsrecht
- Spezialisierung auf Bußgeldverfahren und Messgerätetechnik
- Regelmäßige Fortbildung zu aktuellen Messverfahren und Rechtsprechung
Mehr über RA Sedlmeier erfahren
Sie haben wenig Zeit? Die Einspruchsfrist läuft.
Ab dem Tag der Zustellung haben Sie nur 14 Tage Zeit für einen Einspruch gegen Ihren Bußgeldbescheid (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig — Bußgeld, Punkte und Fahrverbot lassen sich dann nicht mehr anfechten.
Warten Sie nicht bis zum letzten Tag. Je früher ich Ihren Fall prüfen kann, desto mehr Handlungsspielraum haben wir.