Punkte in Flensburg: Punktesystem, Abbau & Tilgungsfristen

Stand: Februar 2026 | Geprüft von Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Auf einen Blick
  • 1 Punkt: schwere Ordnungswidrigkeit (z. B. 21 km/h zu schnell)
  • 2 Punkte: Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot oder Straftat ohne Führerscheinentzug
  • 3 Punkte: Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis
  • Bei 8 Punkten ist der Führerschein weg

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Wer im Straßenverkehr auffällt, bekommt Punkte im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg. Umgangssprachlich ist oft von der „Verkehrssünderkartei" die Rede – bis 2014 hieß das Register offiziell Verkehrszentralregister (VZR). Das Punktesystem wurde 2014 reformiert und auf maximal 8 Punkte reduziert. Seitdem gilt: Jeder Punkt tilgt einzeln — unabhängig von neuen Verstößen.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  1. 1 Punkt gibt es für schwere Ordnungswidrigkeiten (z. B. Handy am Steuer, 21 km/h zu schnell).
  2. 2 Punkte gibt es für Verstöße mit Fahrverbot oder Straftaten ohne Führerscheinentzug.
  3. 3 Punkte gibt es für Straftaten mit Entzug der Fahrerlaubnis.
  4. Bei 4–5 Punkten: Ermahnung. Bei 6–7 Punkten: Verwarnung. Bei 8 Punkten: Führerschein weg.
  5. Tilgung: 1-Punkt-Eintragungen nach 2,5 Jahren, 2-Punkte-Eintragungen nach 5 Jahren, 3-Punkte-Eintragungen nach 10 Jahren.
  6. Punkteabbau: 1 Punkt durch Fahreignungsseminar — nur bei maximal 5 Punkten und nur alle 5 Jahre möglich.
  7. Einspruch: Wird ein Bußgeldbescheid erfolgreich angefochten, entfällt auch der Punkt.

Wie funktioniert das Punktesystem?

Das Punktesystem ist in § 4 StVG geregelt. Jeder Verstoß, der mit mindestens 60 € Bußgeld belegt ist, wird im FAER eingetragen. Vor der Reform 2014 gab es ein System mit maximal 18 Punkten. Seit dem 1. Mai 2014 gilt das vereinfachte System mit maximal 8 Punkten. Die wesentliche Änderung: Punkte tilgen seitdem einzeln.

Wofür gibt es wie viele Punkte?

PunkteEinstufungBeispiele
1 PunktSchwere OrdnungswidrigkeitGeschwindigkeit 21–30 km/h zu schnell, Handy am Steuer, einfacher Rotlichtverstoß, Abstandsverstoß
2 PunkteSehr schwere OWi mit Fahrverbot oder Straftat ohne FührerscheinentzugGeschwindigkeit ab 31 km/h innerorts, qualifizierter Rotlichtverstoß, Alkohol 0,5 ‰, Nötigung
3 PunkteStraftat mit Entzug der FahrerlaubnisAlkohol ab 1,1 ‰, Unfallflucht mit Personenschaden, verbotene Kraftfahrzeugrennen

Faustregel: Verstöße ohne Fahrverbot erhalten 1 Punkt. Verstöße mit Fahrverbot erhalten 2 Punkte. Straftaten, bei denen die Fahrerlaubnis entzogen wird, erhalten 3 Punkte.

Maßnahmenstufen: 4, 6 und 8 Punkte

PunktestandStufeMaßnahmeWas passiert?
1–3 PunkteVormerkungKeinePunkte werden gespeichert, aber keine Maßnahme.
4–5 PunkteErmahnungSchriftliche ErmahnungDie Behörde informiert Sie schriftlich über Ihren Punktestand und weist auf die Möglichkeit eines Fahreignungsseminars hin.
6–7 PunkteVerwarnungSchriftliche VerwarnungDie Behörde verwarnt Sie schriftlich. Ein Punkteabbau ist jetzt nicht mehr möglich.
8 PunkteEntziehungEntzug der FahrerlaubnisDer Führerschein wird eingezogen. Frühestens nach 6 Monaten können Sie die Fahrerlaubnis neu beantragen — oft nur mit MPU.
Achtung

Der Führerscheinentzug bei 8 Punkten ist keine Ermessensentscheidung. Die Behörde muss die Fahrerlaubnis entziehen. Wer 8 Punkte erreicht, verliert die Fahrerlaubnis zwingend.

Punkte vermeiden durch Einspruch: Jeder Punkt basiert auf einem konkreten Bußgeldbescheid. Wird der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erfolgreich geführt, entfällt auch der Punkt.

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Tilgungsfristen: Wann verfallen Punkte?

EintragungsgrundPunkteTilgungsfrist
Ordnungswidrigkeit (ohne Fahrverbot)1 Punkt2,5 Jahre (30 Monate)
Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot2 Punkte5 Jahre
Straftat ohne Entzug der Fahrerlaubnis2 Punkte5 Jahre
Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis3 Punkte10 Jahre

Einzeltilgung seit 2014

Der entscheidende Unterschied zum alten System: Jeder Punkt tilgt für sich allein. Ein neuer Verstoß verlängert die Tilgungsfrist bestehender Punkte nicht.

Überliegefrist: Was passiert nach der Tilgung?

Nach Ablauf der Tilgungsfrist wird der Punkt nicht sofort gelöscht. Es folgt eine einjährige Überliegefrist nach § 29 Abs. 6 StVG. Während der Überliegefrist zählt der Punkt nicht mehr für Ihren Punktestand, ist aber noch nicht endgültig gelöscht.

Punkte abbauen: Das Fahreignungsseminar

Durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar nach § 4a StVG können Sie 1 Punkt abbauen. Voraussetzungen: maximal 5 Punkte zum Zeitpunkt der Anmeldung, nur alle 5 Jahre nutzbar. Kosten: 400 bis 700 €.

Tipp

Bevor Sie Geld für ein Fahreignungsseminar ausgeben, prüfen Sie, ob der zugrunde liegende Bußgeldbescheid angreifbar ist. Ein erfolgreicher Einspruch beseitigt den Punkt vollständig — ohne Seminarkosten.

Punktestand abfragen: So erfahren Sie Ihren Kontostand

Den aktuellen Punktestand können Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg abfragen. Die Auskunft ist kostenlos (Selbstauskunft nach § 30 StVG).

  • Online (schnellster Weg): Über www.kba.de mit aktivierter eID-Funktion
  • Schriftlich: Formloser Antrag an das KBA, 24932 Flensburg, mit Kopie des Personalausweises
  • Persönlich: Beim KBA in Flensburg (Fördestraße 16, 24944 Flensburg)

Punkte in der Probezeit

VerstoßProbezeit-Folge
1. A-VerstoßProbezeit verlängert sich um 2 Jahre + Aufbauseminar (ca. 250–400 €)
2. A-VerstoßVerwarnung + verkehrspsychologische Beratung (ca. 300–500 €)
3. A-VerstoßEntzug der Fahrerlaubnis

Typische A-Verstöße: Geschwindigkeit ab 21 km/h, Rotlichtverstoß, Handy am Steuer, Alkohol-/Drogenverstoß.

Häufige Fragen zu Punkten in Flensburg

Ihren aktuellen Punktestand erfahren Sie beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Die Auskunft ist kostenlos. Am schnellsten geht es online über www.kba.de mit aktivierter eID-Funktion Ihres Personalausweises. Alternativ können Sie den Antrag schriftlich an das KBA (24932 Flensburg) senden oder persönlich vor Ort vorsprechen.

1-Punkt-Eintragungen verfallen nach 2,5 Jahren, 2-Punkte-Eintragungen nach 5 Jahren und 3-Punkte-Eintragungen nach 10 Jahren. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids. Seit 2014 tilgt jeder Punkt einzeln — neue Verstöße verlängern die Tilgungsfrist bestehender Punkte nicht.

Ja — durch ein Fahreignungsseminar (§ 4a StVG) können Sie 1 Punkt abbauen. Das geht nur bei maximal 5 Punkten und nur alle 5 Jahre. Ab 6 Punkten ist kein Punkteabbau mehr möglich. Das Seminar kostet ca. 400–700 €.

Bei 8 Punkten muss die Behörde die Fahrerlaubnis entziehen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 StVG). Die Entziehung ist keine Ermessensentscheidung. Nach dem Entzug dürfen Sie frühestens nach 6 Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Oft wird eine MPU (medizinisch-psychologische Untersuchung) angeordnet.

Nach Ablauf der Tilgungsfrist wird der Punkt nicht sofort gelöscht, sondern verbleibt noch 1 Jahr in einer sogenannten Überliegefrist (§ 29 Abs. 6 StVG). Während dieser Zeit zählt der Punkt nicht mehr für Ihren Punktestand. Wird allerdings innerhalb der Überliegefrist ein neuer Punkt eingetragen, kann der alte wieder berücksichtigt werden. Nach Ablauf der Überliegefrist wird die Eintragung endgültig gelöscht.

Nein. Seit der Punktereform 2014 tilgt jeder Punkt einzeln und unabhängig von neuen Eintragungen. Ein neuer Verstoß hat keinen Einfluss auf die Tilgungsfrist bestehender Punkte. Das war im alten System (vor 2014) anders.

Sie haben drei Möglichkeiten: (1) Online über www.kba.de mit eID-Funktion des Personalausweises, (2) schriftlich per formlosen Antrag an das KBA, 24932 Flensburg (Kopie des Personalausweises beilegen), oder (3) persönlich beim KBA vor Ort in Flensburg. Die Auskunft ist kostenlos.

Nächste Schritte

Jeder Punkt im Fahreignungsregister basiert auf einem konkreten Bußgeldbescheid. Wird der Bescheid erfolgreich angefochten, entfällt auch der Punkt. Prüfen Sie, ob Ihr Bescheid angreifbar ist — Messfehler, Formfehler oder Verfahrensmängel sind häufiger als gedacht.

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