Bußgeldrechner 2026: Bußgeld, Punkte & Fahrverbot sofort berechnen
- Was: Kostenloser Bußgeldrechner auf Basis des aktuellen Bußgeldkatalogs 2026.
- Wie: Verstoßart wählen → Ort eingeben → Überschreitung eintragen → sofort Ergebnis sehen.
- Ergebnis: Bußgeld in Euro, Punkte in Flensburg und mögliches Fahrverbot.
- Nächster Schritt: Bescheid direkt vom Fachanwalt prüfen lassen — kostenlos und unverbindlich.
Bußgeldrechner 2026 — Grundlage und Aktualität: Die Bußgeldsätze im Rechner basieren auf der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) in der Fassung vom 02.10.2024. Seit der StVO-Novelle vom 09.11.2021 gelten die aktuellen Regelsätze. Im Jahr 2026 sind keine weiteren Änderungen in Kraft getreten. Der Toleranzabzug beträgt 3 km/h (bis 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h) bei standardisierten Messverfahren. Wiederholungstäter — zwei Geschwindigkeitsverstöße ab 26 km/h innerhalb von 12 Monaten — erhalten nach § 4 Abs. 2 BKatV ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat. BKatV Anlage zu § 1 Abs. 1, StVO § 3 Abs. 3
Bußgeldrechner
Sie haben einen Strafzettel erhalten und möchten Ihr Bußgeld berechnen? Unser Bußgeldrechner zeigt sofort, welche Strafe droht — für jeden Verkehrsverstoß nach dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026.
Schritt 1: Verstoßart wählen
Schritt 2: Details eingeben
- Innerorts / Außerorts (bei Geschwindigkeit)
- km/h zu schnell (nach Toleranzabzug)
- Einfach / Qualifiziert (bei Rotlicht)
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeit innerorts (Pkw)
| km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 | 30 € | 0 | – |
| 11–15 | 50 € | 0 | – |
| 16–20 | 70 € | 0 | – |
| 21–25 | 115 € | 1 | – |
| 26–30 | 180 € | 1 | –* |
| 31–40 | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 | 800 € | 2 | 3 Monate |
*Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV): 1 Monat Fahrverbot bei 2× 26+ km/h in 12 Monaten.
Bußgeldtabelle: Geschwindigkeit außerorts (Pkw)
| km/h zu schnell | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 1–10 | 20 € | 0 | – |
| 11–15 | 40 € | 0 | – |
| 16–20 | 60 € | 0 | – |
| 21–25 | 100 € | 1 | – |
| 26–30 | 150 € | 1 | – |
| 31–40 | 200 € | 1 | –* |
| 41–50 | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 | 700 € | 2 | 3 Monate |
*Wiederholungstäter: 1 Monat Fahrverbot bei 2× 26+ km/h in 12 Monaten.
Bußgeldrechner LKW: Andere Regelsätze ab 3,5 t
Für LKW (über 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht) gelten abweichende Bußgeldsätze. Für eine genaue Berechnung nutzen Sie die Tabellen auf der Seite Geschwindigkeitsüberschreitung oder lassen Sie Ihren Bescheid direkt kostenlos prüfen.
Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen: Vor dem Vergleich mit dem Bußgeldkatalog wird ein Toleranzwert abgezogen. Bei standardisierten Messverfahren (z. B. PoliScan Speed, TraffiStar S350) beträgt dieser 3 km/h bis 100 km/h und 3 % über 100 km/h. Bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tacho: 5 %. Ohne geeichten Tacho: bis 20 %. PTB-Richtlinien, OLG-Rechtsprechung
Bußgeldtabelle: Rotlichtverstoß
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sek.) | 90 € | 1 | – |
| … mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat |
| Qualifizierter Rotlichtverstoß (über 1 Sek.) | 200 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
Bußgeldtabelle: Handy am Steuer
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Erstverstoß | 100 € | 1 | – |
| Mit Gefährdung | 150 € | 2 | 1 Monat |
| Mit Sachbeschädigung/Unfall | 200 € | 2 | 1 Monat |
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Nicht jeder Bußgeldbescheid ist korrekt. Besonders bei diesen Ergebnissen sollten Sie Ihren Bescheid prüfen lassen:
- Ab 1 Punkt: Ein Punkt bleibt 2,5 Jahre gespeichert und kann Ihren Führerschein gefährden.
- Ab 200 € Bußgeld: Fehlerhafte Messungen und Formfehler sind häufiger als gedacht.
- Bei Fahrverbot: Berufliche Existenzen hängen am Führerschein.
- In der Probezeit: Schon ab 21 km/h droht ein A-Verstoß.
Bußgeldrechner vs. tatsächlicher Bescheid: Der Bußgeldrechner zeigt die Regelsätze des Bußgeldkatalogs. Der tatsächliche Bescheid kann abweichen — nach oben (Vorsatz, Wiederholungstäter) oder nach unten (erfolgreicher Einspruch). Etwa jeder dritte Bußgeldbescheid enthält nach Erfahrung von Fachanwälten formale oder inhaltliche Fehler. Erfahrungswerte Fachanwaltschaft, §§ 66, 67 OWiG
Häufige Fragen zum Bußgeldrechner
Ja. Alle Werte entsprechen dem Bußgeldkatalog (BKatV) in der Fassung vom 02.10.2024. Im Jahr 2026 sind keine Änderungen in Kraft getreten.
Nein. Der Toleranzabzug muss vor der Eingabe abgezogen werden. Standardtoleranzen: 3 km/h (bis 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h). Den genauen Wert finden Sie auf Ihrem Bußgeldbescheid unter „vorwerfbare Geschwindigkeit".
Wer innerhalb von 12 Monaten zweimal mindestens 26 km/h zu schnell fährt, erhält nach § 4 Abs. 2 BKatV ein zusätzliches Fahrverbot von einem Monat. Die Frist beginnt mit Rechtskraft des ersten Bescheids.
Ja. Die Regelsätze können sich bei Vorsatz verdoppeln. Umgekehrt kann ein Einspruch das Bußgeld reduzieren oder den Bescheid vollständig aufheben – etwa bei Messfehlern oder Verjährung.
Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 21 km/h, Rotlichtverstöße, Handy am Steuer und Alkohol ab 0,5 ‰ gelten als A-Verstöße. Folge: Probezeitverlängerung auf 4 Jahre + Aufbauseminar (250–550 €). Details: Geschwindigkeit in der Probezeit.
Bescheid prüfen lassen — kostenlos
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Jetzt kostenlos prüfen lassenQuellen: BKatV (Anlage zu § 1 Abs. 1), StVO § 3, § 4 BKatV, PTB-Richtlinien