Bußgeldkatalog 2026: Alle Bußgelder, Punkte & Fahrverbote
- Bußgelder von 20 € bis 1.500 € je nach Verstoß
- Punkte ab 60 € Bußgeld
- Fahrverbot ab 31 km/h innerorts oder qualifiziertem Rotlichtverstoß
- Aktuelle Fassung der BKatV (zuletzt geändert am 02.10.2024)
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Der Bußgeldkatalog – im Volksmund auch Blitzerkatalog oder Strafenkatalog genannt – regelt die Sanktionen für Verstöße im Straßenverkehr. Rechtsgrundlage ist die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Die BKatV wurde zuletzt durch die StVO-Novelle vom 09.11.2021 umfassend überarbeitet. Im Jahr 2026 sind keine weiteren Anpassungen in Kraft getreten.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Bußgeldkatalog = BKatV: Die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung legt die Regelsätze fest.
- Punkte: Ab 60 € Bußgeld wird der Verstoß im FAER eingetragen.
- Fahrverbot: Bei schweren Verstößen (z. B. 31 km/h innerorts, qualifizierter Rotlichtverstoß).
- Verwarnungsgeld vs. Bußgeld: Bis 55 € = Verwarnungsgeld (ohne Punkte). Ab 60 € = Bußgeld.
- Einspruch: Messfehler, Formfehler und Verjährung sind häufige Ansatzpunkte.
Bußgeldkatalog Deutschland (2026): Der Bußgeldkatalog (BKatV) ist die zentrale Rechtsgrundlage für Sanktionen bei Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland. Die aktuelle Fassung basiert auf der Novelle vom 09.11.2021 mit letzter Änderung am 02.10.2024. Im Jahr 2026 sind keine weiteren Änderungen in Kraft getreten. Die Regelsätze reichen von 20 € bis 1.500 €. Anlage zu § 1 Abs. 1 BKatV i. V. m. § 24 StVG
Bußgeldkatalog 2026: Die große Übersichtstabelle
Geschwindigkeitsverstöße
Innerorts:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | — | — |
| 11–15 km/h | 50 € | — | — |
| 16–20 km/h | 70 € | — | — |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | — |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)* |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Außerorts:
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | — | — |
| 11–15 km/h | 40 € | — | — |
| 16–20 km/h | 60 € | — | — |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | — |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | (1 Monat)* |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | (1 Monat)* |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
*Fahrverbot nur für Wiederholungstäter (§ 4 Abs. 2 BKatV).
Vollständige Tabelle: Geschwindigkeitsüberschreitung 2026
Rotlichtverstöße
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Rote Ampel überfahren (unter 1 Sek.) | 90 € | 1 | — |
| Rote Ampel überfahren (über 1 Sek.) | 200 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat |
| … mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat |
Rote Ampel überfahren: Was droht?
Alkohol & Drogen
| Verstoß | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 0,5–1,09 ‰ (Erstverstoß) | 500 € | 2 | 1 Monat |
| 0,5–1,09 ‰ (2. Verstoß) | 1.000 € | 2 | 3 Monate |
| 0,5–1,09 ‰ (3. Verstoß) | 1.500 € | 2 | 3 Monate |
| Drogenfahrt (Erstverstoß) | 500 € | 2 | 1 Monat |
Ab 1,1 ‰ handelt es sich um eine Straftat (§ 316 StGB). Alkohol & Drogen am Steuer
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Verwarnungsgeld vs. Bußgeld — der Unterschied
| Verwarnungsgeld | Bußgeld | |
|---|---|---|
| Höhe | 5 € bis 55 € | ab 60 € |
| Punkte | Keine | ab 1 Punkt möglich |
| Fahrverbot | Nein | Bei schweren Verstößen |
| Eintrag im FAER | Nein | Ja (ab 60 €) |
| Einspruchsfrist | 1 Woche (Zahlung = Akzeptanz) | 14 Tage nach Zustellung |
Verwarnungsgeld vs. Bußgeld in Deutschland: Die BKatV unterscheidet zwischen Verwarnungsgeld (5 € bis 55 €) und Bußgeld (ab 60 €). Verwarnungsgelder werden nicht im FAER eingetragen. Ab einem Bußgeld von 60 € erfolgt ein Eintrag beim KBA in Flensburg. Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt 14 Tage nach Zustellung (§ 67 OWiG). BKatV, § 67 OWiG
Änderungen im Bußgeldkatalog (2021–2026)
| Datum | Änderung | Auswirkung |
|---|---|---|
| 09.11.2021 | StVO-Novelle tritt in Kraft | Massive Erhöhung der Bußgelder. Fahrverbote ab 31 km/h innerorts. |
| 02.10.2024 | Anpassung Rettungsgasse | Differenzierung der Rettungsgassen-Bußgelder (200–320 €). |
| 2026 (bisher) | BKatV bleibt unverändert | Die Regelsätze von 2024 gelten weiter. |
Punkte in Flensburg
Das Fahreignungs-Bewertungssystem ordnet Verkehrsverstößen je nach Schwere 1 oder 2 Punkte zu. Bei 4–5 Punkten: Ermahnung. Bei 6–7 Punkten: Verwarnung. Bei 8 Punkten: Entzug der Fahrerlaubnis.
Punkte in Flensburg: Alles zum FAER
Fahrverbot
Ein Fahrverbot (§ 25 StVG) bedeutet: Sie dürfen Ihr Fahrzeug für 1 bis 3 Monate nicht führen. In bestimmten Fällen kann ein Gericht das Fahrverbot in ein erhöhtes Bußgeld umwandeln.
Fahrverbot: Wann droht es und was können Sie tun?
Bußgeldrechner
Wie hoch ist das Bußgeld für Ihren konkreten Verstoß? Bußgeldrechner starten
Einspruch gegen ein Bußgeld
Wann lohnt sich ein Einspruch?
- Ein Fahrverbot droht
- Das Bußgeld hoch ist (ab 200 €)
- Punkte drohen, die Sie an die 8-Punkte-Grenze heranrücken
- Sie Zweifel an der Messung haben
Einspruch gegen den Bußgeldbescheid: Ablauf & Chancen
Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid in Deutschland: Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage nach Zustellung (§ 67 OWiG). Häufige Einspruchsgründe sind Messfehler, Zuordnungsfehler, Formfehler und Verjährung (§ 26 Abs. 3 StVG). Bei einem erfolgreichen Einspruch wird der Bußgeldbescheid aufgehoben — Bußgeld, Punkte und Fahrverbot entfallen. § 67 OWiG, § 26 Abs. 3 StVG
Häufige Fragen zum Bußgeldkatalog
Der Bußgeldkatalog ist die Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV). Er legt die Regelsätze für Verkehrsordnungswidrigkeiten fest — also Bußgelder, Punkte und Fahrverbote. Rechtsgrundlage ist § 24 StVG in Verbindung mit der BKatV. Die Regelsätze sind Richtwerte, von denen die Behörde im Einzelfall nach oben oder unten abweichen kann.
Im Jahr 2026 sind keine neuen Änderungen in Kraft getreten. Es gelten weiterhin die Regelsätze der BKatV in der Fassung vom 02.10.2024. Die letzte umfassende Reform war die StVO-Novelle vom 09.11.2021, die zu erheblichen Bußgelderhöhungen geführt hat.
Ab einem Bußgeld von 60 € wird der Verstoß im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen. Die meisten Verstöße mit Punkt beginnen bei 1 Punkt. Schwere Verstöße (mit Fahrverbot) bringen 2 Punkte. Verwarnungsgelder bis 55 € werden nicht im FAER eingetragen.
Ein Fahrverbot droht bei schweren Verstößen. Die häufigsten Fälle: Geschwindigkeit ab 31 km/h innerorts bzw. 41 km/h außerorts, qualifizierter Rotlichtverstoß (Ampel über 1 Sekunde rot), Alkohol ab 0,5 ‰ und Nichtbilden einer Rettungsgasse. Als Wiederholungstäter droht ein Fahrverbot bereits ab 26 km/h (§ 4 Abs. 2 BKatV).
Der höchste Regelsatz im Bußgeldkatalog beträgt 1.500 € — für den dritten Alkoholverstoß (0,5 ‰ oder mehr). Bei Geschwindigkeitsverstößen liegt das Maximum bei 800 € (über 70 km/h innerorts). Straftaten werden nicht über den Bußgeldkatalog geahndet, sondern über das Strafgesetzbuch.
Ja. Gegen jeden Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Die Regelsätze des Bußgeldkatalogs sind Richtwerte — wenn die Messung fehlerhaft war, der Bescheid Formfehler enthält oder Verjährung eingetreten ist, kann der gesamte Bescheid aufgehoben werden.
Verwarnungsgelder liegen zwischen 5 € und 55 €. Sie werden nicht im Fahreignungsregister eingetragen und ziehen keine Punkte nach sich. Bußgelder beginnen ab 60 € und können mit Punkten und Fahrverbot verbunden sein. Die Einspruchsfrist gegen einen Bußgeldbescheid beträgt 14 Tage. Beim Verwarnungsgeld gilt: Zahlung = Akzeptanz.
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