VKS 3.0: Wie die Brückenmessung funktioniert – und wann ein Einspruch lohnt
- Hersteller: Vidit Systems GmbH (Bingen am Rhein)
- Messprinzip: Videobasierte Abstands- und Geschwindigkeitsmessung von Autobahnbrücken
- Einziges PTB-zugelassenes Abstandsmesssystem in Deutschland (Zulassung 18.19/01.02)
- Kernproblem: Ohne „VKS select" permanente Videoüberwachung – datenschutzrechtlich unzulässig
- Varianten: VKS 3.0, VKS 3.01, VKS select, VKS 4.5
Das VKS 3.0 (Verkehrskontrollsystem) von Vidit Systems ist das mit Abstand häufigste Messsystem auf deutschen Autobahnbrücken. Es kann gleichzeitig Geschwindigkeiten und Abstände messen – und ist das einzige PTB-zugelassene Abstandsmesssystem in Deutschland. Die Messung erfolgt über Videokameras, die den Verkehr von einer Brücke aus filmen. Software berechnet anhand markierter Referenzpunkte auf der Fahrbahn die Positionen der Fahrzeuge. Die Verwertbarkeit der Messung hängt entscheidend von einem Detail ab: Wurde das Zusatzmodul „VKS select" verwendet? Ohne dieses Modul filmt das System permanent alle Verkehrsteilnehmer – ein erhebliches Datenschutzproblem.
So funktioniert das VKS 3.0 (videobasierte Brückenmessung)
Das VKS 3.0 arbeitet völlig anders als Laser- oder Radarblitzer. Es nutzt keine elektromagnetischen Strahlen zur Geschwindigkeitsermittlung, sondern Videobilder und mathematische Transformation. Die Messung erfolgt von einer Autobahnbrücke aus – stationär, nicht mobil.
Vorbereitung der Messstelle
Bevor das VKS 3.0 messen kann, muss die Messstelle kalibriert werden:
- Referenzpunkte markieren: 4 Punkte (Pass- und Kontrollpunkte) werden auf der Fahrbahn markiert.
- Präzisionsvermessung: Die realen Koordinaten dieser Punkte werden mit einem geeichten Messgerät oder elektrooptischen Tachymeter vermessen.
- Kamerainstallation: Die Videokamera wird auf der Brücke in mindestens 3 Metern Höhe über der Fahrbahnoberkante installiert.
- Referenzvideo: Ein Referenzvideo wird aufgenommen und die realen Koordinaten in die Software übertragen.
- Virtuelles Messfeld: Die Software erstellt auf Basis der perspektivischen Transformation ein virtuelles Messfeld – der Messbereich liegt 40 bis 90 Meter vor der Brücke.
Der Messvorgang
| Schritt | Vorgang |
|---|---|
| 1. Aufzeichnung | Kamera filmt den fließenden Verkehr kontinuierlich |
| 2. Bildextraktion | Auswertepersonal extrahiert Fahrzeugpositionen aus einzelnen Videobildern |
| 3. Transformation | Software rechnet Bildpositionen in reale Koordinaten um |
| 4. Geschwindigkeit | Aus der Positionsänderung zwischen Videobildern und dem Zeitabstand wird die Geschwindigkeit berechnet |
| 5. Abstand | Die Positionen zweier aufeinanderfolgender Fahrzeuge im selben Videobild werden verglichen – daraus ergibt sich der Abstand |
Die Kamera erfasst den Verkehr bis ca. 300 Meter vor der Brücke. Durch die Kombination aus Geschwindigkeits- und Abstandsmessung können Betroffene sowohl einen Geschwindigkeitsverstoß als auch einen Abstandsverstoß vorgeworfen bekommen – teils sogar beides gleichzeitig.
Einsatzorte: Das VKS 3.0 kommt auf zahlreichen Autobahnbrücken in Deutschland zum Einsatz. In Bayern steht das System auf mehreren Brücken, unter anderem auf der A9 und der A3. Weitere häufige Einsatzorte sind Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Hessen.
VKS 3.0 – videobasierte Brückenmessung (2026): Das VKS 3.0 (Verkehrskontrollsystem) von Vidit Systems ist ein videobasiertes Messsystem, das auf Autobahnbrücken installiert wird. 4 auf der Fahrbahn markierte Referenzpunkte bilden ein virtuelles Messfeld. Die Software berechnet aus den Fahrzeugpositionen in den Videobildern gleichzeitig Geschwindigkeit und Abstand. Der Messbereich liegt 40 bis 90 Meter vor der Brücke, die Kamerahöhe muss mindestens 3 Meter betragen. Das VKS 3.0 ist das einzige PTB-zugelassene Abstandsmesssystem in Deutschland (PTB-Zulassung 18.19/01.02). PTB-Zulassung 18.19/01.02 (Vidit VKS 3.0 Version 3.1); Vidit Systems GmbH
VKS 3.0, VKS 3.01, VKS select & VKS 4.5 – Varianten im Vergleich
Vidit Systems hat das Verkehrskontrollsystem über die Jahre weiterentwickelt. Die Unterschiede sind für die rechtliche Bewertung relevant – denn sie betreffen Messgenauigkeit, Datenschutz und Verwertbarkeit.
| Version | Besonderheit | PTB-Zulassung | Datenschutz |
|---|---|---|---|
| VKS 3.0 | Grundversion: Video-Abstands- und Geschwindigkeitsmessung | 18.19/01.02 | Permanente Aufzeichnung aller Verkehrsteilnehmer |
| VKS 3.01 | Weiterentwicklung: verbesserte Software, höhere Auflösung | 18.19/01.02 (Version 3.1) | Permanente Aufzeichnung |
| VKS select | Zusatzmodul: nur bei Verdacht auf Verstoß wird gespeichert | – (Modul) | Anlassbezogene Aufzeichnung |
| VKS 4.5 | Aktuelles Nachfolgesystem: präzisere Auswertung | Eigene Zulassung | Je nach Konfiguration |
Warum „VKS select" über die Verwertbarkeit entscheidet
Das Zusatzmodul VKS select ist der entscheidende Faktor. Ohne VKS select zeichnet das System permanent den gesamten Verkehr auf – jedes Fahrzeug, jeden Fahrer, unabhängig davon, ob ein Verstoß vorliegt. Das OLG Oldenburg erklärte diese permanente Überwachung 2009 für unzulässig: Sie verstößt gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Mit VKS select wird erst bei Verdacht auf einen Verstoß die relevante Videosequenz gespeichert. Die Aufzeichnung ist dann anlassbezogen – und nach der Rechtsprechung des OLG Bamberg (2015) verwertbar.
Für Betroffene bedeutet das: Der erste Prüfpunkt bei jeder VKS-3.0-Messung lautet: Wurde VKS select eingesetzt? Lässt sich das nicht nachweisen, ist die Verwertbarkeit angreifbar.
Gleichzeitig Geschwindigkeit und Abstand messen – das kann das VKS 3.0
Geschwindigkeitsmessung per Video
Die Geschwindigkeitsmessung folgt einem einfachen Prinzip: Aus der Positionsveränderung eines Fahrzeugs zwischen 2 Videobildern und dem bekannten Zeitabstand (Bildrate der Kamera) errechnet die Software die Geschwindigkeit. Die Referenzpunkte auf der Fahrbahn stellen sicher, dass die Bildpositionen korrekt in reale Entfernungen umgerechnet werden.
Abstandsmessung: Das einzige PTB-zugelassene System
Die Abstandsmessung macht das VKS 3.0 einzigartig: Kein anderes PTB-zugelassenes Messsystem kann den Abstand zwischen 2 Fahrzeugen direkt messen. Die Software vergleicht die Positionen zweier aufeinanderfolgender Fahrzeuge im selben Videobild und berechnet den Abstand in Metern. Daraus ergibt sich, ob der Fahrer den gesetzlichen Mindestabstand – umgangssprachlich „halber Tacho" – eingehalten hat.
Was bedeutet „halber Tacho"? Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h beträgt der Mindestabstand 50 Meter (also die Hälfte des Tachowerts in Metern). Wer weniger Abstand hält, begeht einen Abstandsverstoß – je nach Unterschreitung mit empfindlichen Bußgeldern, Punkten und Fahrverbot.
Toleranzabzug beim VKS 3.0
Geschwindigkeitsmessung: 3 km/h bzw. 3 %
Für die Geschwindigkeitsmessung gelten die üblichen Toleranzwerte:
| Gemessene Geschwindigkeit | Toleranzabzug | Beispiel |
|---|---|---|
| Bis 100 km/h | 3 km/h | Gemessen 93 km/h → Vorwurf 90 km/h |
| Über 100 km/h | 3 % | Gemessen 144 km/h → Vorwurf 139 km/h |
Abstandsmessung: Kein Toleranzabzug – ein umstrittener Punkt
Bei der Abstandsmessung sieht die PTB-Zulassung keinen Toleranzabzug vor. Das ist für die Verteidigung ein vielversprechender Ansatz: Sachverständige fordern, dass die Toleranzen bei der Abstandsmessung dreimal so hoch sein müssten wie bei Geschwindigkeitsmessungen. Die Begründung: Die Abstandsmessung erfordert die Positionsbestimmung zweier Fahrzeuge – jede Positionsungenauigkeit verdoppelt sich.
| Messtyp | PTB-Toleranz | Sachverständigen-Forderung |
|---|---|---|
| Geschwindigkeit | 3 km/h / 3 % | – |
| Abstand | Kein Abzug | Dreifacher Wert der Geschwindigkeitstoleranz |
Ein Fachanwalt kann über ein Sachverständigengutachten die fehlende Toleranz bei der Abstandsmessung als Verteidigungsargument einbringen.
Bekannte Messfehler und Angriffspunkte
Das VKS 3.0 gilt für die Geschwindigkeitsmessung als standardisiertes Messverfahren (OLG Koblenz 2018). Bei der Abstandsmessung ist die Lage komplexer – und bei der Verwertbarkeit hängt alles am Datenschutz.
Übersicht: Fehlerquellen und ihre Relevanz
| Fehlerquelle | Beschreibung | Relevanz |
|---|---|---|
| Anlasslose Videoüberwachung | Ohne VKS select: permanente Aufzeichnung aller Verkehrsteilnehmer | HOCH |
| Kamerahöhe nicht eingehalten | Mindesthöhe 3 m – niedrigere Installation führt zu Messfehlern | HOCH |
| Referenzpunkte fehlerhaft | Ungenaue Markierung oder Vermessung der 4 Fahrbahnpunkte | HOCH |
| Kameraposition verändert | Kamera nach dem Referenzvideo bewegt → Perspektiv-Transformation ungültig | HOCH |
| Fehlendes Referenzvideo | Ohne Referenzvideo kein Nachweis der korrekten Kalibrierung | HOCH |
| Brückenschwingungen | Verkehrserschütterungen bewegen die Kamera minimal | MITTEL |
| Fehlende Toleranz bei Abstand | Kein PTB-Sicherheitsabzug – Sachverständige fordern dreifachen Wert | MITTEL |
| Fahreridentifizierung | Fahrer auf dem Brückenvideo nicht eindeutig erkennbar | MITTEL |
| Spontane Abstandsverringerung | Plötzliches Bremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel | MITTEL |
| Auswertepersonal | Fehlende Schulungsnachweise des Auswertepersonals | GERING |
Das Datenschutz-Problem: Anlasslose Videoüberwachung
Ohne das Zusatzmodul VKS select filmt das VKS 3.0 permanent den gesamten Verkehr auf der überwachten Autobahn – auch Fahrer, die sich an alle Regeln halten. Das OLG Oldenburg entschied 2009 (Az. Ss Bs 186/09): Diese Form der dauerhaften Videoüberwachung ohne konkreten Anlass verstößt gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Messungen, die auf solchen Aufnahmen basieren, sind unverwertbar.
Auch das BVerfG hat in seiner Rechtsprechung klargestellt: Anlasslose Videoverkehrsüberwachung kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Ob bei Ihrer Messung VKS select eingesetzt wurde, ergibt sich aus der Akteneinsicht.
Kamerahöhe und Brückenschwingungen
Die PTB-Zulassung schreibt eine Mindest-Kamerahöhe von 3 Metern über der Fahrbahnoberkante vor. Eine geringere Höhe verzerrt die perspektivische Transformation und führt zu fehlerhaften Positions- und Abstandsberechnungen. Ein besonders relevanter Angriffspunkt ist die Brückenvibration (auch Kameraschwingung genannt): Autobahnbrücken schwingen durch den Schwerlastverkehr – vor allem Lkw erzeugen spürbare Erschütterungen. Diese Vibrationen verändern den Kamerawinkel um Bruchteile eines Grades. Da die perspektivische Transformation hochempfindlich auf kleinste Winkeländerungen reagiert, können bereits minimale Schwingungen zu messbaren Abweichungen bei Geschwindigkeit und Abstand führen.
Bedienfehler bei der Messstreckenvorbereitung
Vor jeder Messung muss die Polizei die Referenzpunkte auf der Fahrbahn exakt markieren und mit einem Tachymeter vermessen. Fehler bei dieser Messstreckenvorbereitung – etwa eine ungenaue Markierung oder falsche Koordinateneingabe – übertragen sich auf alle Messungen des Einsatztages. Auch ein Bedienfehler bei der Fahrzeughöhen-Einstellung kann die Ergebnisse verfälschen: Pkw und Lkw haben unterschiedliche Höhen, und die perspektivische Transformation berücksichtigt die Fahrzeughöhe bei der Positionsberechnung.
Fehlerhafte Referenzpunkte
Das gesamte Messsystem basiert auf 4 Referenzpunkten auf der Fahrbahn. Wenn diese Punkte ungenau markiert oder vermessen wurden, ist das virtuelle Messfeld fehlerhaft – und damit jede darauf basierende Messung. Gleiches gilt, wenn die Kameraposition nach dem Referenzvideo verändert wurde: Die perspektivische Transformation stimmt dann nicht mehr mit der Realität überein.
Fehlerquellen beim VKS 3.0 (2026): Häufige Angriffspunkte bei VKS-3.0-Messungen sind die Kamerahöhe (Mindesthöhe 3 Meter über Fahrbahnoberkante), fehlerhafte Referenzpunkte auf der Fahrbahn und Brückenschwingungen. Jeder dieser Fehler kann das gesamte virtuelle Messfeld verfälschen. Zusätzlich sieht die PTB-Zulassung für die Abstandsmessung keinen Toleranzabzug vor – ein umstrittener Punkt, den Sachverständige kritisieren. Das Fehlen des Zusatzmoduls „VKS select" macht Aufnahmen als anlasslose Videoüberwachung verfassungsrechtlich angreifbar. PTB-Zulassung 18.19/01.02; OLG Oldenburg, Ss Bs 186/09; OLG Bamberg, 3 Ss OWi 874/15
Rechtsprechung: Verwertbar oder nicht?
Die Rechtsprechung zum VKS 3.0 dreht sich um eine zentrale Frage: Wann ist die Videoaufzeichnung verwertbar – und wann nicht?
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage |
|---|---|---|---|
| OLG Oldenburg | Ss Bs 186/09 | 27.11.2009 | VKS-3.0-Abstandsmessungen unverwertbar – permanente Videoüberwachung ohne Anlass |
| OLG Bamberg | 3 Ss OWi 874/15 | 04.08.2015 | Messungen mit VKS select verwertbar – nur anlassbezogene Identifizierungssequenzen |
| OLG Koblenz | – | 04/2018 | VKS 3.0 für Geschwindigkeitsmessungen als standardisiert anerkannt |
| OLG Hamm | – | 2009 | Geschwindigkeitsmessung mit VKS 3.0 V3.1 nicht zwingend einem Beweisverwertungsverbot unterworfen |
| BVerfG | – | (Grundsatz) | Anlasslose Videoverkehrsüberwachung kann Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen |
OLG Oldenburg (2009): Permanente Überwachung unzulässig
Das OLG Oldenburg setzte 2009 mit seinem Beschluss (Az. Ss Bs 186/09) die Maßstäbe: Eine permanente Videoüberwachung des Verkehrs ohne konkreten Anlass – also ohne Verdacht auf einen Verstoß – verletzt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Abstandsmessungen auf Basis solcher Aufnahmen sind unverwertbar.
Dieses Urteil betrifft alle VKS-3.0-Messungen ohne VKS select. In der Praxis führte die Entscheidung dazu, dass zahlreiche Bußgeldbehörden auf das Zusatzmodul umrüsteten.
OLG Bamberg (2015): Mit VKS select verwertbar
Das OLG Bamberg entschied 2015, dass Messungen mit VKS select verwertbar sind. Die Begründung: Das Modul zeichnet erst bei Verdacht auf einen Verstoß auf. Die Speicherung beschränkt sich auf kurze, anlassbezogene Identifizierungssequenzen – das ist mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar.
OLG Koblenz (2018): Geschwindigkeitsmessung standardisiert
Das OLG Koblenz stufte 2018 die Geschwindigkeitsmessung per VKS 3.0 als standardisiertes Messverfahren ein. Für die Abstandsmessung gilt diese Einstufung nicht uneingeschränkt – hier fehlt die höchstrichterliche Klärung.
Bußgeldtabelle: Abstandsverstoß auf der Autobahn
Ein Abstandsverstoß auf der Autobahn wird in Deutschland nach Geschwindigkeit und Unterschreitung gestaffelt. Die Tabelle zeigt, was droht, wenn das VKS 3.0 einen zu geringen Abstand dokumentiert hat.
Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h
| Unterschreitung des Mindestabstands | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachos | 75 EUR | 1 | – |
| Weniger als 4/10 des halben Tachos | 100 EUR | 1 | – |
| Weniger als 3/10 des halben Tachos | 160 EUR | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 2/10 des halben Tachos | 240 EUR | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachos | 320 EUR | 2 | 3 Monate |
Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h
| Unterschreitung des Mindestabstands | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| Weniger als 5/10 des halben Tachos | 100 EUR | 1 | – |
| Weniger als 4/10 des halben Tachos | 180 EUR | 2 | 1 Monat |
| Weniger als 3/10 des halben Tachos | 240 EUR | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 2/10 des halben Tachos | 320 EUR | 2 | 2 Monate |
| Weniger als 1/10 des halben Tachos | 400 EUR | 2 | 3 Monate |
Vorsatz-Verdopplung: Bei extremer Abstandsunterschreitung gehen Gerichte regelmäßig von Vorsatz aus. In diesem Fall kann sich das Bußgeld verdoppeln – aus 320 EUR werden 640 EUR.
Ein Einspruch kann gerade bei den hohen Bußgeldstufen mit Fahrverbot sinnvoll sein. Viele Betroffene sind beruflich auf ihren Führerschein angewiesen. Die Prüfung der Messung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kann ergeben, ob die Messung angreifbar ist.
Abstandsverstoß per VKS 3.0 – Bußgeld und Fahrverbot (2026): Für die Abstandsmessung sieht die PTB-Zulassung des VKS 3.0 keinen Toleranzabzug vor. Sachverständige fordern jedoch einen dreifach höheren Toleranzwert als bei Geschwindigkeitsmessungen – ein vielversprechender Ansatz für die Verteidigung. Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h und weniger als 2/10 des halben Tachos Abstand drohen 320 EUR Bußgeld, 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot. Bei Vorsatz kann sich das Bußgeld verdoppeln. Bußgeldkatalog 2026; PTB-Zulassung 18.19/01.02
Einspruch gegen VKS-3.0-Messung: Ihre Optionen
Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid auf Basis einer VKS-3.0-Messung kann sich lohnen – insbesondere wenn das Datenschutzproblem oder technische Mängel vorliegen.
5 Ansätze für Ihren Einspruch
- VKS select nicht vorhanden – permanente Videoüberwachung ohne Anlass, nach OLG Oldenburg unverwertbar
- Kamerahöhe unter 3 Metern – Abweichung von der PTB-Vorgabe verfälscht das Messfeld
- Referenzpunkte fehlerhaft oder fehlendes Referenzvideo – keine nachweisbare Kalibrierung der Messstelle
- Fehlende Toleranz bei Abstandsmessung – Sachverständige fordern dreifach höhere Toleranz
- Spontane Abstandsverringerung – plötzliches Bremsen des Vorausfahrenden oder Spurwechsel eines Dritten
So gehen Sie vor
- Frist beachten: Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden.
- Akteneinsicht beantragen: Ein Fachanwalt fordert die vollständige Bußgeldakte an – Referenzvideo, Kalibrierungsdaten, Auswertungsprotokoll, VKS-select-Nachweis.
- Messung prüfen lassen: Anhand der Akten wird beurteilt, ob die Messstelle korrekt eingerichtet war und ob die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt wurden.
Besonders sinnvoll ist ein Einspruch bei Abstandsverstößen mit Fahrverbot (ab 3/10-Unterschreitung bei über 130 km/h), kombinierten Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen, Fällen ohne VKS select und wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind.
Häufige Fragen zum VKS 3.0 (FAQ)
Das VKS 3.0 ist ein videobasiertes Messsystem, das auf Autobahnbrücken installiert wird. 4 auf der Fahrbahn markierte Referenzpunkte bilden ein virtuelles Messfeld. Die Software berechnet aus den Fahrzeugpositionen in den Videobildern Geschwindigkeit und Abstand. Der Messbereich liegt 40 bis 90 Meter vor der Brücke. Die Kamerahöhe muss mindestens 3 Meter über der Fahrbahnoberkante betragen.
VKS 3.01 ist die Weiterentwicklung des VKS 3.0 mit verbesserter Software und höherer Auflösung. Das Nachfolgesystem VKS 4.5 bietet noch präzisere Auswertung. Alle Systeme basieren auf dem gleichen Messprinzip: videobasierte Messung über Referenzpunkte auf der Fahrbahn. Die PTB-Zulassung (18.19/01.02) gilt für die Version 3.1.
VKS select ist ein Zusatzmodul, das erst bei Verdacht auf einen Verstoß die Videosequenz speichert. Ohne VKS select filmt das System permanent alle Verkehrsteilnehmer. Das OLG Oldenburg erklärte 2009 solche Aufnahmen für unverwertbar, weil sie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzen. Ob VKS select eingesetzt wurde, ist der erste Prüfpunkt bei jeder VKS-3.0-Messung.
Für die Geschwindigkeitsmessung gelten 3 km/h (bis 100 km/h) bzw. 3 % (über 100 km/h). Bei der Abstandsmessung sieht die PTB-Zulassung keinen Toleranzabzug vor – ein umstrittener Punkt. Sachverständige fordern einen dreifach höheren Toleranzwert als bei Geschwindigkeitsmessungen. Dieses Defizit bietet Verteidigungspotenzial.
Ja. Typische Ansätze sind: VKS select prüfen (Datenschutz), Kamerahöhe prüfen, Referenzpunkte-Vermessung hinterfragen und Brückenschwingungen anführen. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann die Messunterlagen über die Akteneinsicht auswerten und die Erfolgsaussichten beurteilen.
Die Sanktionen richten sich nach der Geschwindigkeit und dem Grad der Abstandsunterschreitung. Bei über 130 km/h und weniger als 2/10 des halben Tachos Abstand drohen 320 EUR Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und 2 Monate Fahrverbot. Bei Vorsatz – den Gerichte bei extremer Unterschreitung regelmäßig annehmen – kann sich das Bußgeld verdoppeln.
Ja. Das VKS 3.0 kann gleichzeitig Geschwindigkeiten und Abstände messen. Es ist das einzige PTB-zugelassene Abstandsmesssystem in Deutschland und zusätzlich für Geschwindigkeitsmessungen anerkannt (OLG Koblenz 2018). Betroffene können daher sowohl einen Geschwindigkeits- als auch einen Abstandsverstoß vorgeworfen bekommen.
Nächste Schritte: VKS-3.0-Bescheid prüfen lassen
Ob Abstandsverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder beides – bei einer VKS-3.0-Messung von einer Autobahnbrücke gibt es mehrere Angriffspunkte. Die Frage nach VKS select, die Kamerahöhe, die Referenzpunkte und die fehlende Toleranz bei der Abstandsmessung bieten reale Chancen für einen erfolgreichen Einspruch.
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