TraffiStar S350 — Das umstrittene Messgerät: Funktionsweise, Skandal & Ihre Rechte

Stand: Februar 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Auf einen Blick
  • Saarland hat alle TraffiStar S350 abgeschaltet (seit 2019)
  • VerfGH Saarland: Messungen nicht verwertbar (Az. Lv 7/17)
  • ~750 Geräte in anderen Bundesländern weiterhin im Einsatz
  • Fehlende Rohmessdaten = konkreter Angriffspunkt für Ihren Einspruch

Bußgeldbescheid vom TraffiStar S350 kostenlos prüfen lassen

Vom TraffiStar S350 geblitzt? Dann sollten Sie wissen: Dieses Messgerät von Jenoptik ist das umstrittenste Blitzgerät Deutschlands. Das Saarland hat 2019 sämtliche Geräte außer Betrieb genommen – der Verfassungsgerichtshof erklärte die Messungen für nicht verwertbar.

Was ist der TraffiStar S350?

Hersteller und Technik

Der TraffiStar S350 stammt von Jenoptik Robot GmbH (Marke: TRAFFIPAX). Das Gerät arbeitet mit LIDAR-Technik – einem Laserscanner, der einen etwa 50 Grad breiten Laserfächer erzeugt.

Einsatzarten

EinsatzartBeschreibungPTB-Zulassung seit
StationärFest installierte Blitzersäule am Straßenrand2013
Semi-stationärEnforcement Trailer (mobiler Anhänger)24.07.2015
MobilStativaufbau oder Fahrzeugeinbau2013

Der TraffiStar-S350-Skandal

Das Urteil des VerfGH Saarland (Lv 7/17)

Am 5. Juli 2019 entschied der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes: Messungen mit dem TraffiStar S350 sind nicht verwertbar. Begründung: Weil das Gerät die Rohmessdaten löscht, können Betroffene die Messwertbildung nicht überprüfen lassen – das verletzt das Grundrecht auf effektive Verteidigung.

Keine Rohmessdatenspeicherung

Das Gerät löscht die einzelnen Messpunkte nach der Berechnung. Jenoptik kündigte 2019 ein Software-Update an, das bis heute (Februar 2026) nicht flächendeckend umgesetzt wurde. Der Nachfolger TraffiStar S351 befindet sich seit 2025 im PTB-Zulassungsverfahren.

Bundesländer mit TraffiStar S350

StatusBundesländerAnmerkungen
Außer BetriebSaarlandAlle Geräte seit 2019 abgeschaltet
Weiterhin im EinsatzBaden-Württemberg~160 Geräte – bundesweit größter Bestand
Weiterhin im EinsatzNiedersachsenz. B. Salzgitter: 6 Geräte
Weiterhin im EinsatzSachsenMehrere stationäre Anlagen
Weiterhin im EinsatzNordrhein-WestfalenVereinzelt im Einsatz
Einzelgerichte pro UnverwertbarkeitBundesweitAG Heidelberg, AG Kassel, AG Stralsund u. a.

Bundesweit sind geschätzt 750 TraffiStar-S350-Systeme im Einsatz.

Vom TraffiStar S350 geblitzt?

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Aktuelle Rechtsprechung

DatumGerichtAktenzeichenErgebnis
05.07.2019VerfGH SaarlandLv 7/17Messungen nicht verwertbar – fehlende Rohmessdaten
08.08.2019OLG Düsseldorf2 RBs 123/19Messungen verwertbar – Saarland-Urteil nicht übertragbar
12.11.2020BVerfG2 BvR 1616/18Recht auf Einsicht in Rohmessdaten außerhalb der Bußgeldakte
20.06.2023BVerfG2 BvR 1167/20Keine Pflicht zur Speicherung von Rohmessdaten

BVerfG: Keine Speicherpflicht (2 BvR 1167/20)

Einspruch gegen TraffiStar-S350-Messung: Ihre Optionen

5 Angriffspunkte für Ihren Einspruch

  1. Fehlende Rohmessdaten – Messwertbildung nicht nachvollziehbar
  2. Argumentation nach VerfGH Saarland (Lv 7/17) – bundesweit einsetzbar
  3. Fehlendes Software-Update – Glaubwürdigkeit des Messverfahrens erschüttert
  4. Aufstellfehler und Kalibrierung – Eichschein, Aufstellwinkel, Schulungsnachweis
  5. Akteneinsicht erzwingen – Recht auf Zugang zu Informationen außerhalb der Bußgeldakte

Wann lohnt sich ein Einspruch?

  • Drohendes Fahrverbot
  • Punkte in Flensburg
  • Bußgeld über 100 Euro
  • Zuständiges Amtsgericht hat bereits TraffiStar-Messungen für unverwertbar erklärt
  • Akteneinsicht offenbart formale Fehler
Frist beachten

Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung des Bußgeldbescheids.

FAQ – TraffiStar S350

Ja, außerhalb des Saarlandes sind Messungen grundsätzlich verwertbar. Fehlende Rohmessdaten bieten allerdings konkrete Angriffspunkte für einen Einspruch. Sie haben 14 Tage nach Zustellung des Bescheids Zeit.

Nur das Saarland hat seit 2019 alle Geräte außer Betrieb genommen. In Baden-Württemberg (~160 Geräte), Niedersachsen, Sachsen und NRW wird er weiterhin eingesetzt. Bundesweit ca. 750 Systeme.

Das Gerät wurde so konzipiert, dass die Messpunkte nach der Berechnung gelöscht werden. Jenoptik kündigte 2019 ein Software-Update an, das bis heute nicht flächendeckend ausgerollt wurde. Der Nachfolger TraffiStar S351 (PTB-Zulassungsverfahren seit 2025) soll das Problem beheben.

Der VerfGH des Saarlandes urteilte am 5. Juli 2019, dass die Löschung der Rohmessdaten das Grundrecht auf effektive Verteidigung verletzt. Die Messungen wurden für nicht verwertbar erklärt.

Ja. Fachanwälte nutzen die Argumentation bundesweit. Mehrere Amtsgerichte (Heidelberg, Kassel, Stralsund) haben TraffiStar-S350-Messungen für unverwertbar erklärt.

Nein. Das BVerfG entschied am 20. Juni 2023 (2 BvR 1167/20), dass keine staatliche Pflicht zur Speicherung besteht. Es bestätigte jedoch das Recht auf Akteneinsicht – auch in Unterlagen außerhalb der Bußgeldakte.

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