PoliScan Speed: Technik, Messfehler & Einspruch

Stand: Februar 2026 | Geprüft: Rechtsanwalt Roland Sedlmeier, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Auf einen Blick
  • Hersteller: Vitronic (Wiesbaden) – LIDAR-basiert
  • Vier Versionen: M1, M1 HP, F1 HP, FM1
  • Toleranz: 3 km/h (bis 100 km/h) bzw. 3 %
  • Kernproblem: Keine Speicherung von Rohmessdaten
  • BGH-Vorlage des OLG Saarbrücken (2025) kann Verwertbarkeit kippen

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Der PoliScan Speed von Vitronic gehört zu den am häufigsten eingesetzten Blitzern in Deutschland. Trotz PTB-Zulassung gibt es erhebliche technische Schwachstellen – allen voran die fehlende Speicherung von Rohmessdaten.

So funktioniert der PoliScan Speed (LIDAR-Messprinzip)

LIDAR = Light Detection and Ranging. Ein rotierender Spiegel sendet unsichtbare Infrarot-Lichtpulse fächerförmig über die Fahrbahn. Zugelassener Messbereich: 50 bis 20 Meter vor dem Gerät.

PoliScan Speed Versionen im Überblick

VersionEinsatzartPTB-ZulassungBesonderheit
M1Mobil (Stativ)18.11/06.01Urversion, ausschließlich mobiler Einsatz
M1 HPMobil (Stativ)18.11/10.02Höhere Kameraauflösung
F1 HPStationär (Säule)18.11/09.05Bis 4 Fahrspuren, beide Fahrtrichtungen
FM1Mobil, stationär, Trailer18.11/13.01Vielseitigster Einsatz, Nachfolger aller Vorgänger

Toleranzabzug bei PoliScan Speed

Gemessene GeschwindigkeitToleranzabzugBeispiel
Bis 100 km/h3 km/hGemessen 58 km/h → Vorwurf 55 km/h
Über 100 km/h3 %Gemessen 137 km/h → Vorwurf 132 km/h

Bekannte Messfehler und Angriffspunkte

Das Rohmessdaten-Problem

Das zentrale Verteidigungsargument: Das Gerät speichert keine Rohmessdaten. Ein Sachverständiger kann die Messwertbildung nicht nachvollziehen.

Softwareversionen und Messbereich

  • Software 3.2.4: ca. 20 % Fehlerrate (Gutachten 2013)
  • Software 4.4.9: Fiktive Messreihen-Startzeiten
  • Messbereich-Verstöße: Messungen außerhalb des zugelassenen Korridors (50–20 m)

Aufstellfehler und Mehrfachauslösung

Falscher Aufstellwinkel und fehlerhafte Fahrzeugzuordnung bei dichtem Verkehr sind weitere Angriffspunkte.

Aktuelle Rechtsprechung

GerichtAktenzeichenDatumKernaussage
BVerfG2 BvR 1616/1812.11.2020Recht auf erweiterte Akteneinsicht bejaht
BVerfG2 BvR 1082/2121.06.2023Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Rohmessdaten erfolglos
OLG Saarbrücken1 Ss (OWi) 112/2410.04.2025Divergenzvorlage an BGH: Beweisverwertungsverbot bei fehlenden Rohmessdaten?
OLG Düsseldorfdiv.laufendPoliScan Speed als standardisiertes Messverfahren bestätigt
BayObLG201 ObOWi 110/2401.03.2024Standardisiertes Messverfahren bestätigt

Für Betroffene: Bis zur BGH-Entscheidung lohnt es sich besonders, gegen PoliScan-Bescheide Einspruch einzulegen.

Einspruch gegen PoliScan Speed – Lohnt sich das?

Checkliste: Angriffspunkte beim PoliScan Speed

  1. Rohmessdaten fehlen
  2. Softwareversion mit bekannten Fehlern (3.2.4, 4.4.9)
  3. Messung außerhalb des zugelassenen Korridors
  4. Aufstellwinkel nicht korrekt
  5. Mehrfachauslösung – Fahrzeugzuordnung unklar
  6. Eichfrist abgelaufen
  7. Messprotokoll unvollständig
  8. Anhörungsbogen verspätet – Verjährung prüfen

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Einsatzformen: Stationär, mobil, Enforcement Trailer

Stationär (F1 HP): In fester Blitzersäule, überwacht bis zu 4 Fahrspuren.

Mobil (M1 / FM1): Auf Stativ, erfordert Messprotokoll.

Enforcement Trailer (FM1): Gepanzerter Anhänger, arbeitet bis zu 30 Tage vollautomatisch und unbemannt.

Häufige Fragen zu PoliScan Speed (FAQ)

Der PoliScan Speed nutzt LIDAR-Technik: Ein Infrarot-Laserscanner sendet Lichtpulse aus und misst die Laufzeit der reflektierten Impulse. Der zugelassene Messbereich liegt 50 bis 20 Meter vor dem Gerät.

Ja. Häufigster Ansatzpunkt: Die fehlenden Rohmessdaten verhindern eine unabhängige Überprüfung. Ein Fachanwalt kann über die Akteneinsicht die Messdaten prüfen.

Bis 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, über 100 km/h sind es 3 %. Bei nachgewiesenen Gerätemängeln kann ein Gericht höhere Toleranzen ansetzen.

Rohmessdaten sind die einzelnen Messpunkte, aus denen das Gerät den Geschwindigkeitswert errechnet. Der PoliScan Speed speichert diese nicht. Ob das ein Beweisverwertungsverbot begründet, prüft aktuell der BGH (Divergenzvorlage OLG Saarbrücken 2025).

Vier Hauptversionen: M1 (mobil), M1 HP (mobil, höhere Auflösung), F1 HP (stationär, bis 4 Fahrspuren) und FM1 (universell einsetzbar). PTB-Zulassungen: 18.11/06.01, 18.11/10.02, 18.11/09.05, 18.11/13.01.

Ein gepanzerter Anhänger mit eingebautem PoliScan Speed FM1. Arbeitet bis zu 30 Tage autonom und unbemannt. Wird per WLAN-Fernzugriff betrieben.

Möglich. Das OLG Saarbrücken hat 2025 per Divergenzvorlage (Az.: 1 Ss (OWi) 112/24) dem BGH die Frage vorgelegt, ob fehlende Rohmessdaten ein Beweisverwertungsverbot begründen. Bis dahin lohnt sich ein Einspruch besonders.

Weitere Informationen: Alle Blitzer & Messgeräte | TraffiStar S350 | So legen Sie Einspruch ein