Leivtec XV3: Das Skandal-Messgerät – Messfehler, Rückruf & Ihre Rechte
- Hersteller: Leivtec Verkehrstechnik GmbH – LIDAR-basiert
- Messprinzip: Laser-Handmessgerät (Infrarot-Laufzeitmessung, 905 nm)
- Toleranz: 3 km/h (bis 100 km/h) bzw. 3 % – nach Skandal faktisch hinfällig
- Kernproblem: Systematische Messfehler, Rückruf durch Hersteller, PTB-Konformität entzogen
- Status: Kein standardisiertes Messverfahren (OLG Celle & OLG Oldenburg, 2021)
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Der Leivtec XV3 ist eines der umstrittensten Geschwindigkeitsmessgeräte in der deutschen Verkehrsüberwachung. Das LIDAR-Handmessgerät von Leivtec wurde jahrelang bundesweit für mobile Lasermessungen eingesetzt – bis Sachverständige im Oktober 2020 systematische Messfehler aufdeckten. Die Folge: Der Hersteller rief die Geräte zurück, die PTB bestätigte die Mängel und 2 Oberlandesgerichte stuften den Leivtec XV3 als nicht standardisiertes Messverfahren ein. Wer noch einen Bußgeldbescheid auf Basis einer Leivtec-XV3-Messung erhalten hat, sollte schnell handeln – die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sind bei diesem Gerät besonders hoch.
So funktioniert der Leivtec XV3 (Laser-Laufzeitmessung)
Der Leivtec XV3 arbeitet nach dem LIDAR-Prinzip – Light Detection and Ranging. Eine Laserdiode sendet unsichtbare Infrarot-Lichtpulse mit einer Wellenlänge von 905 Nanometern aus.
Der Messvorgang in 4 Schritten:
- Aussenden: Die Laserdiode emittiert Infrarot-Lichtpulse in Richtung des sich nähernden Fahrzeugs.
- Reflektieren: Die Lichtpulse treffen auf die Fahrzeugfront und werden zum Gerät zurückgeworfen.
- Entfernung berechnen: Aus der Laufzeit der reflektierten Pulse errechnet das Gerät die Entfernung (Lichtgeschwindigkeit × Zeit ÷ 2).
- Geschwindigkeit ableiten: Mehrere aufeinanderfolgende Entfernungsmessungen auf einer Messstrecke von mindestens 8 Metern ergeben eine Weg-Zeit-Berechnung – daraus wird die Geschwindigkeit ermittelt.
Der Leivtec XV3 misst ausschließlich frontal auf sich nähernde Fahrzeuge (auflaufender Verkehr). Der Messbereich liegt zwischen ca. 50 und 30 Metern Entfernung. Der sogenannte Messrahmen – also der Bereich, den der Laserstrahl auf der Fahrbahn abdeckt – muss korrekt auf die Fahrspur ausgerichtet sein. Eine Fehlausrichtung des Messrahmens gehört zu den häufigsten Fehlerquellen. Bei Überschreitung des eingestellten Grenzwerts speichert das Gerät automatisch ein Start- und ein Endbild als Beweisfotos.
Blitzt der Leivtec XV3 sichtbar? Das Gerät nutzt einen Infrarot-Laser, der unsichtbar ist. Bei Nachtmessungen wird ein sichtbarer Blitz für das Beweisfoto ausgelöst. Tagsüber kann die Messung ohne sichtbaren Blitz erfolgen – viele Betroffene bemerken die Messung daher nicht.
Einsatzarten: Stativ, Fahrzeug, Handmessung
Das Gerät kam in 3 Varianten zum Einsatz:
| Einsatzart | Beschreibung | Fehleranfälligkeit |
|---|---|---|
| Stativmessung | Gerät auf Dreibein-Stativ montiert | Verwacklungen durch Erschütterungen |
| Fahrzeugmessung | Gerät im oder auf einem Messfahrzeug | Motor-/Straßenvibrationen |
| Handmessung | Bedienperson hält Gerät in der Hand | Höchste Verwacklungsgefahr |
Die Handmessung galt unter Sachverständigen schon vor dem Skandal als besonders fehleranfällig. Selbst minimale Bewegungen des Messenden während der Messung können das Ergebnis verfälschen.
Leivtec XV3 – Laser-Laufzeitmessung (2026): Der Leivtec XV3 ist ein LIDAR-basiertes Laser-Handmessgerät der Leivtec Verkehrstechnik GmbH. Eine Infrarot-Laserdiode (905 nm) sendet unsichtbare Lichtpulse aus, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Aus der Laufzeitmessung berechnet das Gerät die Entfernung, aus mehreren aufeinanderfolgenden Entfernungswerten die Geschwindigkeit. Der Messbereich liegt zwischen ca. 50 und 30 Metern, gemessen wird ausschließlich frontal auf sich nähernden Verkehr. Die PTB-Bauartzulassung lautet Z18.11/09.04 vom 02.07.2009.
PTB-Bauartzulassung Z18.11/09.04; IQVMT-Testreihe Oktober 2020
Der Leivtec-XV3-Skandal: Chronologie eines Messgeräte-Desasters
Die Geschichte des Leivtec XV3 ist beispiellos in der deutschen Verkehrsüberwachung. Kein anderes Messgerät wurde so gründlich demontiert – vom Sachverständigentest über das DEKRA-Gutachten bis zum faktischen Rückruf durch den Hersteller.
Die vollständige Chronologie
| Datum | Ereignis |
|---|---|
| 02.07.2009 | PTB erteilt Bauartzulassung Z18.11/09.04 |
| 27.05.2011 | Erste Änderung der PTB-Zulassung |
| 30.12.2014 | Zweite Änderung der PTB-Zulassung |
| 2017 | AG St. Ingbert: Freispruch wegen gelöschter Messdaten |
| 08.12.2017 | AG Jülich: Messungen unverwertbar – fehlerhafte EMV-Prüfung bei PTB-Zulassung |
| 07.10.2020 | IQVMT-Testreihe deckt systematische Messfehler auf |
| 14.12.2020 | Gebrauchsanweisung wird geändert (verschärfte Aufstellbedingungen) |
| 03/2021 | DEKRA-Gutachten bestätigt systematische Messfehler |
| 12.03.2021 | Hersteller bittet Kunden, Geräte nicht mehr einzusetzen (Rückruf) |
| 06/2021 | PTB bestätigt: Fehlergrenzen unter Feldbedingungen nicht eingehalten |
| 18.06.2021 | OLG Celle: Kein standardisiertes Messverfahren |
| 05.07.2021 | Hersteller stellt Entwicklung des Nachfolgers XV4 ein |
| 19.07.2021 | OLG Oldenburg bestätigt: Kein standardisiertes Messverfahren |
| 26.08.2021 | OLG Oldenburg: Verfahrenseinstellung bei Zweifeln an Messrichtigkeit |
| 2021 ff. | Mehrere Amtsgerichte stellen Verfahren ein oder sprechen frei |
IQVMT-Testreihe Oktober 2020 – der Stein des Anstoßes
Am 7. Oktober 2020 veröffentlichten Sachverständige des IQVMT (Institut für Qualitätssicherung in der Verkehrsmesstechnik) Testergebnisse, die den Leivtec XV3 endgültig in Frage stellten. Der Test war so simpel wie vernichtend: 2 identische Leivtec-XV3-Geräte wurden nebeneinander aufgestellt und maßen dasselbe Fahrzeug. Das Ergebnis: Differenzen von bis zu 16 km/h – ein Gerät zeigte 125 km/h, das andere 141 km/h.
Für ein standardisiertes Messverfahren ist das ein K.o.-Kriterium. Die Grundvoraussetzung lautet: Unter gleichen Bedingungen müssen gleiche Ergebnisse zu erwarten sein. Der Leivtec XV3 erfüllte diese Voraussetzung nachweislich nicht.
DEKRA-Gutachten März 2021 – Bestätigung
Die Hoffnung, die IQVMT-Ergebnisse ließen sich durch verschärfte Aufstellbedingungen beheben, zerschlug die DEKRA im März 2021. Ihr Gutachten bestätigte: Auch unter den im Dezember 2020 verschärften Aufstellbedingungen traten systematische Messfehler auf. Das Gerät war nicht zu retten.
Hersteller-Rückruf und Ende der Weiterentwicklung
Am 12. März 2021 bat die Leivtec GmbH ihre Kunden, die XV3-Geräte vorerst nicht mehr für amtliche Messungen einzusetzen – ein faktischer Rückruf. Am 5. Juli 2021 stellte der Hersteller auch die Entwicklung des geplanten Nachfolgers XV4 ein und kündigte das Ende des XV3-Supports an. Verschärfend kommt hinzu: Die Leivtec Verkehrstechnik GmbH hat inzwischen Insolvenz angemeldet. Es gibt keinen Hersteller-Support, keine Software-Updates und keine Wartung mehr für die noch im Umlauf befindlichen Geräte.
Mit dem Leivtec XV3 geblitzt?
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Jetzt kostenlos prüfen lassenWarum der Leivtec XV3 kein standardisiertes Messverfahren mehr ist
Die Einstufung als „standardisiertes Messverfahren" hat im Bußgeldrecht enorme Bedeutung. Solange ein Messgerät als standardisiert gilt, muss ein Gericht die Messung nicht im Detail überprüfen – der angezeigte Wert abzüglich Toleranz genügt als Beweis. Fällt diese Einstufung weg, muss sich das Gericht in jedem Einzelfall von der Richtigkeit der Messung überzeugen.
OLG Celle (Az. 2 Ss (OWi) 69/21) – 18.06.2021
Das OLG Celle traf die richtungsweisende Entscheidung: Der Leivtec XV3 ist kein standardisiertes Messverfahren. Begründung: Die PTB konnte nicht ausschließen, dass unzulässige Messabweichungen zum Nachteil der Betroffenen auftreten. Unter gleichen Voraussetzungen seien nicht mehr gleiche Messergebnisse zu erwarten.
OLG Oldenburg (Az. 2 Ss (OWi) 170/21) – 19.07.2021
Einen Monat später bestätigte das OLG Oldenburg die Einschätzung: Kein standardisiertes Messverfahren. Das Gericht müsse sich im Einzelfall von der Richtigkeit der Messung überzeugen – der bloße Verweis auf die PTB-Zulassung reiche beim Leivtec XV3 nicht aus.
Leivtec XV3 – kein standardisiertes Messverfahren (2026): Das OLG Celle entschied am 18.06.2021, dass der Leivtec XV3 kein standardisiertes Messverfahren ist. Die PTB konnte nicht ausschließen, dass unter bestimmten Feldbedingungen unzulässige Messabweichungen zum Nachteil der Betroffenen auftreten. Das OLG Oldenburg bestätigte diese Einschätzung am 19.07.2021. Der Hersteller hatte bereits am 12.03.2021 seine Kunden gebeten, die Geräte nicht mehr für amtliche Messungen einzusetzen.
OLG Celle, 2 Ss (OWi) 69/21; OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 170/21; PTB-Stellungnahme Juni 2021
Bekannte Fehlerquellen & Angriffspunkte
Die Messfehler beim Leivtec XV3 sind keine theoretischen Schwachstellen – sie wurden empirisch nachgewiesen und von unabhängigen Gutachtern bestätigt. Für Betroffene ergibt sich daraus eine breite Angriffsfläche.
| Fehlerquelle | Beschreibung | Relevanz |
|---|---|---|
| Systematische Messabweichungen | IQVMT-Tests: Differenzen von bis zu 16 km/h zwischen 2 identischen Geräten | KRITISCH |
| Kein standardisiertes Verfahren | OLG Celle + OLG Oldenburg: Gleiche Voraussetzungen, ungleiche Ergebnisse | KRITISCH |
| Geänderte Gebrauchsanweisung | Verschärfte Aufstellbedingungen seit 14.12.2020 – Altmessungen davor nicht konform | HOCH |
| Nur Frontalmessung möglich | Schräges Anvisieren oder Messung aus Gegenrichtung führt zu Messfehlern | HOCH |
| Verwacklungsgefahr | Vibrationen bei Stativ-/Fahrzeug-/Handmessung verfälschen Ergebnisse | HOCH |
| Fehlende Rohmessdaten | Nur Start- und Endbild gespeichert – keine Rekonstruktion der Messwertbildung | MITTEL |
| EMV-Problematik | Fehlerhafte EMV-Prüfung bei PTB-Zulassung (AG Jülich 2018) | MITTEL |
| Zuordnungsfehler | Mehrere Fahrzeuge im Messbereich: Lasersignal kann falsch zugeordnet werden | MITTEL |
| Fehlender Eich-/Schulungsnachweis | Kein gültiger Eichschein oder fehlende Schulung des Messpersonals | MITTEL |
| Softwareprobleme | Ältere Softwareversionen setzten Zwischenwerte auf Null | MITTEL |
Toleranzabzug beim Leivtec XV3
| Gemessene Geschwindigkeit | Regulärer Toleranzabzug | Tatsächliche Situation |
|---|---|---|
| Bis 100 km/h | 3 km/h | Abweichungen von bis zu 16 km/h dokumentiert |
| Über 100 km/h | 3 % | Standardtoleranzen decken reale Fehler nicht ab |
Rechtsprechung: Wichtige Urteile zum Leivtec XV3
| Gericht | Aktenzeichen | Datum | Kernaussage |
|---|---|---|---|
| OLG Celle | 2 Ss (OWi) 69/21 | 18.06.2021 | Kein standardisiertes Messverfahren |
| OLG Oldenburg | 2 Ss (OWi) 170/21 | 19.07.2021 | Bestätigt: Kein standardisiertes Messverfahren |
| OLG Oldenburg | 2 Ss (OWi) 199/21 | 26.08.2021 | Verfahrenseinstellung bei Zweifeln angemessen |
| OLG Saarbrücken | – | 05/2021 | Verwertbarkeit „fraglich", Verfahren eingestellt |
| AG Jülich | 12 OWi 122/16 | 08.12.2017 | Unverwertbar: fehlerhafte EMV-Prüfung |
| AG St. Ingbert | – | 06/2017 | Freispruch wegen gelöschter Messdaten |
| PTB (Stellungnahme) | – | 06/2021 | Fehlergrenzen unter Feldbedingungen nicht eingehalten |
Rechtslage Leivtec XV3 (2026): Der Leivtec XV3 wird faktisch nicht mehr eingesetzt. Der Hersteller hat den Rückruf ausgesprochen, die PTB die Zuverlässigkeit verneint und mehrere Oberlandesgerichte das Gerät als nicht standardisiert eingestuft. Altbescheide – insbesondere Messungen vor Dezember 2020 – können angefochten werden. Die Erfolgsaussichten sind hoch.
OLG Celle, 2 Ss (OWi) 69/21; OLG Oldenburg, 2 Ss (OWi) 170/21; PTB-Stellungnahme Juni 2021; IQVMT-Testreihe Oktober 2020
Einspruch bei Leivtec-XV3-Messung: Ihre Optionen
Bei kaum einem anderen Messgerät sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs so günstig wie beim Leivtec XV3.
6 Angriffspunkte für Ihren Einspruch
- Kein standardisiertes Messverfahren – OLG Celle und OLG Oldenburg haben die Standardisierung aberkannt
- Systematische Messfehler nachgewiesen – IQVMT-Tests: bis zu 16 km/h Abweichung
- Verwacklungsgefahr – besonders bei Hand- und Fahrzeugmessung
- Gebrauchsanweisung geändert – Altmessungen unter alten, unzureichenden Bedingungen
- Fehlende Rohmessdaten – keine unabhängige Nachprüfung möglich
- Eichschein und Schulungsnachweis – fehlen diese Dokumente, ist die Messung zusätzlich angreifbar
Häufige Fragen zum Leivtec XV3
Der Leivtec XV3 ist ein LIDAR-Laser-Handmessgerät. Eine Infrarot-Laserdiode (905 nm) sendet unsichtbare Lichtpulse aus, die vom Fahrzeug reflektiert werden. Aus der Laufzeit der reflektierten Pulse berechnet das Gerät die Entfernung, aus mehreren Messungen die Geschwindigkeit. Der Messbereich liegt zwischen 50 und 30 Metern, gemessen wird ausschließlich frontal auf sich nähernden Verkehr.
Die PTB-Bauartzulassung (Z18.11/09.04) besteht formal weiter, ist aber de facto entwertet. Die PTB bestätigte im Juni 2021, dass das Gerät unter bestimmten Bedingungen die Fehlergrenzen nicht einhält. Der Hersteller hat den Einsatz gestoppt. OLG Celle und OLG Oldenburg stufen den Leivtec XV3 nicht mehr als standardisiertes Messverfahren ein.
Weil unter gleichen Voraussetzungen nicht mehr gleiche Messergebnisse zu erwarten sind – das ist die Grundvoraussetzung für ein standardisiertes Messverfahren. Die IQVMT-Tests belegten Abweichungen von über 16 km/h zwischen 2 identischen Geräten. Das OLG Celle (Az. 2 Ss (OWi) 69/21) und das OLG Oldenburg (Az. 2 Ss (OWi) 170/21) zogen daraus die Konsequenz.
Ja – und die Chancen sind hoch. Das Gerät gilt nicht mehr als standardisiert, der Hersteller hat es zurückgerufen und die PTB hat die Mängel bestätigt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht kann über die Akteneinsicht prüfen, ob die verschärften Aufstellbedingungen eingehalten wurden und welche Softwareversion zum Einsatz kam.
Im Oktober 2020 deckten IQVMT-Sachverständige systematische Messfehler auf: 2 identische Geräte zeigten bei derselben Messung Differenzen von über 16 km/h. Die DEKRA bestätigte die Fehler im März 2021, der Hersteller rief die Geräte zurück und stellte auch die Entwicklung des Nachfolgers XV4 ein. Mehrere OLG entzogen dem Gerät die Einstufung als standardisiertes Messverfahren.
Im regulären Betrieb galten 3 km/h (bis 100 km/h) bzw. 3 % (über 100 km/h). Nach den festgestellten systematischen Messfehlern – mit Abweichungen von bis zu 16 km/h – sind diese Standardtoleranzen hinfällig. Gerichte müssen die Messrichtigkeit im Einzelfall prüfen und können die Messung nicht mit dem üblichen Pauschalabzug verwerten.
Wer einen Altbescheid auf Basis einer Leivtec-XV3-Messung hat, sollte unbedingt prüfen lassen. Die Einspruchsfrist beträgt 14 Tage ab Zustellung. Gerade Messungen vor Dezember 2020 – bevor die Gebrauchsanweisung verschärft wurde – sind besonders angreifbar, weil sie unter Bedingungen stattfanden, die nachweislich fehlerhafte Ergebnisse produzierten.
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