Blitzer & Messgeräte: Technik, Fehler & Einspruch
- Über 60 zugelassene Blitzer-Typen in Deutschland
- 6 Messprinzipien: Radar, LIDAR, Piezo, Induktion, Video, Section Control
- Jedes Gerät hat dokumentierte Fehlerquellen
- Rohmessdaten: das zentrale Verteidigungsargument
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In Deutschland sind über 60 verschiedene Geschwindigkeitsmessgeräte durch die PTB zugelassen. Jedes dieser Verfahren hat Stärken – und dokumentierte Schwächen. Nicht jede Messung hält einer fachlichen Prüfung stand.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
- Sechs Messprinzipien: Radar, LIDAR, Piezosensoren, Induktionsschleifen, Video-Nachfahrt und Section Control.
- Jedes Gerät benötigt PTB-Bauartzulassung und gültige Eichung.
- Toleranzabzug: 3 km/h (unter 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h).
- Rohmessdaten müssen überprüfbar sein (BVerfG 2 BvR 1616/18) – mehrere Geräte speichern sie nicht.
- Messfehler sind kein Einzelfall.
Blitzer und Messgeräte in Deutschland (2026): Über 60 verschiedene Blitzer-Typen sind zugelassen. Messprinzipien: Radar (Doppler-Effekt), LIDAR/Laser, Piezosensoren, Induktionsschleifen, Video-Nachfahrt und Section Control. Toleranzabzug: 3 km/h (unter 100 km/h) bzw. 3 % (über 100 km/h). Bei Nachfahrmessungen 5 %, ohne Eichung bis zu 20 %. PTB-Bauartzulassungen, MessEG
Wie funktionieren Blitzer?
Radar
Radargeräte senden Mikrowellen aus und messen die Doppler-Frequenzverschiebung. Fehlerquellen: Doppelreflexionen, Fehlzuordnung bei mehrspurigem Verkehr, falscher Aufstellwinkel.
LIDAR (Laser)
LIDAR-Geräte senden Laserpulse und messen die Laufzeit. Die am häufigsten eingesetzten Blitzer. Typische Geräte: PoliScan Speed, TraffiStar S350, Leivtec XV3. Fehlerquellen: Messfeldüberschreitungen, keine Rohmessdatenspeicherung, Softwarefehler.
Piezosensoren & Induktionsschleifen
In die Fahrbahn eingelassene Drucksensoren bzw. elektromagnetische Schleifen. Fehlerquellen: Verschiebung durch Fahrbahnarbeiten, temperaturbedingte Abweichungen.
Video-Nachfahrt
Polizeifahrzeug folgt dem Zielfahrzeug mit kalibriertem System. Typische Geräte: VKS 3.0, ViDistA. Fehlerquellen: Mindestmessstrecke, schwankender Abstand, abgelaufene Tachoeichung.
Section Control
Durchschnittsgeschwindigkeit über eine Strecke. Bisher nur an wenigen Standorten (z. B. B6 bei Hannover). Datenschutzrechtlich umstritten.
Blitzer-Vergleich: Alle Geräte im Überblick
| Gerät | Hersteller | Technik | Toleranz | Bekannte Probleme | Einspruchsansatz |
|---|---|---|---|---|---|
| PoliScan Speed | Vitronic | LIDAR | 3 km/h / 3 % | Messfeldüberschreitungen, Winkelfehler | Messbereichsprüfung, Rohmessdaten anfordern |
| TraffiStar S350 | Jenoptik | Laser (LIDAR) | 3 km/h / 3 % | Keine Rohmessdaten → verfassungswidrig (Saarland) | VerfGH Saarland Lv 7/17 zitieren |
| Leivtec XV3 | Leivtec | Laser | 3 km/h / 3 % | Softwarefehler, Rückruf 2021 | Softwareversion prüfen |
| VKS 3.0 | – | Video (Nachfahrt) | 5 % (geeicht) | Mindestmessstrecke, Kalibrierung | Messstrecke und Tachoeichung prüfen |
| Ampelblitzer | diverse | Induktionsschleife + Kamera | – | Gelbzeit, Haltelinien-Zuordnung | Gelbzeitberechnung prüfen |
Rohmessdaten: Das übergreifende Problem
Mehrere weit verbreitete Messgeräte speichern keine oder nur unvollständige Rohmessdaten. Der VerfGH Saarland hat 2019 Messungen mit dem TraffiStar S350 für verfassungswidrig erklärt (Lv 7/17).
Rohmessdaten bei Blitzern – Rechtslage 2026: Der TraffiStar S350 wurde 2019 vom VerfGH Saarland für verfassungswidrig erklärt, weil das Gerät keine Rohmessdaten speichert. Das BVerfG hat den Zugang zu Messdaten als Teil des fairen Verfahrens bestätigt (2 BvR 1616/18). Fehlen Rohmessdaten, ist das ein Angriffspunkt im Bußgeldverfahren. VerfGH Saarland, Lv 7/17; BVerfG, 2 BvR 1616/18
Toleranzabzug bei Geschwindigkeitsmessungen
| Messverfahren | Geschwindigkeit | Toleranzabzug |
|---|---|---|
| Standardisiert (Radar, Laser, Piezo) | Unter 100 km/h | Pauschal 3 km/h |
| Standardisiert (Radar, Laser, Piezo) | Über 100 km/h | 3 % der gemessenen Geschwindigkeit |
| Nachfahrmessung (geeichter Tacho) | alle | 5 % |
| Nachfahrmessung (nicht geeicht / kurze Strecke) | alle | bis 20 % |
Toleranzabzug bei Blitzern (2026): 3 km/h bei standardisierten Verfahren unter 100 km/h, 3 % über 100 km/h. Bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tachometer 5 %, ohne Eichung bis zu 20 %. Der Toleranzabzug gleicht die physikalische Messungenauigkeit aus – nicht mögliche Messfehler durch falsche Aufstellung oder abgelaufene Eichfristen. § 1 Abs. 1 BKatV
Eichung und PTB-Zulassung
Jedes Messgerät braucht eine PTB-Bauartzulassung und eine gültige Eichung (in der Regel 1 Jahr). Fehlt ein einziger Nachweis, kann die Messung unverwertbar sein.
Geräte-Kurzprofile
PoliScan Speed
Von Vitronic. Eines der am häufigsten eingesetzten stationären Geräte. Ausführliche Analyse →
TraffiStar S350
Von Jenoptik. Das Skandalgerät. Verfassungswidrig im Saarland (Lv 7/17). Ausführliche Analyse →
Leivtec XV3
Mobiles Lasergerät. Softwarefehler, temporärer Rückruf 2021. Ausführliche Analyse →
VKS 3.0
Video-Nachfahrsystem. Ausführliche Analyse →
Ampelblitzer
Induktionsschleifen + Kamera. Ausführliche Analyse →
Häufige Fragen zu Blitzern & Messgeräten
In Deutschland kommen 6 Messprinzipien zum Einsatz: Radar, LIDAR (Laser), Piezosensoren, Induktionsschleifen, Video-Nachfahrt und Section Control. Über 60 Gerätetypen sind durch die PTB zugelassen.
Die Messgenauigkeit hängt vom Gerätetyp, der korrekten Aufstellung und dem Gerätezustand ab. Der Toleranzabzug (3 km/h unter 100 bzw. 3 % über 100) gleicht die normale Messungenauigkeit aus.
Rohmessdaten sind die einzelnen Messpunkte, aus denen das Gerät den Geschwindigkeitswert errechnet. Ohne Rohmessdaten kann ein Sachverständiger die Messwertbildung nicht überprüfen.
Einen Einspruch können Sie gegen jeden Bußgeldbescheid innerhalb von 14 Tagen einlegen. Typische Prüfungspunkte: Messprotokoll, Eichnachweis, Aufstellprotokoll, Schulungsnachweis und Beweisfoto.
Statistisch auffällig sind der TraffiStar S350 (fehlende Rohmessdaten, verfassungswidrig im Saarland), der Leivtec XV3 (Softwarefehler, Rückruf 2021) und der PoliScan Speed.
Die PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) prüft Messgeräte und erteilt die Bauartzulassung. Ohne PTB-Zulassung darf ein Gerät nicht zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt werden.
Bei standardisierten Messverfahren werden 3 km/h (unter 100 km/h) oder 3 % (über 100 km/h) abgezogen. Bei Nachfahrmessungen mit geeichtem Tachometer sind es 5 %.
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